Wasser.de
Lexikon
Shop
Wasser Forum
   mehr als 6500 Themen und 31600 Antworten
Zurück zur Übersicht!
Kategorie verlassen!
Datenschutz FAQ Hilfe Impressum



 

Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Wer haftet für defekte Zuleitung???
Gast (Stefan Holzki)
(Gast - Daten unbestätigt)

  03.11.2004

Hallo zusammen!

Gestern fanden wir in unserem Heizungsraum, in dem unser Frischwasser-Übergabepunkt liegt, Wasser auf dem Boden. Da die Leitungen alle trocken waren, vermuteten wir einen Defekt der Zuleitung, der soeben vom zuständigen Wassermeister bestätigt wurde.

Nun läuft die alte Leitung an unserem Haus vorbei bis unter die halbe Garage, macht dort einen 90°-Knick und geht durch die Wand in den Heizungskeller. Diese Leitungsführung ist - so behauptet der Wassermeister - laut gültiger Satzung nicht mehr zulässig, was bedeutet, daß die neue Leitung gerade (also ohne den Knick) in das Haus geführt werden muß! Das wiederum bedeutet, daß die neue Leitung im rechten Winkel von der Straße aus durch den Vorgarten zum Haus verlegt werden müsste. Hier jedoch ist die einzige (zumutbare) Lösung, die Leitung durch den Heizöllagerraum zu führen, was ebenfalls nicht zulässig sein soll.

Sämtliche Verlegearbeiten der neuen Leitung sollen zu unseren Lasten ausgeführt werden, da die Gemeinde angeblich hier nicht haftet.

Wer kann mir helfen?? Gibt es evtl. ein Urteil, das besagt, daß die Gemeinde (die ja schließlich für die Instandhaltung der Leitung bis zur Wasseruhr zuständig ist) die Arbeiten bezahlen muß??

Angeblich wäre eine Möglichkeit, einen Schacht in den Vorgarten zu setzen, in den dann die Uhr kommt. Von dort aus dürfte ich angeblich auch durch den Tankraum eine Leitung ziehen, für die ich dann selbst verantwortlich bin. Wie kann es denn sein, daß es dann plötzlich zulässig ist???? Kann mir jemand sagen, wie sich diese Angelegenheit verhält??


Ich bitte um schnelle Beantwortung, da der Wassermeister schon morgen mit den Arbeiten beginnen will.....


Vielen Dank und viele Grüße

stefan holzki



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3
Gast (Ronny)
(Gast - Daten unbestätigt)

  03.06.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 03.11.2004!  Zum Bezugstext

Hallo,

ich habe da auch mal eine ähnliche Frage.

Ich habe mir ein altes Haus zugelegt, wo seit 1997 kein Wasser mehr war. Nun wollte ich eine Wasseruhr wieder einbauen lassen, wo jedoch der Druck zu gering ist und dies nicht klappte.
Nun teilte mir der Wasserversorger nach 6 Monaten mit, dass die Rohre nicht mehr in Ordnung sind und machte ein Angebot von ca. 700€ für die Neuverlegeung.
Grund dafür sei eine defekte Abstellung an der Versorgungsleitung.

Ich sehe aber nicht ein dafür Kosten auszugeben, da ich doch eigentlich nur ab der Wasseuhr dafür sorge zu tragen habe oder?

Danke für eure Antworten.
Gast (georg schütte)
(Gast - Daten unbestätigt)

  03.11.2004

Schau nach,ob Du eine Wohngebäudeversicherung hast.Diese zahlt meistens bei Schäden bis zur Grundstücksgrenze.
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  03.11.2004

Hallo,

grundsätzlich ist das alles schon richtig, was der Wassermeister da erzählt hat (auch das mit dem Schacht). Dieses ergibt sich aus den §§ 10 und 11 der AVBWasserV (Bundesverordnung - also unabhängig vom Bundesland) und der Kommentierung (Morell) hierzu. Das einzig entscheidende in dieser Sache ist, ob ggfs. neben der AVBWasserV in Deinm Ort noch eine Wasserversorungssatzung besteht und wenn ja, welche Eigentumsregelungen dort für die Hausanschlüsse gelten.
Ist der Hausanschluß Dein Eigentum bist Du dran. Ist er Eigentum des Wasserversorgungsunternehmens, das dann für die Unterhaltung und auch Erneuerung zuständig wäre, wenn der Anschluss denn ordnungsgemäß verlegt wäre, was er ja leider nicht ist.
Da wirst Du wohl oder übel in den sog. sauren Apfel beissen müssen.  



Werbung (2/3)
Laboruntersuchung für Ihr Trinkwasser


Zurück zu Wasser.de
© 1999 - 2018 by Fa. A.Klaas