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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Auslegung der TVO
Gast (Martin Kiener)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.03.2005

Hallo, habe eine grundsätzliche Frage, welche ich in diesem Gremium gerne diskutiert sehen möchte:
In der TVO gibt es viele Parameter die eingehalten werden müssen. Soweit klar!
Was aber ist mit nichtwasserlöslichen Stoffen die in der TVO nicht genannt sind. Die z.B. für die Überschreitung des Wertes der Trübung verantwortlich sind. Wie ist die allgemeine Auffassung:
1. Stoffe, die namentlich in der TVO genannt sind, dürfen bis zum Grenzwert enthalten sein. Alles Andere hat darin nichts zu suchen,
2. Wenn alle Parameter der TVO eingehalten sind, ist das Trinkwasser i.O., auch wenn Stoffe (z.B. nichtwasserlösliche wie Glimmer) enthalten sind, die in der TVO namentlich nicht genannt sind.

Würde mich auf eine umfrangreiche Diskussion freuen!



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 4
Michael Schmidt
(Mailadresse bestätigt)

  12.03.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Martin Kiener vom 10.03.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Kiener,

ich muss ehrlich gestehen, ich habe etwas Verständnisprobleme. Sie schreiben, dass der Anteil an Glimmersand so hoch, dass es zu Beschädigungen an Wäsche (sandgestrahlt) und Geschirr (vorzeitige Abnutzung von Dekor) kommt.

Dazu reichen aber ein paar "Krümel" eigentlich nicht aus, da muss schon ordentlich was im Wasser sein, um solch einen Effekt wie von Ihnen beschrieben, zu erreichen.

Nachvollziehen kann ich, dass in der Zuleitung zum Ort durch die deutlich gestiegene Wasserentnahme u.U. auch alte Ablagerungen abgelöst werden und zu Braunfärbungen des Wassers (und evtl. der Wäsche)führen können. Haben sie keinen Filter am Hauseingang?

Dass die Trübung im öffentlichen Netz nachgewiesen wurde, nicht jedoch im eigenem Haus, kann ich evtl. auch noch nachvollziehen, da im Haus ja deutlich niedrigere Fließgeschwindigkeiten herrschen und sich das Zeug, wenn es tatsächlich bis ins Haus vordringt, dann evtl. in den Rohren ablagert. Dass diesbezüglich eine Analyse keine Analyse ist, habe ich auch schon mal irgendwo fallen gelassen.

Wenn aber nun tatsächlich der "Glimmer" oder was auch immer in den von ihnen beschriebenen Mengen in den Versorgungsleitungen transportiert wird, dann kann sich der Wasserlieferant eben gerade nicht auf den Standpunkt zurückziehen: ... die in der TVO genannten Werte  an wasserlöslichen Stoffen sind nicht überschritten. Somit ist das Wasser i.O. !

Unabhängig davon frage ich mich aber immer noch, wenn tatsächlich Glimmer in solchem Ausmaß, wo kommt der dann her? Spätestens bei einer qualifizierten Aufbereitung müsste der aus dem Rohwasser rausfiltriert sein. Sie können wohl nicht eine Andeutung fallen lassen, um welchen Wasserversorger es sich da handelt? Würde mich interessieren (vielleicht direkt an meine E-Mailadresse).

Gruß
M. Schmidt
Gast (Martin Kiener)
(Gast - Daten unbestätigt)

  10.03.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Michael Schmidt vom 08.03.2005!  Zum Bezugstext

Hallo,
ja ich habe konkrete Probleme mit Glimmersand.
Der Anteil ist so hoch, dass es zu Beschädigungen an Wäsche (sandgestrahlt) und Geschirr (vorzeitige Abnutzung von Dekor) kommt. Hinzu kommt, dass in der Zuleitung zum Ort heute das 5fache Wasser läuft als vor 10 Jahren (Siedlungsbau). Diese Zuleitung ist 40 Jahre alt. Nach meiner Meinung reibt der Glimmer zusätzlich alte Ablagerungen (Rost) aus und schwemmt diese in die Hausleitungen. Dies führt zu Verfärbungen der Wäsche.
Die Trübung wurde im öffentl. Netz nachgewiesen, nicht jedoch im eigenem Haus. Dies ist wegen der Momentaufnahme zur Zeit der Probeziehung wahrscheinlich auch schwierig zu treffen.
Der Wasserlieferant stellt sich nun auf die Meinung: die in der TVO genannten Werte  an wasserlöslichen Stoffen sind nicht überschritten. Somit ist das Wasser i.O., da alle anderen Stoffe, die nicht in der TVO genannten sind, dürfen somit im Wasser sein.
Dies ist die Auslegung des Wasserversorgers.
Ich bin der Meinung, dass alle anderen Stoffe, die nicht namentlich in der TVO  genannt sind, auch nichts im Trinkwasser zu suchen haben.
Eine Aussage der TVO bzw. des Lebensmittelrechtes sagt auch, dass das Wasser nicht ekelerregend sein darf. Nun, wenn diese nichtwasserlöslichen Stoffe im Wasser mit blossem Auge sichtbar sind, so ist das für mich ekelerregend.
In diesem Forum interessiert mich nun, wie die Meinung von Fachleuten ist.
Danke für Ihre Antwort.
Rainer Kluth
rainer.kluthgmx.net
(gute Seele des Forums)

  08.03.2005

Hallo Martin,

neben den exakten Stoffbezeichungen in der Anlage 2 und 3 zum §7 sind dort auch einige Summenparameter aufgeführt.
Die Trübung ist z.B ein solcher Grenzwert der auch solche Stoffe erfassen kann die nicht in der Anlage aufgeführt sind. Weitere Werte sind die Leitfähigkeit und Färbung.
Zudem wird im §6 davon gesprochen das Stoffe nicht enthalten sein drüfen die der Gesundheit schaden ohne hier expliziet auf die Anlage 2 zu verweisen. Dies heißt in der Praxis das bei der Anwesenheit von gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffen in gefährlichen Konzentrationen die Anforderungen gemäß der TVO nicht erfüllt sind.

Wie Du siehst sind in der TVO neben den in den Anhängen spezifizierten Grenzwerte einige Summenparameter und einige allgemeine Regeln enthalten die die Abgabe von für den Menschen gesundheitsgefährdenden reglementieren.

Problematisch ist es immmer dann wenn diese Stoffe nicht in Analysenlisten aufgeführt sind, bzw. nicht über die enthaltenen Summenparameter erfasst werden- Dann besteht durchaus eine Gefahr.
Man muß aber auch sagen das die Anhänge ja flexobel gehalten sind und bei Bedarf ergänzt werden.

Zusammenfassung:
Die TVO hat an solche Fälle gedacht und ermöglicht beim auftauchen von Gesundheitsgefährdungen ein schnelles eingreifen.
Problematisch ist abder das nicht alle gefährlichen Stoffe regelmäßig analysiert werden.

Gruß aus Bonn

Rainer
Michael Schmidt
(Mailadresse bestätigt)

  08.03.2005

Hallo Herr Kiener,

wenn wir mal bei den wasserunlöslichen Stoffen sowas wie Mineralöl (auch davon löst sich übrigens eine geringe Menge im Wasser und verursacht Trübung - neben anderen unangenehmeren Eigenschaften) außen vor lassen und nur die anorganischen Stoffe wie z.B. Feinanteile von (Bunt-)Sandstein, Schluff, Mergel, der von Ihnen erwähnt Glimmer, oxidiertes und ausgefälltes Eisenhydroxid etc. und was weiß ich noch betrachten, dann werden diese in aller Regel bei der heute von den Wasserwerken meistens zumindest in Form einer Filtration über Sand-oder Kiesfilter (oft in Verbindung mit einer Flockung) weitestgehend entfernt. Bei einwandfrei funktionierenden Aufbereitungsanlagen liegen die Trübungen meist deutlich unter 0,1 FNU (NTU, TE/F ..). Höhere Werte werden oft im Zuge der Aufbereitung durch ausgefallene Härtebildner verursacht, können im Einzelfall aber auch andere Ursachen haben  (s. hierzu unter SUCHE auch unter dem Beitrag "Wasseruntersuchung hat Trübung ergeben").

... Wie ist die allgemeine Auffassung:
1. Stoffe, die namentlich in der TVO genannt sind, dürfen bis zum Grenzwert enthalten sein. Alles Andere hat darin nichts zu suchen, ...

Die in der TrinkwV (TVO) genannten Werte sind nicht als maximal auszuschöpfende Werte zu verstehen, normalerweise besteht auch hier ein Minimierungsgebot, soweit die Parameter durch die Aufbereitung beeinflusst werden können. Die Praxis sieht allerdings manchmal doch etwas anders aus, wenn z.B. arsenhaltige Wässer mit arsenfreiem Wasser mal gerade knapp unter den Grenzwert verschnitten werden.

Allerdings sind die Grenzwerte ja auch so "ausgelegt", dass nach allen heute vorliegenden Kenntnissen bei lebenslanger Aufnahme der üblichen täglichen Trinkwassermenge von rund 3 Liter (erfahrungsgemäß) keine gesundheitlichen Schäden zu erwarten sind. Was die nicht aufgeführten Stoffe anbelangt, ist es im Prinzip richtig, die haben dann nichts darin zu suchen, aber so einfach ist es nun mal auch wieder nicht, wie die immer wieder aufkommenden heftigen Diskussionen z.B. um Arzneimittelrückstände im Trinkwasser u.ä. zeigen.
Manchmal trägt zu diesen Diskussionen auch nur die heutige, sehr gute Analytik bei, die es uns ermöglicht, auch noch Spuren nicht nur im mikro- sondern auch im nano und pico-Grammbereich nachzuweisen. Den Wert Null gibt es in der Analytik eben nicht, sondern maximal "kleiner bzw. unterhalb der analytischen Nachweisgrenze" und die ist verfahrensabhängig. Ob diese winzigen Mengen sich dann auch in irgendeiner Form noch auf den menschlichen Organismus auswirken - da gibt es mit Sicherheit auch hier zwei Lager mit ihren jeweiligen Ansichten.

... 2. Wenn alle Parameter der TVO eingehalten sind, ist das Trinkwasser i.O., auch wenn Stoffe (z.B. nichtwasserlösliche wie Glimmer) enthalten sind, die in der TVO namentlich nicht genannt sind. ...

JA, wenn alle Parameter der TVO eingehalten sind, ist das Trinkwasser i.O (oder sagen wir mal so, dann entspricht es den derzeitig geltenden gesetzlichen Vorgaben) und wenn nichtwasserlösliche Stoffe (wie der angeführte Glimmer; "Feldspat, Quarz und Glimmer, diese drei vergess ich nimmer", denn... sie bilden den Granit !) drin sein sollten und der Trübungswert überschritten wird, dann muss eben aufbereitet werden. Das hat auch nicht immer nur gesundheitliche Gründe. Die Technik dazu ist jedenfalls vorhanden. Im übrigen dürfte Glimmer gesundheitlich unbedenklich sein.

Worauf heben Sie mit Ihrer Fragestellung eigentlich genau ab? Gibt es bei Ihnen konkrete Probleme?

Gruß
M. Schmidt



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