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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
ungeeichte Wasseruhr | |
Gast (gerhard) (Gast - Daten unbestätigt) 28.10.2004 |
Hallo, in unserem 4 Familienhaus ist eine einzige Wasseruhr eingebaut (Altbau). Nun habe ich zufällig festgestellt, dass die Wasseruhr nur bis 2003 geeicht ist. Wer ist für den Austausch zuständig? Muss ich die Abrechnung für 2004 mit einer ungeeichten Wasseruhr anerkennen? Bin über jede Info dankbar Gerhard |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3 |
Gast (W. Vollmer) (Gast - Daten unbestätigt) 29.10.2004 |
Hallo, nach der Eichordnung kann durch Stichproben- überprüfung die Gültigkeitsdauer eines Loses Wasserzähler verlängert werden. Somit können die Zähler weiterhin eingebaut bleiben, eine Kennzeichnung der Gültigkeitsverlängerung am Zähler erfolgt nicht. Am Besten mal beim Wasserversorger nachfragen. Gruß und schönes Wochenende |
Gast (Gerd-W. Klaas) (Gast - Daten unbestätigt) 29.10.2004 |
Ungeeichte Wasserzähler bei Versorgungsunternehmen In Europa ist es so: Wasserzähler müssen in Deutschland und Österreich nach den entsprechenden Eichgesetzen geeicht sein. Sollten ungeeichte Wasserzähler im Wasserrohrnetz sein, ist das ein Verstoss gegen die Eichordnung. Das entsprechende Eichamt kennt dann kein Pardon. Eine Strafe wäre fällig. |
Gast (Janett) (Gast - Daten unbestätigt) 28.10.2004 |
Hallo Dar Wasserversorger ist für den kostenlosen Tausch des Wasserzählers verantwortlich. Als Kunde Kann man den Wasserzähler anzweifeln,allerdings wird der Wasserversorger den Zähler bei einer zugelassenen Stelle überprüfen lassen. Sollte der Zähler richtig funktionieren muss der Kunde die Überprüfungskosten übernehmen(wenn ich mich nicht irre steht das in der AVB Wasser). Sollte der Wasserzähler nicht richtig zählen wird der durchschnittliche Wasserverbrauch der letzten Jahre für die Abrechnung zugrunde gelegt. |
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