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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
Mindestwassermenge | |
Gast (D.Scheer) (Gast - Daten unbestätigt) 27.06.2005 |
Wie hoch ist in Deutschland die Mindestwassermenge pro Einwohner mit Trinkwasserqualität? Und für welchen Fall wird sie benötigt, ausser um den normalen Wasserbedarf zu sichern??? MfG D.Scheer |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 6 |
Gast (D.Scheer) (Gast - Daten unbestätigt) 28.06.2005 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Carsten vom 28.06.2005! Vielen Dank Carsten, danach habe ich gesucht... MfG Dominic |
Carsten (Mailadresse bestätigt) 28.06.2005 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 28.06.2005! Hallo Fred, das habe ich auch so gemeint... Gruß Carsten |
Gast (Fred) (Gast - Daten unbestätigt) 28.06.2005 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Carsten vom 28.06.2005! Hallo Carsten, ich muss Dir da leider glaube ich etwas widersprechen. Lt. Kommentierung zur AVBWasserV von Morell ist das Wasserversorgungsunternehmen kein "Wohlfahrtsunternehmen". Bei säumigen Zahlern ist daher die vollständige Absperrung rechtlich möglich - aber die GEMEINDE ist dann ordnungsbehördlich dafür verantwortlich, dass die Menge von drei Litern / Einwohner zur Verfügung gestellt wird. Grüsse Fred |
Carsten (Mailadresse bestätigt) 28.06.2005 |
Hallo Dominic, also der Versorger muss eine Mindestmenge von 3 Liter pro Tag dem Anschlussnehmer zur Verfügung stellen. Ich meine damit, dass bei säumigen Zahlern der Anschluss nicht gesperrt werden darf, hierfür gibts ne Art "Unterlegscheibe" mit einem kleinen Loch, die in die Leitung hinter den Zähler eingebaut werden kann um eine Mindestmenge zu garantieren... Sonst wüsste ich nicht, was Du meinst... MfG Carsten |
JayBee aquagmx.eu (gute Seele des Forums) 28.06.2005 |
Hallo Dominic, falls Du die Mindesvorhaltemenge meinst, so variiert diese meines Wissens, ja nach Versorgungssituation und Satzung der Gemeinde. Generell ist der Versorger verpflichtet zu jeder Zeit an jedem Ort des Versorgungsnetzes einen ausreichenden Druck zu liefern. Geht man von 50m³ p.EW.p.a. aus so sollten die Förder-/Versorgungskapazitäten darauf ausgerichtet sein. Feinheiten, wie Hochbehälter, Reservoirs, Löschwasservorhaltung etc. machen die Sache aber komplizierter. Wenn Du eine Formel oder Tabelle suchst, so kann ich Dir leider auch nicht weiter helfen - da würde ich mich mal an ein Institut für Siedlungswasserwirtschaft (z.B. bei der Uni Essen) wenden, die sollten das wissen. Gruss JB |
Rainer Kluth rainer.kluthgmx.net (gute Seele des Forums) 28.06.2005 |
Hallo Dominic, von einer Mindestwassermenge ist mir nichts bekannt. Es geibt imNetzt aber viele Angaben über den täglichen Verbrauch im privaten Haushalt. Darüber findest Du auch hier im Forum einige Beiträge. Gruß Rainer |
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