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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Standort Wasseruhr öffentlicher Raum?
Gast (Monika Kretschmer)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.07.2005

Hallo, liebe Wasserspezialisten,
kann ein Zählerschacht für Trinkwasser auch außerhalb unseres Grundstückes im öffentlichen Raum errichtet werden?

Vielen Dank!



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 1
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.07.2005

Hallo Monika,

§ 11 Abs.1 der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV), die auch Grundlage für entsprechende örtliche Satzungen ist, besagt, daß das Wasserversorgungsunternehmen verlangen kann, daß der Grundstückseigentümer auf eigene Kosten nach seiner Wahl an der GRUNDSTÜCKSGRENZE einen geeigneten Wasserzählerschacht oder Wasserzählerschrank anbringt, wenn
1. das Grundstück unbebaut ist,
2. die Versorgung des Gebäudes mit Anschlußleitungen erfolgt, die unverhältnismäßig lang sind oder nur unter besonderen Erschwernissen (Risiko von Wasserverlusten) verlegt (oder erneuert) werden können, oder
3. kein Raum zur frostsicheren Unterbringung des Wasserzählers vorhanden ist.

Ich hoffe ich konnte Dir zu Deiner Frage helfen.

Grüsse

Fred



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