Wasser.de
Lexikon
Shop
Wasser Forum
   mehr als 6500 Themen und 31600 Antworten
Zurück zur Übersicht!
Kategorie verlassen!
Datenschutz FAQ Hilfe Impressum



 

Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Sicherung eines Baustellenhahns!
Gast (Magdalena Madetko)
(Gast - Daten unbestätigt)

  25.12.2004

Hallo,
ich hatte letzte Woche einen Unfall. Bin gegen einen Baustellenwasserhahn gefahren und hab ne Menge Chaos produziert...
Meiner Meinung nach, war dieses Wasserrohor aber nicht richitg gesichert und gekennzeichnet...
Gibt es irgendwo ein Schriftstück, indem vermerkt ist, wie sowas abgesichert sein muss????

Liebe Grüße



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 1
Gast (Lothar Gutjahr)
(Gast - Daten unbestätigt)

  25.12.2004

Hallo Frau Madetko,

vorab noch schöne Feiertage und der Vermerk: Das ist keine Rechtsberatung, sondern ein Forumsplausch.

Das "Schriftstück" welches hier relevant sein dürfte, ist das Baustellenschild, welches die Baustelle als solche ausweist und den unbefugten das Betreten untersagt. Innerhalb der Baustelle können dann viele Rohre aus dem Boden schauen; so wie halbe Häuser und mehr.
Als Richter würde ich aber gegebenenfalls auch noch die Tatsache der "offensichtlichen Baustelle" gelten lassen wollen, wenn dies durch die Anwesenheit von Baumaschinen, Gerüsten und Baumaterial für jeden Durchschnittsbesucher ersichtlich ist.

Die Kernfrage ist daher: wie erklären sie die Anwesenheit des Fahrzeuges innerhalb der Baustelle ?

Anders sähe das aus, wenn es sich um ein Erschliessungsgebiet handelt, bei welchem fertige Fahrbahnen an noch nicht bebauten Grundstücken vorbeiführen und der Bauträger womöglich noch Werbeflächen angebracht hat, welche zur Besichtigung einladen. Hier wäre ein ungenutzt herumstehendes Wasserrohr, was zum Umfahren einlädt schon eher als mangelnde Aufsichtspflicht dem Betreiber anlastbar.

Sie sehen ihre Frage kann nur angerissen werden, weil sie nicht genügend Informationsmaterial zur Verfügung stellen.
Ich will mich daher auch nicht in weitere Spekulationen einlassen.  
Grundsätzlich müssen sie sofort ihre Versicherung einschalten damit der von ihrer Versicherung zu beauftragende Sachverständige die Sachlage aufnehmen kann, so lange sich die Baustelle in diesem Zustand befindet.

Gruss aus GR

Lothar Gutjahr



Werbung (1/3)
Trinkwasser Schnelltests supergünstig bei http://shop.wasser.de


Zurück zu Wasser.de
© 1999 - 2018 by Fa. A.Klaas