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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch
Abrechnug der Wasserkosten pro Personen - kann der Vermieter
Gast (Ursula Vogt)
(Gast - Daten unbestätigt)

  26.06.2005

Hallo, ich brauchte mal eine aussagekräftige Antwort auf folgendes Problen:
Ich wohne seit fast zwei Jahren in einem Zweifamilienhaus. Insgesamt wohnen hier 3 erwachsene Personen. Familie "XY" oben auf 160 qm, ich alleine unten auf 96 qm. Bis jetzt war bei der Abrechnung der Betriebskosten alles ok, bis mich folgender Brief meines Vermieters erreichte, der an die Heizkostenabrechnung der Firma delta-t angehängt war:

"Sehr geehrte Frau Vogt,
anbei erhalten Sie die Heizkostenabrechnung für die Zeit vom 1.6.04 bis 31.5.05. Ich habe die Abrechnung hinsichtlich der Kostenansätze und auch rechnerich überprüft; sie ist fehlerfrei.
Leider bedarf sie dennoch einer Ergänzung bei der Verteilung der Warmwasserkosten, weil dort unberücksichtigt geblieben ist, dass sich Herr "XY" seit dem 1.6.04 überwiegend in Brüssel aufgehalten hat. Um weitere Verwaltungskosten zu sparen, möchte ich diese ergänzende Berechnung selbst vornehmen. Ich schlage vor, die Personenzahl im Obergeschoß mit 1,3 anzusetzen. Dabei gehe ich davon aus, dass Herr "XY" während des gesamten Abrechnungszeitraumes im Durchschnitt nur zwei Tage pro Woche hier gewesen ist.
Die Warmwasserkosten wären demgemäß wie folgt aufzuteilen:
325,48 € : 2,3 Personen = 141,51 €/Person

Familie "XY" 1,3 Personen x 141,51 € = 183,97 €
Frau Vogt 1 Person x 141,51 € = 141,51 €

Die Gesamtheizkosten betragen somit:

(es folgt einen Aufstellung, die nach seiner neuen Verteilung rechnerisch richtig ist)

Ich hoffe, mein Lösungsvorschlag findet Ihre Billigung.
Mit freundlichen Grüßen
(Vermieter)"

Muß ich dem zustimmen? Das macht für mich einen Mehrbetrag von 33,02 € aus. Was kann ich dafür, dass Herr "XY" in Brüssel (bei der NATO beschäftigt) eine Menge Geld verdient und nicht in Koblenz oder Bonn. Fakt ist, dass ich beim Einzug wußte, dass im Haus keine Wasseruhren für eine verbrauchsabhängige Abrechnung vorhanden sind, und die Abrechnung pro Personenzahl erfolgt. Aber spielt es bei der Verteilung der Wasserkosten eine Rolle, wer sich wann und wie oft woanders aufhält? Ist die Verteilung "pro Person" eine feste Größe wie z.B. "pro qm"? Gibt es da eine gesetzliche Grundlage für die Abrechnung der Betriebskosten? Bis jetzt habe ich nur Allgemeines gefunden und nichts Spezielles auf mein Fall zutreffend. Wer kann mir da weiterhelfen?
Vielen Dank.



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 1
Gast (Gerhard Lehmann)
(Gast - Daten unbestätigt)

  27.01.2006

Hallo Frau Vogt,

ausschlagebend ist der Mietvertrag und die darin enthaltenen Angaben zur Kostenverteilung.
Diese ist für beide Parteien verbindlich. Sofern sie nicht gegen gültige Regeln und Gesetze verstößt.

Eine Änderung egal warum bedarf Ihrer Zustimmung.
Sie können müssen aber nicht.

Solche anscheinend gerechte Lösungen sind es nicht. Was ist mit Ihrem Urlaub? was wenn jemand besuch erhält? oder wenn jemand öfter duscht? etc etc.
ablehnen !! oder Zähler fordern.

GL



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