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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
TW-Versorgung gesperrt
Gast (Olaf)
(Gast - Daten unbestätigt)

  31.01.2005

Hallo
Vorige Woche haben die Stadtwerke bei meinen Nachbar wegen nichtbezahlter Rechnung die Versorgung mit Trinkwasser eingestellt und gleichzeitig den Anschluss zum Abwasserkanal dicht gemacht (damit angeblich nicht eigenes Wasser seines Brunnens einleiten kann).
Ist das eigentlich rechtlich in Ordnung mit der Einstellung der Entsorgung?????



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 1
Gast (JayBee)
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.02.2005

Hallo Olaf,

die Einstellung der Versorgung ist auf jeden Fall normal, bei der Entsorgung könnte afaik höchstens das Gesundheitsamt wegen drohender Gefahr für die Allgemeinheit eine Zwangsentsorgung von Amts wegen anordnen. Also: Besser die Rechnungen begleichen, wenn Ihr Nachbar pleite ist, lässt der Versorger sicher mit sich reden (z.B. Stundung, Ratenzahlung o.ä.).

Gruss

JB



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