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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Zweiter Hausanschluß in der Einliegerwohnung ???
Oliver Diehl
oliverdiehltiscali.de
(Mailadresse bestätigt)

  04.03.2005

Ich habe eine einliegerwohnung im haus und möchte diese gerne von meiner wasserrechnung trennen, so das der Mieter eine eigene Rechnung vom Versorger bekommt.
Die Verbandsgemeindeverwaltung (Örtliches Wasserwerk) hat mit mitgeteilt, das dies nicht möglich sei.
Weiß jemand, ob es vieleicht eine Rechtliche Handhabe dazu gibt den Versorger dazu zu zwingen, mit eventl. Außnahmebedingungen oder so. Wäre echt gut, wenn mir da jemand helfen könnte. Mieter zahlt nicht. Räumungsklage läuft. Ist schon einmal abgelehnt worden vom Gericht. Wir müssen jetzt in berufung gehen. Das dauert aber sehr lange und uns laufen die Kosten davon. Danke schon mal für eure Antworten. Gruß Olli



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 1
Gast (Wasserbockhart)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.03.2005

Rechtsgrundlage ist die Satzung des Wasserversorgers wobei die AVBWasserVzugrunde gelegt wird.Da steht unter §10 Hausanschluß Abs.2 Art,Zahl und Lage der Hausanschlüße sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Anschlußnehmers und unter Wahrung seiner berechtigter Interessen vom WVU bestimmt. Das Heißt je nach Tagesform des zuständigen Bearbeiters kann er entscheiden ob berechtigte interessen bestehen oder nicht.
P.S :bin kein Jurist hab nur Nachgelesen,aber meistens wird pro Grundstück mit Flurnummer nur ein Wassezähler vergeben. Grüße aus dem Allgäu.



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