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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch
defekter Wasserzähler
Gast (Nicole Wenzel)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.01.2005

Hallo zusammen,

seit einem Jahr wohne ich in meiner neuen Wohnung. Habe also keinen Verbrauch der letzten Jahre, da ich vorher in einer WG wohnte und dort der Verbrauch nicht einzeln betrachtet wurde.

Als mein Vermieter vor kurzem die Zählerstände in der Wohnung ablesen kam, meinte er ich hätte wohl an meinem Kaltwasserzähler herum manipuliert, da dieser sich bei Betätigung des Wasserhahns nur ruckhaft und kurz oder gar nicht dreht. Er meinte er müsse nun meinen Wasserverbrauch anhand des Gesamtverbrauchs unseres Hauses schätzen (6 Mietparteien). Ich habe das Fach in dem sich die Zähler befinden, außer beim Einzug noch nie von innen gesehen und meine technischen Kenntnisse halten sich in Grenzen, um den Vorwurf der Manipulation zu entkräften ;-)
Der Vermieter sagte dann, dass weitere Mieter im Haus ein so "manipulierten" Wasserzähler haben... so jetzt meine Frage:
Ist er berechtigt mir eine Schätzung als Abrechnung zu präsentieren, obwohl man ja mehrere Unbekannte hat (meinen und den Verbrauch der anderen Mieter mit defektem wasserzähler)? Wie kann im Falle eines seit 1 Jahr mangelhaft funktionieren Zählers überhaupt abgerechnet werden???

Vielen Dank schonmal
Grüße Nicole W.



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2
Gast (Nicole )
(Gast - Daten unbestätigt)

  10.01.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Michael Schmidt vom 09.01.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Michael,

hab vielen Dank für Deine Info. Ich werde jetzt ersteinmal warten, bis die NK-Abrechnung kommt und dann weitersehen.

ja, bei uns hat jede Wohnung einen eigenen Wasserzähler (eigentlich ja 2, Kalt- u. Warmwasser) ist das so ungewöhnlich?

Viele Grüße
Nicole
Gast (Michael Schmidt)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.01.2005

Hallo Nicole,
verstehe ich das richtig, jede Wohnung hat einen eigen Wasserzähler, mit dem der jeweilige Verbrauch erfast wird?
Was den Manipulationsvorwurf anbelangt, hängt von deinem "Verhältnis" zum Vermieter ab, wie du darauf reagieren willst, in jedem Fall ist das eine Frechheit und Unverschämtheit, wenn er so etwas behauptet, muss er das auch beweisen - sonst ...
Wenn der Zähler ruckelt, dann ist er wohl nicht in Ordnung  (vielleicht Dreck im Sieb etc.) und wenn auch andere Zähler so "manipuliert" sind, dann sollte er sich dazu mal Gedanken machen und sich darum kümmern.

Was die Schätzung deines Verbrauchs anbelangt, weiß ich nicht ob das mietrechtlich und juristisch o.K. ist, aber wenn es im Augenblick keine andere Möglichkeit gibt, weil die Zähler vielleicht defekt sind oder falsch messen, dann mag das angehen. In jedem Fall solltest du dir den Gesamtwasserverbrauch geben lassen (Rechnung der Stadtwerke), dazu ist er gesetzlich verpflichtet und dir genau aufschlüsseln lassen, wie er den Wasserverbrauch berechnet. Als Richtwert kannst du bei "normaler" Wassernutzung den statistischen Mittelwert von 120 bis 130 Liter/Tag und Person heranziehen, das ergibt rund 45 cbm im Jahr für eine Einzelperson. Aufpassen, wenn es davon größere Abweichungen nach oben gibt, dann stimmt vielleicht was nicht (oder du badest dreimal am Tag).
Die "manipulerten" Zähler muß er überprüfen oder auswechseln lassen (wahrscheinlich kann er die Kosten aber wieder umlegen), denn er ist für die einwandfreie Messung verantwortlich.
Wenn du nicht weiter kommst, mail mich mal an.
Gruß Michael



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