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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch
Bse berraschung Wasserkosten 2004
Gast (Gerd W.)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.01.2005

Eine büse Überraschung in Form einer Nebenkosten-Abrechnung flatterte gestern in unseren 5-Personen-Haushalt:

wir sollen 1179,84 EUR nachzahlen, weil wir 603 qm
(in Worten: sechshundertdrei) Wasser verbraucht haben sollen!

Von uns duscht jeder ca. 2x/Woche, unsere Waschmaschine läuft etwa 1xTag und ansonsten ist hier nichts ungewöhnliches, verbrauchsintensives zu vermerken.

WIE GEHT SOWAS !



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2
Gast (Gerald)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.01.2005

Hallo Gerd,

wenn das Wasser gemessen wird, dann muß der Zähler geeicht sein und darf nach der Eichung nur sechs Jahre eingebaut sein. Wenn dem nicht so ist, kann gegen die Rechnung Widersprich eingelegt werden. Wenn ausgeschlossen werden kann, daß z.B. duch eine tropfende Sicherheitsarmatur (Überdruckventil am Boiler 0.Ä.) Wasser verloren geht, kann auch eine Befundprüfung gemacht werden. Hierbei wird in einer Wasserzählerprüfstelle geprüft, ob der Zähler innerhalb der Verkehrsfehlergrenze anzeigt oder nicht. Ist der Zähler defekt, muß das Wasserwerk bzw. der Wohnugseigentümer zahlen, wenn der Zähler in Ordnung ist, bleiben die Kosten an Dir hängen. Weiter hilft Dir das örtliche Wasserwerk.

Gruß, Gerald
Gast (Gerd)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.01.2005

ich entschuldige mich für die Rechtschreibfehler;
ich bin recht aufgebracht und habe sie erst nach dem
Abschicken bemerkt.



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