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Kategorie: > Technik > Wasserkraft
Regenwassernutzung
Gast (Heinz Leo Liebminger)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.02.2005

Ich nutze seit mehr als 1 Jahr Regenwasser für WC-Spülung, Wäschewaschen, Gartenbewässerung und Hausreinigung. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und ist an einem Gedankenaustausch interessiert?

Nähere Informationen unter Ökohaus - Althaus "Wasser"

http://www.oekohaus.net


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Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 22
Wilm T. Klaas
wilmwasser.de
(Administrator)

  06.03.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Johannes vom 05.03.2005!  Zum Bezugstext

Sehr geehrter Herr Johannes,

Zitat: [Wir speisen noch 10%unseres wassers in das Netz der Geimeinde ein, und werden dafür ausbezahlt.]
Auch ich habe sehr großes Interesse zu erfahren, in was für ein Netz Sie Wasser einspeisen und um was für eine Gemeinde es sich da handeln soll! Bitte teilen Sie mir und auch den anderen Forenteilnehmern mit, welche Gemeinde Geld für Ihr Abwasser bezahlt.
Eines steht jedoch zweifelsfrei fest:
Kein Wasserversorger würde eine fremdeinleitung von Wasser ins eigene Trinkwassernetz durch Privatleute erlauben, dieses wäre im höchsten Maße unverantwortlich!

Dieser Thread wird jetzt geschlossen, ich bin gerne bereit diesen wieder zu öffnen, sobald die gewünschten Informationen vorliegen (also nie).

Gruß Wilm T. Klaas
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Gast (Sophie Feuerstein)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.03.2005

Hallo Johannes,

Durch Ihren Beitrag wird ersichtlich, dass sogar große Flughäfen,wie jener von Frankfurt, diese umwelt- und kostenfreundliche Art der Wassereinsparung für sich entdeckt haben - ich bin ganz und gar Ihrer Meinung - dies ist vorbildlich.

In vielen Ländern dieser Erde, wie z.B. Japan oder Türkei, muß Wasser unter enormen Kostenaufwand wieder in Trinkwasser umgewandelt werden und selbst dann läßt oft Qualität und Geschmack sehr zu wünschen übrig.
Die Idee Regenwasser zu nützen, es zu filtern und somit Kosten und wertvolles Trinkwasser zu sparen ist sicherlich zukunftsweisend - besonders auch für diese Länder.  


Mfg

SF
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JayBee
aquagmx.eu
(gute Seele des Forums)

  06.03.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Johannes vom 05.03.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Johannes,

mal ne Verständisfrage:
Zitat: "Wir speisen noch 10%unseres wassers in das Netz der Geimeinde ein, und werden dafür ausbezahlt"
Du speist Wasser, dass nicht der TVO enstspricht und auch  nicht überprüft wird in das öffentliche Netz ein ?
Wo gibts denn so was ? Du bist sicher das Du nicht das Abwassersystem meinst - aber dafür würdest Du ja kein Geld bekommen ;-)

Lukratives Zubrot und zu teures Wasser - was meinst Du denn warum das Wasser teurer wird ? Wenn alle Leute so "tolle" Ideen hätten wie Du, währe das gute Netzwasser i.d.T. wesentlich teurer - bedenke bitte das ca. 90% des Wasserpreises Fixkosten sind, die bei Deinem Versorger anfallen, ohne das Du auch nur einen Tropfen entnommen hast. Lies Dir doch mal bitte den Artikel durch, den ich weiter unten verlinkt habe, vielleicht findest Du die Idee dann nicht mehr so toll.

Gruss

JB
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Gast (Johannes)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.03.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Sophie Feuerstein vom 05.03.2005!  Zum Bezugstext

ich bin zufällig auf diesen Thread gestoßen, habe aber auch ein Regenwassersystem in meinem Haus: Auf Dach und Garage wird wasser aufegfangen, in einen Tank geführt und dann durch einen Aktivkohle filter beinahe an trinkwasserqualität herangebracht, sodaß man sich sogar damit duschen könnte. Wir speisen noch 10%unseres wassers in das Netz der Geimeinde ein, und werden dafür ausbezahlt. Für leute, die diese Kapazitäten haben, wäre das ein Lukratives Zubrot, denn wasser wird teurer. Der frankfurter Flughafen hat auf dem Dach ebenfalls eine Regenwasserauffanganlage installiert. damit werden die Flugzeuge gewaschen udn die Toilettenspülungen betrieben. Auf einem Flughafen mit weltrang ist das Vorbildlich und spart Kosten!
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Gast (Sophie Feuerstein)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.03.2005

Hallo Herr Liebminger,

Ich finde Ihre Art der Regenwassernutzung höchst interessant.

In Anbetracht dessen, dass wir ohnehin Unmengen von wertvollem Trinkwasser allein für die Toilettenspülung, das Wäschewaschen etc. verschwenden und noch dazu, wo in vielen Gemeinden ohnehin bereits Wassermangel herrscht oder die Trinkwasserqualität stark zu Wünschen übrig lässt, denke ich wirklich, dass Sie eine nachahmbare Lösung gefunden haben.

Mit freundlichen Grüssen

SF
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Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  24.02.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von JayBee vom 23.02.2005!  Zum Bezugstext

Hallo JB,

guter Link! Richtig wertvoll wird Wasser erst, wenn man es in Flaschen abfüllt:
"So kostet ein Liter des Quellwassers »Ty Nant« aus
Südengland 3,45 Euro. Dies ergibt eine Preisdifferenz von über 200.000 Prozent (in Worten: zweihunderttausend Prozent) gegenüber Trinkwasser – trotzdem bewerteten es professionelle Verkoster geschmacklich schlechter als Leitungswasser.
Im Normalfall beträgt der Preisunterschied zwischen Flaschenwasser und Trinkwasser etwa 20.000 Prozent."

Das offenbart einmal mehr, wieso die Mineralwasserlobbyisten so energisch ihre Mineralstoffe verteidigen ;-)).

Beste Grüße
Wilfried
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JayBee
aquagmx.eu
(gute Seele des Forums)

  23.02.2005

Hallo Herr Liebminger,

ich möchte zusätzlich zur bisherigen Diskusion Ihren ökologischen Ansatz bezüglich der Regenwassernutzung grundsätzlich in Frage stellen - wie diese Diskusion schon zeigt, geht Ihr Aktivismus primär auf die Kosten anderer, sowohl finanziell als auch ökologisch. Dies betrifft nicht nur die Abwasserseite sondern auch die Wasserversorgungsseite. Sollten Sie daran zweifeln, wovon ich ausgehe ;-) lesen Sie Sich doch mal bitte folgenden Artikel durch:

http://www.uni-hannover.de/aktuell/veroeff/unimag/02unimag3-4/09_leist.pdf

Gruss

JB
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Gast (Herbert Schremmer)
(Gast - Daten unbestätigt)

  23.02.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Heinz Leo Liebminger vom 22.02.2005!  Zum Bezugstext

Sehr geehrter Herr Liebminger,
auch aus den Zuschriften von Herrn Klaas und Herrn Gutjahr lässt sich ableiten, dass Sie offensichtlich einen Gedankenfehler machen: Es geht doch im Prinzip darum, dass die Gemeinde Abwassergebühren erheben muss, um den gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen. Die in eine Abwassergebühr einfließenden Kosten bestehen weitestgehend aus Betriebskosten, kalkulatorischen Kosten und Abwasserabgabe.

Ihre Gemeinde erhebt die Gebühren nur (noch ?) nach dem Wasserverbrauch, der vom Wasserversorgungsunternehmen erfasst wird. In Ihrem Fall ist dieser erheblich reduziert, weil Sie für die Bereiche WC-Spülung, Wäschewaschen und Hausreinigung Regenwasser einsetzen. Obwohl dieses Wasser durch Ihren Gebrauch erheblich verschmutzt wird und die Gemeinde deshalb u. a. einen anteiligen Reinigungsaufwand hat, erhält sie dafür keine entsprechende Abwassergebühr. Das wird sich erst ändern, wenn Ihre Gemeinde den gesplitteten Gebührenmaßstab einführt.

Ich hoffe, dass Sie den entscheidenden Unterschied nachvollziehen können. Aber vielleicht haben Sie die Diskussion nur wegen Eigenwerbung angezettelt. Die dann aber m. E. negativ ausgefallen ist.

MfG  H. Schr.
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Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  23.02.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Heinz Leo Liebminger vom 23.02.2005!  Zum Bezugstext

Hallo,

mit meiner Verständnisfrage zu unterschiedlichen Handhabungen des Themas Regenwassernutzung habe ich Ihren Beitrag am Leben erhalten und wie ich meine, auch versucht für den allgemeinen Interessenten eine klare Aussage herauszuarbeiten.

Herr Liebminger sie verwässern das nun mit teils unnützen, unsachlichen Beiträgen und das wesentliche verschwindet wieder in der Versenkung.

Gruss

Lothar Gutjahr
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Gast (Heinz Leo Liebminger)
(Gast - Daten unbestätigt)

  23.02.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilm T. Klaas vom 22.02.2005!  Zum Bezugstext

Sehr geehrter Herr Klaas,

das normale Regenwasser vom Dach ist üblicherweise auch durch Blätter, Staub, Tierkot usw. verunreinigt und wird erst durch die Regenwassernutzung aufbereitet und dann wieder durch die Nutzung des Regenswassers "verschmutzt".

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Leo Liebminger
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Wilm T. Klaas
wilmwasser.de
(Administrator)

  22.02.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Heinz Leo Liebminger vom 22.02.2005!  Zum Bezugstext

Sehr geehrter Herr Liebminger,

je größer der Verschmutzungsgrad, desto größer der Reinigungsaufwand.
Um es einmal zu überspitzen: wenn alle pures Regenwasser einleiten würden, wäre die Verweilzeit in den Klärbecken gleich null. Wird es jedoch wie von Ihnen beschrieben benutzt, erhöht sich die Verweilzeit und somit die Kosten.
Die Kosten für eine Klärung hängen nicht nur von der Menge ab, sondern auch erheblich von der Verunreinigung.

Gruß Wilm T. Klaas
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Gast (Heinz Leo Liebminger)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.02.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Herbert Schremmer vom 22.02.2005!  Zum Bezugstext

Sehr geehrter Herr Schremmer,

ich sehe keinen Unterschied ob ich nun das Regenwasser durch meine Regenwassernutzung "verschmutze" oder das Regenwasser sich durch Einleitung in das Kanalmischsystem durch das Abwasser im Kanal verschmutzt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Leo Liebminger
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Gast (Herbert Schremmer)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.02.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Heinz Leo Liebminger vom 22.02.2005!  Zum Bezugstext

Sehr geehrter Herr Liebminger,
Sie benutzen die öff. Kanalisation, indem Sie aus dem Bereich WC-Spülung, Wäschewaschen und Hausreinigung Abwasser ableiten. Als "Transportmittel" setzen Sie Regenwasser ein, das aber von der Gemeinde nicht gebührenmäßig erfasst wird. Gleichwohl bereiten Sie der Gemeinde Kosten, weil diese auch für Ihre Schmutzstoffe im Zusammenhang mit Transport und Abwasserreinigung Aufwendungen hat. Hierfür werden bei jedem Einwohner Ihrer Gemeinde "Abwassergebühren" erhoben. Sie nehmen dagegen praktisch kostenlos den Aufwand Ihrer Gemeinde in Anspruch.
MfG   H. Schr.
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Gast (Heinz Leo Liebminger)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.02.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Herbert Schremmer vom 22.02.2005!  Zum Bezugstext

Sehr geehrter Herr Schremmer,

leider kann ich Ihre Argumentation nicht ganz nachvollziehen, da weder damals bei der zwangsweisen Einleitung des Regenwassers in den Kanal Gebühren verrechnet worden sind noch heute berechnet werden. Ich könnte auch heute noch das Regenwasser von den Dachflächen in das Mischsystem einleiten und würde auch keine Gebühren dafür zahlen. So nutze ich halt das Regenwasser und gebe die gleiche Menge Regenwasser in das Mischkanalsystem wie zuvor.

Aber es ergibt sich ein Vorteil für den Kanalbetreiber beim Mischsystem:

Die Regenwassernutzung hilft bei starken Regengüssen die Abflußspitzen im Kanalnetz zu verringern und bietet die Möglichkeit, zentrale Rückhaltebecken kleiner dimensionieren zu können.

Nachzulesen auf meiner Homepage: http://www.oekohaus.net

Mit freundlichen Grüßen
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Gast (Herbert Schremmer)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.02.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Heinz Leo Liebminger vom 22.02.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Liebminger,
für den Betreiber des Kanalsystems besteht nur dann kein (größerer) Nachteil, wenn Sie für das Regenwasser, d. h., für die Fläche, von der das Regenwasser zur Ableitung gelangt, Gebühren bezahlen.
MfG   H. Schr.
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Gast (Heinz Leo Liebminger)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.02.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Herbert Schremmer vom 20.02.2005!  Zum Bezugstext

Sehr geehrter Herr Schremmer,

das Wohnhaus wurde in den 70er Jahren an das öffentliche Kanalsystem angeschlossen und es wurde damals auch vorgeschrieben das Regenwasser in das Kanalsystem (Mischsystem) einzuleiten. Somit entsteht für den Betreiber des Kanals kein Nachteil, ob nun das Regenwasser alleine oder das genützte Regenwasser eingeleitet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Leo Liebminger

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Gast (Herbert Schremmer)
(Gast - Daten unbestätigt)

  21.02.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 21.02.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Gutjahr,
aufgrund Ihrer Erwiderung darf ich zum besseren Verständnis noch folgendes ergänzen: In Deutschland werden überwiegend Wasserversorgung und Abwasserentsorgung von verschiedenen Institutionen durchgeführt, wobei die Abwasserbeseitigung und -reinigung zumeist in der Hand der Gemeinden liegt.
Der zunehmende Trend zur Regenwassernutzung hat zu Änderungen bei den Entwässerungssatzungen geführt, sofern Regenwasser (gemäß gebührenpflichtiger Fläche) veranlagt wird. Die gebührenpflichtige Fläche wird nur dann in Abzug gebracht, wenn das Niederschlagswasser tatsächlich auf dem Grundstück verbleibt. Wird es jedoch im Haushalt genutzt und gelangt somit als Abwasser zur Ableitung, wird die Fläche veranlagt.
Schöne Woche
MfG  H. Schr.
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Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  21.02.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Herbert Schremmer vom 21.02.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Schremmer,

schönen dank für ihre Ausführungen. Halten wir dann für die in Frage kommenden Interessenten einfach mal fest:

vor der Investition in solcherlei Anlagen mit Regenwasser sollte man sich informieren, wie der zuständige Wasserversorger dazu steht. Das kann sich von Landkreis zu Landkreis krass ändern, wenn Zweckverbände da sind und  kann also im Extremfall bei autonomer Versorgung durch die Komunen schon von Dorf zu Dorf anders sein.

Allerdings müssen solche Dinge in einer Satzung festgehalten sein, sonst hat sich´s mit Nachbelasten.

Grüsse aus GR (ohne solche Probleme )

Lothar Gutjahr
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Gast (Herbert Schremmer)
(Gast - Daten unbestätigt)

  21.02.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 20.02.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Gutjahr,
es ist zunächst festzustellen, dass nach der Rechtsprechung nicht zu beanstanden ist, wenn bei der Abwassergebührenveranlagung der gesplittete Gebührenmaßstab in Ansatz gebracht wird (vereinzelt sind Gemeinden per Verwaltungsgericht dazu verpflichtet worden): 1.) Frischwassermaßstab (Frischwasser = Abwasser) und 2.) getrennte Regenwassergebühr nach dem Maßstab der bebauten und/oder versiegelten Grundstücksfläche.
Wird aufgefangenes Niederschlagswasser im Haus gebraucht (wie in der Zuschrift von Herrn Liebminger erwähnt), so wird hierfür die öff. Kanalisation in Anspruch genommen, obwohl in der Regel keine Gebühren entrichtet werden (der Frischgwasserverbrauch geht entsprechend zurück).
Allgemein wird in Entwässerungssatzungen darauf hingewiesen, dass als maßgebende Wassermenge die dem Grundstück aus fremden und eigenen (!!) Wasserversorgungsanlagen zugeführte Wassermenge zu berücksichtigen ist.
Da die Gemeinde leicht feststellen kann, ob ein Missverhältnis zwischen tatsächlichem Wasserverbrauch und dem gemäß Personenzahl zu bemessenden Verbrauch vorliegt, kann sie eine Schätzung vornehmen.
Gemäß § 169 AO (Abgabenordnung) beträgt die Festsetzungsverjährung 4 Jahre, d. h., die Gemeinde kann ggf. für diesen Zeitraum eine Nachveranlagung durchführen. Der Zeitraum erhöht sich auf 10 Jahre, soweit eine Steuer hinterzogen worden ist.
Vereinzelt schreiben Gemeinden vor, dass befestigte und/oder bebaute Flächen, die in eine Zisterne entwässern und aus der z. B. eine Toilettenspülung betrieben wird, in voller Höhe zur Niederschlagswassergebühr herangezogen werden.

MfG  H. Schr.
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Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  20.02.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Herbert Schremmer vom 20.02.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Schremmer,

hier habe ich eine Verständnisfrage. In den etwas "raffgierigeren" Zweckverbänden wird anteilig der beregneten Freiflächen und Dachflächen Abwassergebühr verlangt.
Wenn nicht nachgewiesen werden kann,dass das Wasser auf dem eigenen Grundstück versickert wird, ist das ein fester Bestandteil der Wasserrechnung.

Wenn keine Gebühren dafür erhoben werden ist das nicht vorgesehen und nicht satzungsgemäss. Und meiner Meinung nach kann das dann auch nicht nacherhoben werden.

Dritte Variante: in wasserarmen Städten wird die Regenwassernutzung für Brauchwasser empfohlen, teilweise sogar gefördert.

Wie untermauern sie ihre Befürchtung einer Nacherhebung?

Gruss

Lothar
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Gast (Herbert Schremmer)
(Gast - Daten unbestätigt)

  20.02.2005

Hallo Herr Liebminger,
haben Sie denn auch berücksichtigt, dass Sie aus dem Bereich WC-Spülung, Wäschewaschen und Hausreinigung Schmutzwasser in die öff. Kanalisation ableiten?? Für diese Inanspruchnahme zahlen Sie keine Gebühren, weil die nach dem Wasserverbrauch berechnet werden!!  Oder?? Auch sollten Sie bedenken, dass die Gemeinde für viele Jahre nachveranlagen kann.
MfG  H. Schr.
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Gast (Wilm T. Klaas)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.02.2005

Sehr geehrter Herr Liebminger,

Fragen sind hier jederzeit willkommen!
Beiträge, die jedoch nur den Sinn haben, Besucher auf eine Werbehomepage zu bekommen und das tote Forum dort zu beleben, sind hier weniger gerne gesehen.

Daher werde ich Ihren Beitrag in Kürze Löschen!

Wilm T. Klaas
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