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Kategorie: > Technik > Brunnen / Quellen / Pumpen
Wasserschutzgebiet 3a
Gast (Carsten Bauer)
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.09.2005

Hallo,
Unser Grundstrück befindet sich im Wasserschutzgebiet 3a. Laut Wasserwirtschaftamt ist eine Installation von
einem Förder/Schluckbrunnen erst ab 3b zulässig.
Hat jemand Erfahrung in diesem Zusammenhang, lohnt sich eine weitere Vorhergehensweise. Bestehen Anlagen in so einer Katetgorie?

Vielen Dank.



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 5
Gast (Carsten Bauer)
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.09.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 02.09.2005!  Zum Bezugstext

Vielen Dank, Fred.

Werde kurz mich informieren, wie es verboten oder genehmigungspflichtig ist.

Gruß
Carsten
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.09.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Carsten Bauer vom 02.09.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Carsten,

bevor Du Dir Arbeit machtst, und Anträge stellst, die u.U. ohnehin nicht genehmigungsfähig sind, würde ich erstmal einen Blick in die Wasserschuztgebietsverordnung werfen, ob es VERBOTEN oder GENEMIGUNGSPFLICHTIG ist.
Das ist nämlich von WSG zu WSG und von Zone zu Zone unterschiedlich.

Grüsse

Fred
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.09.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von JayBee vom 02.09.2005!  Zum Bezugstext

Hallo JayBee!

Ich muss Dich leider etwas korrigieren:
Wenn es verboten ist, gibt es keinen Ermessensspielraum. Den gäbe es nur, wenn es darum geht, dass ein entsprechendes Vorhaben genehmigungsbedürftig ist, aber so wie der Fall geschildert wurde, ist es verboten.

Grüsse

Fred  
Gast (Carsten Bauer)
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.09.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von JayBee vom 02.09.2005!  Zum Bezugstext

Vielen Dank für Deine prompte Antwort.
Dann werde ich mich wohl gutstellen mit den Behörden.
Ich werde eine schriftlichen Antrag (mit sämtlichen techn. Details) an meinen Ansprechpartner beim Wasserwitschaftsamt stellen und bin gespannt, wie er darauf reagieren wird. Ich hatte heute schon Kontakt zum Umweltbeauftragten unserer Stadt. Ich musste leider feststellen, dass diese vollkommen überfordert ist, mit meiner Anfrage. Mich wundert es, dass noch keiner hier auf die Idee kam.

Gruß
Carsten
JayBee
aquagmx.eu
(gute Seele des Forums)

  02.09.2005

Hallo Carsten,

ich schätze Du wirst wenig Chancen mit Deinem Anliegen haben.
Grundsätzlich räumt das Recht den Wasserbehörden einen Ermessensspielraum ein. Du hast kein Anrecht auf eine Erlaubnis/Bewilligung, sondern diese ist eine Ausnahmebewilligung und ein Ermessensverwaltungsakt. Wenn die zuständige Wasserbehörde Dein Anliegen schon abgelehnt hat, bzw. keinen Ermessensspielraum sieht, kannst Du sicher gegen diese Entscheidung klagen, aber sehr erfolgsversprechend dürfte das nicht sein.
Ich weiss ja nicht wie und in welcher Form Du bereits Behördenkontakte hattest, ein diplomatisches Eingehen auf die zuständigen Beamten Ihren Ermessensspielraum zu Deinen Gunsten auszulegen erscheint mir jedoch die einzige Möglichkeit. Wenn diese jedoch den Schutz der Grundwasservorkommen im konkreten Fall für wichtiger erachten als Dein Brunnenprojekt, hast Du leider Pech gehabt ;-)

Gruss

JB



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