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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch
Wasseruhr vergessen auszutauschen
lienchen81
lienchen81gmx.de
(Mailadresse bestätigt)

  29.06.2005

Hallöchen,

vor 3 Monaten wurden bei uns die Wasseruhren sowie die Heizungszähler ausgetauscht, weil eine andere Firma die Versorgung übernommen hat.
Nun haben wir heute bemerkt,da wir beim ausziehen sind,das eine Wasseruhr nicht ausgewechselt wurde.Was nun?Kann uns der Vermieter dafür Verantwortlich machen.Habe in der Stube gesessen,während die leute alles ausgewechselt haben.Wusste ja nicht das die nich wissen das wir zwei Zähler haben.Habe auch nichts unterschrieben,falls das eine wichtige information wäre.
Der Vemieter kann ja nun nicht abrechnen an dem einen alten Zähler.

liebe grüße



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 4
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  30.06.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von lienchen81 vom 30.06.2005!  Zum Bezugstext

Hallo,

wie Carsten schon gesagt hat, besteht doch für eine pauschale Abrechnung keine Notwendigkeit, da die Zählerstände beider Zähler vorhanden sind bwz. sein müssten!

Fred
lienchen81
lienchen81gmx.de
(Mailadresse bestätigt)

  30.06.2005

Hat der Vermieter das Recht oder die Versorgungsfirma einen Pauschalbetrag abzurechnen?
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  30.06.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Carsten vom 30.06.2005!  Zum Bezugstext

Hallo,

ich würde sogar diese Ablesung des alten Zählers zusammen mit dem Vermieter durchführen und ggfs. gegenzeichnen lassen - dann gibt es auf jeden Fall keinen Ärger. Der Vermieter muss doch sowieso die Wohnung "besenrein" abnehmen. Bei dieser Gelegenheit könnten doch dann die beiden Wasseruhren gemeinsam abgelesen werden.

Fred
Carsten
(Mailadresse bestätigt)

  30.06.2005

Hallöchen,

warum kann er das nicht? Der alte Zählerstand ist doch sicherlich vermerkt worden. Zählerwechsel ist auch nicht eure Angelegenheit, das obliegt dem Vermieter.
Ich würde an eurer Stelle den Zählerstand beim Auszug ablesen, damit euch der Vermieter nicht "beduppen" kann...

MfG Carsten



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