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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Mineralwasserverordnung
Gast (Alina Albrecht)
(Gast - Daten unbestätigt)

  19.04.2005

Hallo!
Nach der MinWasVerordnung darf das Heilwasser nur ueber Apotheke vertrieben werden. Aber in der Praxis wird das Heilwasser auch in Geschaeften verkauft. Wie geht das und ist dann die Verordnung nicht so streng oder ????
Falls jemand mir helfen kann, bin ich sehr dankbar.
Vielen Dank
Alina



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3
Gast (Alina Albrecht)
(Gast - Daten unbestätigt)

  30.05.2005

Vielen Dank!
JayBee
aquagmx.eu
(gute Seele des Forums)

  19.04.2005

Hallo Alina,

Heilwasser unterliegt ausdrücklich nicht (mehr) der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung sondern dem Arzneimittelgesetz, daher vermute ich, dass Du Deine Information aus alten Quellen hast.
Der Vertrieb von Heilwasser ausserhalb von Aphoteken ist audrücklich in § 44 Absatz 2 AMG gestattet.

Gruss

JB
Rainer Kluth
rainer.kluthgmx.net
(gute Seele des Forums)

  19.04.2005

Hallo Alina

schau mal hier:

http://www.heilwasser-info.de

Gruß aus Bonn

Rainer kluth



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