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Kategorie: > Technik > Wasseraufbereitung
Tiptal Verfahren zum Korrosionsschutz
Bernhard Schmitt
berndschmitt1aol.com
(Mailadresse bestätigt)

  07.09.2005

Hallo Forumsteilnehmer,

wer hat denn schon Langzeiterfahrung mit dem Tiptal-Verfahren zum Korrosionsschutz in Trinkwasserleitungen. Das Verfahren beruht darauf, dass eine Aluminiumanode in Abhängigkeit vom Wasserdurchsatz Al Ionen abgibt an das Wasser, diese Al ionen "verbinden" sich mit Hydroxidionen und bauen eine Deckschicht auf, die auch in der Lage sein soll, Korrosionsherde zu überdecken.

Ic bin gespannt auf die Beiträge

Gruß
Bernhard Schmitt



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 28
Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  18.03.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ise Grimm vom 17.03.2011!  Zum Bezugstext

Den Ausführungen ist zuzustimmen. Die Trinkwasserverordnung kann das Verwaltungsgericht Halle nicht aushebeln. Schon gar nicht können die Grenzwerte ausgehebelt werden, und schon gar nicht ist eine Einzelfallentscheidung einschlägig für die Rechtsauslegung.

Klassisches Beispiel für: Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler. Diese(r) RichterIn hat gearbeitet. Aber eben fehlerhaft.

Und wer jetzt mit dem Korrosionsschutz kommt, denn ich vermute, aus der Ecke kommt dann die Begründung: Auch ALLE Substanzen, die zum Korrosionsschutz zugegeben werden, MÜSSEN auf der Liste nach §11 TrinkWV aufgeführt sein. Und natürlich muss die Einhaltung der Grenz- und Richtwerte sicher gestellt werden.

Das Deutsche Rechtssystem steckt voller Überraschungen. Manche sind abr wenig lustig.

Ein schönes Wochenende wünscht

E. Regulator
Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  18.03.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ise Grimm vom 17.03.2011!  Zum Bezugstext



Schlafende Hunde soll man nicht wecken, siehe dazu

http://de.wikipedia.org/wiki/Schlafende_Hunde

Offenbar kennst Du diese Redewendung nicht?

Meine erste Frage zum Thema:
Ein Richter/in (Verwaltungsgericht = 1. Instanz) hat also, verstehe ich das richtig, die Trinkwasserverordnung neu geschrieben?

Darf ein Richter das? Auf Deine Antwort (bitte mit Quellenangabe) bin ich gespannt.



KIM ALEXANDER


Anmerkung: "Wir können durch Liebe und Wohlwollen leicht bestochen werden, vielleicht zu leicht, aber durch Drohungen ganz gewiß nicht! Wir Deutsche fürchten Gott, aber sonst nichts in der Welt."

Quelle: http://www.gutzitiert.de/zitat_autor_otto_fuerst_von_bismarck_thema_deutsche_politik_zitat_938.html

Gast (Ise Grimm)
(Gast - Daten unbestätigt)

  17.03.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Georg Grimm vom 16.01.2009!  Zum Bezugstext

IM NAMEN DES VOLKES  (Verwaltungsgericht Halle,AZ: 1 A 70/10 HAL):

Es wird festgestellt, dass die Zugabe von nach DIN EN 14095 elektrolytisch erzeugtem Aluminiumhydroxit für den Verwendungszweck des Korrosionsschutzes für trinkwasserführende Leitungen der Hausinstallation aus verzinktem Stahl und Kupfer im Warm- und Kaltwasserbereich keiner Aufnahme in die ge. § 11 Abs. 1 TrinkwV zu führende Positivliste bedarf !!!!!

Also vorsicht mit gegenteiligen Äußerungen (wie sie hier zuhauf gemacht wurden)! Sonst könnten vielleicht bald diese Äußerungen unter Strafe stehen und nicht das Verfahren!!!
Wulf
beo.wulfweb.de
(gute Seele des Forums)

  16.01.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Georg Grimm vom 16.01.2009!  Zum Bezugstext

hallo Georg Grimm,

> Was bedeutet die Tatsache, dass die Aufnahme von Aluminium, fest bis 31.12.2009 endgültig befristet ist, für (installierte und betriebene) Guldager TIPTAL-Anlagen?

Das ab dem 01.01.2010 solche Anlagen nicht mehr betrieben werden dürfen, da nach § 11 TrinkwV nur Stoffe dem Trinkwasser zugegeben werden dürfen, die gelistet sind. Wird nun Aluminium gestrichen, ist die Zugabe unzulässig.

Zu beachten ist hierbei, dass nach derzeitiger TrinkwV NUR für Hausinstallationen aus den Wasser für die Öffentlichkeit abgegeben wird (s. § 18 Abs. 1)das ganze strafbewehrt ist (§ 24 Abs. 1).
Die TrinkwV wird derzeit überarbeitet. Dem Entwurf nach gelten zukünftig die Straftatbestände für alle Wasserversorgunsanlagen einschließlich Hausinstallationen (Ausnahme Brunnen zur Eigenversorgung). D. h. der Straftatbestand gilt dann auch für "normale" Wohn- bzw. Bürogebäude.

Ich würde Dir empfehlen, dich mit deinem Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen, da dieses für die Überwachung und Umsetzung der TrinkwV zuständig ist.

Gruß
Wulf
Gast (Georg Grimm)
(Gast - Daten unbestätigt)

  16.01.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast vom 10.08.2007!  Zum Bezugstext

Hallo KIM ALEXANDER,

ich beziehe mich auf mein Anfrage vom 09.08.2007, die Du für mich überzeugend beantwortet hast.

Nun lese ich in der "10. Änderung der Liste der Aufbereitungsstoffe ... " (Seite 9) unter 6.: "Vorbehaltlich der Entscheidung in einem anhängigen verwaltungsrechtlichen Verfahren ist beabsichtigt, "Aluminum, fest" mit Ablauf des 31.12.2009 aus der Liste zu streichen.
Weiter ist auf Seite 31 in Teil III a bei "Aluminium, fest" in der Spalte Bemerkungen aufgeführt: "[ ..... ]. Die Aufnahme ist endgültig befristet bis 31.12.2009."
Auf Seite 4 (3., III. a) der "10. Änderung der "Liste der Aufbereitungsstoffe ... " ist zu lesen:
Die befristete Aufnahme von Stoffen in Teil III a der Liste betrifft die Aufbereitungsstoffe, die sich nach erfolgreicher erweiterter Wirksamkeitsprüfung (Praxisbetrieb) im Einzelfall zu einer zweijährigen Freigabe für die allgemeine Anwendung befinden. Sollten innerhalb dieses Zeitraumes keine Tatsachen bekannt werden, die gegen einen weiteren Einsatz dieser Stoffe sprechen, wird die zeitliche Befristung aufgehoben.

Was bedeutet die Tatsache, dass die Aufnahme von Aluminium, fest bis 31.12.2009 endgültig befristet ist, für (installierte und betriebene) Guldager TIPTAL-Anlagen?

Obwohl der Beitrag schon recht alt ist, bitte ich um Antwort, da diese zu diesem Thema für mich noch von Interesse für und sicherlich auch für die Allgemeinheit!

Mit einem herzlichen DANKE schon im Voraus
Georg Grimm



Gast (KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  01.11.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Monika Kästner Holz-Berufsgenossenschaft vom 31.10.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Monika,

hier noch ergänzend einige Anmerkungen:

VERBOTEN ist der Einsatz der TIPTAL-ANLAGEN (Aluminium) im gesamten Kaltwasserbereich und auch in Warmwassersystemen, die nicht aus verzinktem Stahl sind, d.h. bei Kupferleitungen dürfen diese Anlagen nicht eingesetzt werden.

Falls Eure TIPTAL-ANLAGE im Kaltwasserbereich und/oder in Kupferleitungen betrieben wird, hier nochmals der Hinweis, Ihr könntet Euch evtl. nach § 75 Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit § 24 TrinkwV strafbar machen.


Falls Ihr aber eine Anlage betreibt, die im Warmwassersystem aus verzinktem Stahl eingesetzt wird, so beachte bitte folgenden Hinweis:

WICHTIG:

Im Warmwasserbereich ist die Zugabe von Aluminium befristet bis zum 1.1.2008. Sollte nun keine Verlängerung der Befristung erfolgen, darf Aluminium (hier die TIPTAL-ANLAGE)nicht mehr im Warmwasserbereich eingesetzt werden.
Dies gilt natürlich auch für die anderen Guldager-Anlagen, also für die Schweizer, Dänen etc., die in Deutschland tätig sind.



Eine persönliche Anmerkung:
Wenn das Umweltbundesamt und das Ministerium für Gesundheit unser Bundesrecht - die TrinkwV und die Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren - umsetzen würde und m.E. auch MUSS, dürfte es für Aluminium in Warmwassersystemen aus verzinktem Stahl KEINE FRISTVERLÄNGERUNG geben.

Alles andere würde gegen die TrinkwV und die Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 Trinkwasserverordnung 2001 verstoßen, da Aluminium NIE in einer zwingend erforderlichen "Erweiterten Wirksamkeitsprüfung" den Nachweis auf Wirksamkeit und Eignung für den jeweiligen Aufbereitungszweck und eine Bewertung von Gesundheits- oder Umweltbelastung erbracht hatte. Im Gegenteil die 3 Probeanlagen GLÄNZTEN bei den Erweiterten Wirksamkeitsprüfungen mit gravierenden Grenzwertüberschreitungen.


Gruß

KIM ALEXANDER ein "Aufmerksamer Gast"
Gast (KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  31.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Monika Kästner Holz-Berufsgenossenschaft vom 31.10.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Monika,

vielleicht könntest Du uns vorab folgende Fragen beantworten:

Wird Deine Tiptal-Anlage im Kaltwasserbereich oder im Warmwasserbereich betrieben und um was für ein Rohrmaterial handelt es sich bei Deiner Trinkwasserinstallation?


Gruß

KIM ALEXANDER ein "Aufmerksamer Gast"


Gast (Monika Kästner Holz-Berufsgenossenschaft)
(Gast - Daten unbestätigt)

  31.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Georg Grimm vom 09.08.2007!  Zum Bezugstext

Wir haben in unserer Firma auch eine Tiptal-Anlage. Da die Firma Guldager nun Insolvenz angemeldet hat, suche ich bisher vergebens eine Firma, die die Anlage künftif warten kann.
Können Sie mir ggf. Adressen nennen.
Nach unzähligen Wasserschäden wurde bei uns diese Anlage eingebaut und die Rohrschäden haben sich fast komplett erledigt.
Für eine Antwort, von wem wir die Wartung durchführen lassen können, wäre ich sehr dankbar.
Gast (KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  10.08.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Georg Grimm vom 09.08.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Georg!

Nach § 11 TrinkwV dürfen zur Aufbereitung des Wassers für den menschlichen Gebrauch nur Stoffe verwendet werden, die vom Bundesministerium für Gesundheit in einer Liste im Bundesgesundheitsblatt bekannt gemacht worden sind. Die Liste findest Du unter
www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/downloads/trinkwasser/trink11.pdf

In Teil III a "Aufbereitungsstoffe mit befristeter Aufnahme zur allgemeinen Anwendung" auf S. 29 kannst Du erkennen, Aluminium ist nur in Warmwassersystemen aus verzinktem Stahl befristet bis zum 1.01.2008 (ursprünglich bis zum 1.01.2007) in die Liste aufgenommen worden. Die Aufnahme erfolgte auf Antrag der Guldager GmbH & Co. KG Duisburg (Tiptal-Verfahren). Das Katolyseverfahren der von Dir erwähnten Firma Guldager A/S Dänemark ist nicht durch die in der Liste zitierten DIN EN 14095 abgedeckt. Für dieses Verfahren gibt es kein Regelwerk und hat somit m.E. in Deutschland keine Zulassung. Außerdem hatte dieses Verfahren vorher keine erfolgreiche Erweiterte Wirksamkeitsprüfung.

WICHTIG ist, Ihr als Eigentümergemeinschaft seid Inhaber der Wasserversorgungsanlage und dürft nach § 11 Abs. 3 TrinkwV Wasser, dem entgegen Absatz 1 Aufbereitungsstoffe zugesetzt worden sind, nicht als Wasser für den menschlichen Gebrauch abgeben und anderen zur Verfügung stellen. Da § 11 Abs. 3 eine Verbotsnorm ist, könntet Ihr Euch evtl. strafbar machen (§75 IfSG i.V. § 24 TrinkwV).

Deshalb VORSICHT! Ihr seid die Verantwortlichen, lasst Euch nicht eine Anlage aufschwatzen, aus der das Wasser evtl. nicht abgegeben werden darf! Dieses Problem kommt auch mit der Tiptal-Anlage auf Euch zu. Was macht Ihr am 1.1.2008, wenn möglicherweise Aluminium ganz herausgenommen wird? Was macht Ihr, wenn die Grenzwerte nicht eingehalten werden? Es könnten noch einige weitere Fragen gestellt werden.

Georg, Du siehst, Deine Bedenken sind/waren berechtigt, Euer Anwalt kann Euch bestimmt weiterhelfen.


Gruß
KIM ALEXANDER ein "Aufmerksamer Gast"


Gast (Georg Grimm)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.08.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast vom 09.08.2007!  Zum Bezugstext

Hallo KIM ALEXANDER,

DANKE für die Antwort.
Die Guldger TIPTAL-Anlage ist im Warmwasserbereich eingebaut worden.

Mit freundlichen Grüßen

Georg
Gast (KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.08.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Georg Grimm vom 09.08.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Georg!

Vorab eine Frage, ist bei Euch die TIPTAL-ANLAGE im Kalt- oder Warmwasserbereich eingebaut worden?

Gruß
KIM ALEXANDER ein "Aufmerksamer Gast"
Gast (Georg Grimm)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.08.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast vom 03.04.2007!  Zum Bezugstext

Hallo KIM ALEXANDER,

ich bin per Zufall auf dieses FORUM gestoßen und bitte um Verständnis, dass ich "verspätet" hierzu meine Frage stelle:
Ich bin "Guldager-Betroffener". D.h., in unserer Wohnanlage befindet sich (noch) eine Guldager TIPTAL-Anlage. Durch die zwischenzeitliche Insolvenz des Herstellers gezwungen (keine Wartung und keine 30-jährige Gewährleistung mehr), bietet der Bauträger großzügig an, eine "neuere und bessere" Guldager-Anlage [Guldager-Internationale-Anlage, Fa. Guldager A/S, Dänemark] zu installieren, wohl aber auch deshalb, weil die 2004 von Herrn Dr. C. L. Kruse zugesicherte (erhoffte) Schutzwirkung nach spätestens 6 Monaten sich nach 31 Monaten (!) noch immer nicht (vollständig) gebildet hat. Sowohl vor drei Jahren, aber auch jetzt wieder, versucht der Bauträger, die Guldager-Anlage ohne die in der Richtlinie VDI 6001 beschriebenen Vorgehensweise (u.a. objektbezogene, sorgfältige Untersuchung des aktuellen Zustandes der Installation, um das geeignete Verfahren zur Sanierung überhaupt ermitteln zu können) zu installieren. Der Vollständigkeit halber muss ich darauf hinweisen, dass ich mit anderen Eigentümern den 2004 mit Mehrheit (nicht einstimmig!) gefassten Beschluss (Vergleich mit dem Bauträger, der die von ihm anerkannten Mängel der Trinkwasserinstallation - verzinkter Stahl mit den bekannten Folgen - mit der Guldager TIPTAL-Anlage beseitigen wollte) angefochten habe. Wir bekamen vom AG Recht, das LG gab dem Bauträger Recht, das von uns angerufene OLG verwies an das LG zurück, wo es sich zur Zeit befindet.  
Sollte mein Beitrag den vorgesehenen Rahmen dieses FORUMS überschreiten, bitte ich Sie, vielleicht ohne FORUM mir zu antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Georg Grimm
Gast (KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  03.04.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast vom 11.03.2007!  Zum Bezugstext

Hallo seita!

Ich habe inzwischen den Artikel in der HLH Bd. 57 (2006) Nr. 9 gefunden. In der HLH Bd. 58 (2007) Nr.1
war weiterhin ein Leserbrief von Dr. Carl Ludwig K. und eine Stellungnahme der Duisburger Firma Guldager GmbH & Co. KG zu o.g. Artikel abgedruckt. Allein diese drei Beiträge sprechen Bände. Hier wird doch einiges verschwiegen. Ich möchte mich momentan dazu vielleicht noch nicht äußern, nur eine entscheidende Anmerkung jetzt schon:

In Leipzig hatte sich die Eigentümergemeinschaft für das Katolyseverfahren (also nicht für das Tiptalverfahren) der Guldager A/S Alleröd (Dänemark) entschieden. Nun muss gesagt werden, dieses Verfahren entspricht nicht den a.a.R.d.T. und darf somit auch nicht in Deutschland eingebaut werden.


Du siehst, seita, Deine Frage ist schon berechtigt:
Hoffentlich hat der Wohnkomplex in Leipzig mehr Glück!

Ich bin gespannt, ob die Eigentümergemeinschaft ihr Geld zurückbekommen wird.


Gruß

KIM ALEXANDER ein "Aufmerksamer Gast"
Gast (KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  11.03.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von seita vom 09.03.2007!  Zum Bezugstext

Hallo seita,

leider kenne ich diesen Artikel nicht. Deshalb habe ich folgende Fragen:

1. Handelt es sich um die Publikation
..."Kein Rost im Badewasser"
...INSTALLATION DKZ Nr. 5/2006, S. 17 - 21?

2. Wurden die Anlagen im Kaltwasserbereich eingebaut?

3. Wurden Tiptal-Anlagen der Duisburger Firma Guldager
...eingebaut?

Vielleicht kannst Du mir vorab einige Auskünfte geben?


Gruß

KIM ALEXANDER ein "Aufmerksamer Gast"
Gast (seita)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.03.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast vom 09.03.2007!  Zum Bezugstext

Hallo "Aufmerksamer Epoxyd... äh Gast"
Hoffentlich hat der Wohnkomplex in Leipzig mehr Glück !
Großer Artikel in der dkz - inkl. Bild von Dr. I.W.
Gruß
seita
Gast (KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.03.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Aufmerksamer Gast vom 08.02.2007!  Zum Bezugstext


Jetzt wird sich die Eigentümergemeinschaft das Geld nicht mehr bei der Firma Guldager GmbH & Co. KG in Duisburg abholen können, es wurde am 15.2.07 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Dies zum Thema Garantien!!!
Thomas Schwenkreis
infoprofichem.de
(Mailadresse bestätigt)

  12.02.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Kelm vom 08.09.2005!  Zum Bezugstext

Ho ho ho,

wer dosiert Silikat über 60° C? Polyphosphat gibt es ja auch noch. Wenn alles nichts hilft Natriumhydrogencarbonat dosieren. Das Guldager-Verfahren ist ein Produkt, das keiner braucht. Wer will schon Aluminium trinken?

Thomas
Gast (Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.02.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von seita vom 07.02.2007!  Zum Bezugstext

Hallo seita!
Du hast es erfasst, die Eigentümergemeinschaft sollte sich das Geld lieber von der Firma Guldager
zurückholen, es gab doch bestimmt
Garantieversprechungen.
Gast (seita)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.02.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Aufmerksamer Gast vom 06.02.2007!  Zum Bezugstext

Hallo "Aufmerksamer Gast"
danke für den neuen Link !!
Am besten finde ich "...der Beirat schlägt vor, die für die Liegenschaft nun unnötigen Anlagen, kostenneutral oder möglicherweise gewinnbringend zu veräußern."

Ich sage da nur : Na dann viel Glück !

Gruß
seita
Gast (Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.02.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Aufmerksamer Gast vom 06.02.2007!  Zum Bezugstext

Entschuldigt, "ein Versuch lohnt sich" bezog sich natürlich auf die entsprechende Seite.

Die Tiptal-Anlagen dürfen in Deutschland nach § 11 TrinkwV gar nicht im Kaltwasserbereich und Kupferleitungen eingebaut werden, dieses Wasser darf nicht für den menschlichen Gebrauch abgegeben werden. Leider hat uns Herr Kelm diese wichtige Information unterschlagen, das erwarten wir aber von "Fachleuten". Oder wollte Herr Kelm nur Werbung für sein Produkt machen???
Gast (Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.02.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von seita vom 06.02.2007!  Zum Bezugstext

Hier noch ein Negativ-Beispiel, auch diese Seite wird wohl nicht mehr lange zu finden sein(?):

(Hier sehrn sie ein Negativbeispiel eines Forums.
Quatscht aus meiner sicht dummes Zeug und spielt unsichtbar.Klaas)
Die Seite ist nicht mehr da
Klaas
Ein Versuch lohnt sich, so wird allen klar, was man von diesen Anlagen halten soll.

Dieser Beitrag wurde nachträglich editiert!
Gast (seita)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.02.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Aufmerksamer Gast vom 06.02.2007!  Zum Bezugstext

Danke nochmals,
habe jedoch beim ersten Link solange von hinten Zeichen gelöscht - bis ich auf eine ungeschützte Seite kam.

Interesant !
Gruß
seita
Gast (Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.02.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von seita vom 05.02.2007!  Zum Bezugstext

geändert klaas

Dieser Beitrag wurde nachträglich editiert!
Gast (seita)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.02.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Aufmerksamer Gast vom 16.01.2007!  Zum Bezugstext

Hallo "Aufmerksamer Gast"
dein Link ist nur für einen geschüzten Bereich vorgesehen !!
Gruß
seita
Gast (Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.02.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Bernhard Schmitt vom 16.01.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Bernhard,

wobei hier zu beachten ist, Herr Kelm "soll" technischer Leiter der Guldager Schweiz sein, daher also die positive Antwort.

Wir wissen auch nicht, was der sonderbare Gast macht
Klaas

Dieser Beitrag wurde nachträglich editiert!
Bernhard Schmitt
berndschmitt1aol.com
(Mailadresse bestätigt)

  16.01.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Aufmerksamer Gast vom 16.01.2007!  Zum Bezugstext

Hallo aufmerksamer Gast,

danke für die aufschlussreiche Info. Nachdem ich im Forum 1 positive und 1 negative Antwort erfahren habe, behaupte ich ketzerisch: besser die Finger davon lassen.

Gruß Bernhard
Gast (Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  16.01.2007

geändert, weil Quatsch.
der aufmerksame Gast soll sich doch mal melden
Klaas

Dieser Beitrag wurde nachträglich editiert!
Kelm
a_kelmyahoo.com
(Mailadresse bestätigt)

  08.09.2005

Hallo Bernhard

Die Erfahrungen des Guldager Elektolyse Systems, auch Tiptal gennant, sind durchwegs gut.
Probleme treten dann auf wenn der Behandlungsbehälter nicht periodisch vom Anodenschlamm per Abschlammung von Hand befreit wird. Dann kann es zu Geruchsemision führen.
Der Vorteil der Wirksamkeit gegenüber Silikat Dosierungen besteht vor allem auch bei Wassertemperaturen von >60°C.

Es gibt zwei Firmen in Deutschland welche diese Verfahren herstellen.

Schau mal nach unter:
guldager.com oder
tiptal.de




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