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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
Quellfassung in Überschwemmungsgebiet? | |
elle elle_sgmx.de (Mailadresse bestätigt) 30.07.2005 |
Hallo Forum, ich benutze mit einem Nachbarn zusammen eine gemeinschaftliche Trinkwasserversorgung. Jetzt hat der Nachbar ohne Genehmigung eine zusätzliche Quelle gefaßt, die in einem Überschwemmungsgebiet liegt. Ist das überhaupt zulässig? Vielleicht kann mir ja jemand darauf eine Antwort geben. elle |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 1 |
Der-Wasserdoktor hilfeder-wasserdoktor.com (Mailadresse bestätigt) 03.01.2006 |
Hallo Elle, eine Quelle im Überschwemmungsgebiet zu fassen,kann er generell schon machen. Er sollte aber darauf achten, dass bei Überschwemmungen kein Oberflächenwasser in den Sammelschacht der Quelle gelangt, da er sonst Probleme mit Bakterien bekommt. Eigentlich gibt es in Deutschland ja einen Anschluss- und Benutzungszwand, d.h. man muss an einen öffentlichen Wasserversorger anschließen, wenn es einen gibt. Ohne Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwand darf man eigentlich kein eigenes Wasser nutzen. Glück auf |
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