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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
Umverlegung der Wasserversorgungsleitung auf meinem Grundstü | |
Gast (eric andersen) (Gast - Daten unbestätigt) 05.12.2004 |
Hallo, Wer trägt die Kosten einer Umverlegung einer öffentlichen Versorgungsleitung wenn ich auf der bisherigen Trasse ein Haus bauen will? Mein örtliches WVU handelt nach einer Satzung, in der dazu keine Aussage getroffen wird. Nun habe ich zwei unterschiedliche Meinungen gelesen. 1.) AVBWasserV $8 Abs.3: Hiernach trägt das WVU die Kosten 2.) BGB $1023: Hiernach würde gemäß dem Verursacherprinzip der Verursacher, also ich, die Kosten tragen. Was ich mir bei 1. frage, wozu dann ein WVU sich die Rechte im Grundbuch sichert, wenn sie dann eigentlich nichts wert sind. Was mich aber jetzt nicht stören sollte. Gruß eric |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2 |
Gast (Fred) (Gast - Daten unbestätigt) 07.12.2004 |
Hallo Eric, Gen. DIN 1988 ist eine Überbauung von Wasserleitungen nicht zulässig. Als Veranlasser der Umlegung wirst Du die Kosten tragen müssen. Fred |
Gast (Janett) (Gast - Daten unbestätigt) 06.12.2004 |
Um das zubeantworten,müsste man genaueres wissen. Seit wann liegt die Leitung dort,örtliche Gegebenheiten, hat das WVU Grunddienstbarkeit eingetragen,welches Bundesland? Das sind nur die wichtigsten die mir grad auf die schnelle einfallen. |
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