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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch
Rohrbruch- Wer zahlt versickertes Brauchwasser?
Gast (Jeanette Brück)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.12.2004

Hallo,

vor einiger Zeit hatten wir an der wasserzuleitung u unserem Haus einen Rohrbruch.

Diese Kaltwasserzuleitung zu unserem Haus ist über 200 m lang, beginnend von der Übergabestelle (Schacht mit Hauptzähler) in Straßennähe. Die Zuleitung ist Mitte der 70iger im Erdreich verlegt worden und verläuft u.a. über ein Nachbargrundstück, bevor es auf unser Grundstück gelangt. Das Nachbarhaus ist mit an diese Leitung angeschlossen (Teeküche, WC's, Stallungen). Dieses Gebäude ist nicht mehr bewohnt und wurde vor ca. 5 oder 6 Jahren von einer Eigentümergemeinschaft gekauft und in einer Art Museum umgebaut. Grundstück ist (von der Stadt).

Nun gab es einen Rohrbruch an dieser Wasserzuleitung, genau auf dem Grundstück der Eigentümergemeinschaft. Eine Baumwurzel hatte über Jahre hinweg (ca. seit 2000) die Wasserzuleitung gegen ein Fundament gedrückt und dadurch beschädigt. Die Leitung wurde in den darauf folgenden Jahren immer undichter. Das Wasser trat aus und versickerte demzufolge über Jahre unbemerkt im Erdreich. Versicherungstechnisch gab es bei der Kostenübernahme und Abwicklung keine Probleme.

Frage:

Wer kommt nun für die Mehrkosten durch den "nicht bestimmungsgemäßen Wasseraustritt" auf? Die "normale" Gebäudeversicherung übernimmt derartige Folgeschäden nicht. Die Mehrkosten belaufen sich auf ca. 2600,- ¤.

Hat jemand einen Tipp für mich?

Gruß Jean





Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 6
Gast (Jeanette Brück)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.12.2004
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 07.12.2004!  Zum Bezugstext

Hallo Fred,

vielen Dank für die Antworten und deine Geduld! Leider wird man sich nicht einigen, da auf der Vorstandssitzung der Eigentümergemeinschaft bereits beschlossen wurde, daß eigene Kapital zu "schonen". Wenn 25 Jahre für ein Gewohnheitsrecht nicht ausreichend sind, weiß ich auch nicht weiter. Die Leitung umzulegen wäre mit entsprechendem Aufwand sicherlich machbar. Da hatte ich auch schon dran gedacht, wären nicht die doch recht hohen Kosten.

Wäre dies durchführbar bzw. würde "Nachbar" dazu aufforden, hätte er aber auch kein Wasser mehr!


Nochmals Dank!
Gruß Jean
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.12.2004

Hallo Jeanette!

Macht es auch nicht gerade einfacher. Rein rechtlich betrachtet hast Du somit nicht mal ein Recht, auf das Du Dich berufen könntest, dass "Deine" Wasserleitung auf dem Grundstück von anderen Leuten liegt. Diese Eintragung sollte dringendst nachgeholt werden. Setzt aber dann wahrscheinlich auch voraus, dass man sich gütlich einigen kann, was den jetzigen Schaden betrifft.
Ansonsten hätte Dein Nachbar die rechtliche Möglichkeit, zu verlangen, dass der Wasseranschluss entfernt wird, wenn es ihm nicht passt, dass er da liegt.
Auf Gewohnheitsrecht kannst Du Dich auch nicht berufen, dafür liegt der Anschluss noch nicht lange genug.

Weiterhin viel Erfolg.

Fred
Gast (Jeanette Brück)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.12.2004
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 06.12.2004!  Zum Bezugstext

...es stellt sich auch die Frage, ob für diese Leitung über das Nachbargrundstück eine Grunddientsbarkeit oder Baulast eingetragen ist. Dort ist manchmal auch etwas geregelt.
Fred

Hallo Fred,

nein, ist nichts eingetragen. Die Voreigentümer waren Bauern und haben noch alles mit Handschlag gemacht. Selbst Mietverträge für die Mietwohnungen gab es nicht.


Gruß Jean
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.12.2004
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Jeanette vom 06.12.2004!  Zum Bezugstext

Hallo Jeanette,

ob derjenige, der den Baum mal gepflanzt hat noch lebt oder nicht oder es noch weiß oder nicht spielt keine Rolle. Verantwortlich ist der jetztige Eigentümer, egal ob der den Zustand herbeigeführt hat, darüber etwas weiß oder aber auch nicht. Die Verantwortung bezieht sich nicht nur auf das was mein weiß oder getan oder veranlasst hat, sonder auch auf das, was man hat (Eigentum / Besitz) in diesem Fall der besagt Baum.
Es stellt sich auch die Frage, ob für diese Leitung über das Nachbargrundstück eine Grunddientsbarkeit oder Baulast eingetragen ist. Dort ist manchmal auch etwas geregelt.
Fred
Gast (Jeanette)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.12.2004

Hallo Fred,

vor ca. 30 Jahren hat sich um sowas (am ehem. Bauernhof) keiner gekümmert. Die Kunstoffleitung wurde übrigens als Ersatz für die verrostete Eisenleitung genommen. Die ausführende Firma gibt es schon lange nicht mehr, Pläne existieren auch keine. Keiner weiß wo die Zuleitung überhaupt verläuft.

Ich bin mir sicher, es weiß heute auch keiner mehr, wer den besagten Baum an der Stelle überhaupt gepflanzt hat bzw. derjenige ist schon tot. Der ursprüngliche eigentümer lebt zwar noch, war aber zum Zeitpunkt Leitungserneuerung selbst Kind und scheint es heute auch noch zu sein. der hat keinen plan, was schriftliches hat er auch nicht.  

Die Eigentümergemeinschaft ist sich übrigens keiner Schuld bewußt. Sie kann ja nicht in den Boden schauen. Außerdem war der Schaden nicht abzusehen. Wenn es immer so einfach wäre...  

Gruß Jean

P.S. Das sind die schon "nur" die Kosten fürs Brauchwasser. :-(
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.12.2004

Gem. DIN 1988 ist die Bebauung und Bepflanzung von Wasserleitungen verboten, um derartige Schäden, wie Du sie geschildert hast, auszuschliessen. Auch sonst sind Einwirkungen auf die Wasserleitungen zu vermeiden, die den Bestand usw. gefährden. Da der Nachbar also durch den Baum / Duldung des Baumes diesen Schaden indirekt verursacht hat ist er auch dafür verantwortlich. Ich würde mich daher an den Nachbarn wenden.
Tipp am Rande: Für die Menge, die durch den Rohrbruch verloren gegangen ist, ist keine Kanalgebühr zu zahlen, da dieses Wasser im Erdreich versickert ist und nicht der Kanalisation zugeleitet. Viel Erfolgt



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