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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Fließdruck in der Wohnung
Michael Bihl
bihlarcor.de
(Mailadresse bestätigt)

  08.07.2005

Hallo!

Wir wohnen in der sechsten Etage eines Neubaus und sind der Meinung, dass unser Wasserdruck zu niedrig ist. Der Druck im Hauseingang dürfte mit etwa 4 bar in Ordnung sein. In unserer Wohnung haben wir  einen Ruhedruck (vor der Armatur) von etwa 2,0 bar.

Schlimm sieht es aber mit dem Fließdruck aus, der bei uns unmittelbar hinter der Armatur (also keine Druckminderer mehr) gemessen wurde. Der liegt im Bad bei 0,65 bar (warm) und 0,95 bar (kalt). In der Küche wurde sogar nur ein Fließdruck von 0,1 bar gemessen, was unserer Meinung noch nicht einmal für die Versorgung der Spülmaschine reicht.

Weiß jemand wie die Normenlage in unserer Situation ist, bzw. wie hoch Ruhe- und Fließdruck in der 6. Etage sein müssen?

Vielen Dank!



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 4
Gast (Christian Plassmann)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.10.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilm T. Klaas vom 08.07.2005!  Zum Bezugstext

Hier noch eine späte Richtigstellung:

Der Mindestversorgungsdruck ist im DVGW-Arbeitsblatt W 400-1 angegeben. Danach soll bei einem Gebäude, dass nur aus einem Erdgeschoss besteht, an der Übergabestelle (Hausanschluss) eine Ruhedruck von 2 bar vorherrschen. Diese Bedingung gilt für bestehende Versorgungsnetze, also in ca. 95 v. H. Fällen.
Je Etage kommen noch einmal 0,35 bar hinzu, maximal aber 4 Etagen. Dies enspräche dann einem Ruhedruck von maximal 3,4 bar. Mehr muss das Wasserversorgungsunternehmen nicht zur Verfügung stellen. Ist mehr Druck erforderlich, so muss der Eigentümer des Gebäudes dafür sorgen, z. B. durch eine Haus-Druckerhöhungsanlage.

MfG
Christian Plaßmann
Wilm T. Klaas
wilmwasser.de
(Administrator)

  08.07.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Michael Bihl vom 08.07.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Bihl,

leider kann ich Ihnen nicht sagen wie viel verloren gehen darf, nur soviel: Wenn Sie in einem historisch gewachsenen Gebiet wohnen. sollte im EG ein Fließdruck von 2 + (6 * 0,35)
also von 4 Bar sein. Wohlgemerkt Fließdruck, nicht Ruhedruck!
   http://www.wasser.de/aktuell/forum/index.pl?job=thema&tnr=10000258&seite=1&begriff=Mindestfliessdruck&tin=&kategorie=#10000269   

Wie hoch sind die Räume? Mal angenommen eine Etage hätte ca.3m

Hauseingang (EG) 4,0 Bar (Mal angenommen Ruhedruck)
1.Stock                   3,7 Bar
2.Stock                   3,4 Bar
3.Stock                   3,1 Bar
4.Stock                   2,8 Bar
5.Stock                   2,5 Bar
6.Stock                   2,3 Bar

Rein rechnerisch sollten Sie einen Ruhedruck von ca. 2,3 Bar haben. Irgendetwas passt doch mit dem Ruhedruck nicht, oder haben Sie über drei Meter von Etage zu Etage? Womit wurde denn der Druck gemessen? War das Manometer geeicht, oder zumindest referenziert?

Wie sieht es denn in den Nachbarwohnungen aus, ist dort das gleiche Problem? Oder Liegt der mangelnde Fließdruck eventuell an einem defekten oder nicht ganz geöffneten Eckventil oder an einem nicht ganz offenen Etagen- oder Wohnungsschieber?

Gruß Wilm T. Klaas
Michael Bihl
bihlarcor.de
(Mailadresse bestätigt)

  08.07.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilm T. Klaas vom 08.07.2005!  Zum Bezugstext

Vielen Dank Herr Klaas,

wenn ich diese Vorschriften lese, denke ich, dass sie sich ausschließlich auf den Mindestdruck im Hauseingang beziehen. Aber wieviel darf verloren gehen und ab wann muß der Bauherr einen Druckverstärker einbauen, um einen bestimmten Druck auch noch auf der 6. Etage zu gewährleisten?

Wilm T. Klaas
wilmwasser.de
(Administrator)

  08.07.2005

Hallo Herr Bihl,

schauen Sie bitte einmal auf folgende Seiten:
 http://lexikon.wasser.de/index.pl?begriff=Mindestwasserdruck&job=te
 http://www.wasser.de/aktuell/forum/index.pl?job=thema&tnr=100000000001618&seite=1&begriff=Mindestdruck&tin=&kategorie=

Oder suchen Sie einmal nach Worten wie Mindestwasserdruck oder Mindestdruck.

Gruß Wilm T. Klaas



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