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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch
WasserverbrauchAbrechnungWarmwasserzähler
Gast (smilla)
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.06.2005

Hallo,
ich lebe mit meiner kleinen (letztes Jahre 1)Tochter allein, habe nicht mal eine Badewanne, wasche einmal pro Woche eine Waschmaschine, verbrauche beim Duschen ca 20 Liter, der Geschirrspüler (ca 16L) läuft einmal pro Woche, und letztes Jahr war ich zudem 2 Monate überhaupt nicht zu Hause. Meine Nachbarn (3 Personen-Haushalt ohne Kinder) waschen 2-3 Waschmaschinen täglich, stehen mehrmals täglich bis über eine halbe Stunde unter der Dusche und auch sonst bekome ich durch lautes Wasserrauschen in den Rohren mit, daß da permanent das Wasser läuft.(Diese Leute sind im übrigen Kneipenbesitzer und waschen vermutlich die Kneipenwäsche zu Hause, was sich allerdings leider nicht nachweisen läßt)
Wir haben Warmwasserzähler in jedem Haushalt, wonach mein Verbrauch bei 7 qm/Jahr liegt (auch mit Kind). Leider haben wir keine Kaltwasserzähler, und so legt mein Vermieter den gesamten Wasserverbrauch auf Personen um. (Wir haben 3 Kleinkinder im Haus und 9 Erwachsene), dh. 590 qm/12 Personen.
Demnach soll ich ca 100 qm Wasserkosten tragen. Das kann doch nicht rechtens sein?
Kann ich verlangen, daß wenigstens das warme Wasser nach den vorhandenen Wasseruhren abgerechnet wird, weil selbst das verwehrt mir der Vermieter mit der Begründer, daß er dazu nicht verpflichtet wäre.
Vielen Dank



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2
Bernhard Schmitt
berndschmitt1aol.com
(Mailadresse bestätigt)

  03.06.2005

Normalerweise ist die Art der Abrechnung doch im Mietvertrag geregelt, oder? Wenn dem der Fall ist, wird es sicher nicht einfach, das zu ändern. Es sei denn, alle Mitbewohner sind dich einig und fordern eine verbrauchsabhängige Abrechnung. Das bedeutet aber zunächst Kosten für den Einbau der Wasserzähler, die der Vermieter weiterberechnen kann.
Außerdem: Die Mieter im Haus, die mit der jetzigen Regelung besser gestellt sind, werden einer Änderung zu ihren Ungunsten nicht gerne zutimmen.

Carsten
(Mailadresse bestätigt)

  03.06.2005

Wie willst Du kontrollieren ob der Kaltwassergebrauch beim Duschen bei circa 20 Litern liegt, bei der Geschirrspülmachine bei 16 Litern, wenn gar kein Kaltwasserzähler vorhanden ist?
Über den Warmwasserzähler werden die Kosten für die Erwärmung des Trinkwassers abgerechnet, nicht die Menge an Trinkwasser.
Frag doch Deinen Vermieter, ob er diesbezüglich nicht allen Parteien einen Kaltwasserzähler einbauen lässt...

MfG Carsten



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