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Kategorie: > Technik > Abwasser/-aufbereitung
Anschluss- und Benutzerzwang
Paul Jockel
pgj280aol.com
(Mailadresse bestätigt)

  15.11.2005

Warum begünstigen Behörden weiter den Kanal? NRW

Ich habe seit 2004 in Hülsen 40-42 eine (teure) vollbiologische Kleinkläranlage SBR 20 EW nach DIN mit Verrieselung auf dem eigenen Grundstück.

Eine weitere neue vollbiologische Kläranlage SBR  nach DIN  Baujahr 2004 für 16 Einwohner (EW) befindet sich auf dem Nachbargrundstück.

Die wasserrechtliche Erlaubnis für diese Anlagen, ist befristet bis zum 31. Dezember 2005.

Diese Anlagen in Hülsen für 36 Einwohner (EW) sind vollbiologische Kläranlagen, die jeder anderen zentralen Kläranlage überlegen sind.

Dezentrale Wasseraufbereitungsanlagen müssen zugunsten problematischer Kanalisationen und Großklärwerke stillgelegt werden.

Unsere Anlage erfüllt alle hygienischen Anforderungen - sie besitzt einen höheren Umweltstandard als Kanalisation und Klärwerke.

Ist Kanalisation gesetzlich vorgeschrieben?

Ist der Anschluss- und Benutzerzwang rechtswidrig?  Innenbereich


Viele Bürger haben in umweltgerechte Wasseraufbereitungsanlagen investiert.

Mit umweltfreundlichen Grüßen

Paule



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 10
Gast (Maaslaender)
(Gast - Daten unbestätigt)

  18.03.2009

ich habe ein ähnliches Problem wie Sie und ich kann Ihnen bereits jetzt versichern, das es nicht einfach wird sich gegen das Vorhaben der Kommune durchzusetzen. Man braucht vor allem einen starken Willen, Geduld und Nerven ! Beste Beispiele sind die Familien Plentzke, Eberhardt Paul, Frau Groger etc. Ich wohne im Außenbereich und habe bis 2004 eine Drei-kammeranlage mit Verrieselung betrieben, ungefähr zu dem Zeitpunkt wurden viele Betrei-ber solcher Anlagen darauf hingewiesen, das künftig nur noch vollbiologische Systeme zu-lässig seien. Laut eingereichter Petition bei der EU handelt es sich bei dem Gebiet wo ich wohne um einen Bereich welcher aufgrund des Streusiedlungcharakters keine zwingend notwendige Kanalisierung rechtfertigt. Gleichwohl kamen einige Nachbarn auf die Idee man könnte hier doch eine Druckleitung hinlegen. Dazu wurde dann eine Anliegerversammlung einberufen auf der ein Fragebogen verteilt wurde mit der Möglichkeit für oder gegen Kanali-sierung zu stimmen (lenkende Wirkung). Dezentrale Möglichkeiten wurden nicht angespro-chen bzw. unter den Tisch gekehrt, Abwasserkonzept lag nicht vor. Ich habe mich gewehrt und bin mittlerweile soweit eine Nutzwasserrückgewinnungsanlage zu errichten. Bis heute bin ich nicht angeschlossen und betreibe das „alte“ System derzeit als abflusslose Grube. Erst letzte Woche wurde mein Antrag auf Änderung/Ergänzung der Abwassersatzung im Haupt- und Finanzausschuss der Kommune beraten. Bereits der sachliche Inhalt der Sit-zungsvorlage bezieht sich nicht auf die Antragsgründe sondern behandelt meine bisherigen Versuche (Verwaltungsgericht, Petitionsausschuss etc.) mich dem Anschluss- und Benut-zungszwang zu wiedersetzen. Man will einfach kein eigenverantwortliches Handeln des Bür-gers und versucht deshalb mit allen Mitteln dies zu verhindern, letztendlich geht es nur um die Refinanzierung getätigter Maßnahmen und nicht um den Umweltschutz. Die Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes, AGENDA 21 etc. zu einem nachhaltigen Umgang mit der Resource Wasser übergeht man schlichtweg !
Laut Landeswassergesetz besteht nur die Verpflichtung, Abwasser ordnungsgemäß anzu-dienen sofern überhaupt welches zur Andienung anfällt (deswegen müssen Sie ein System schaffen wo nichts zur Andienung verbleibt). Nirgends steht geschrieben das die Andienung  von Schmutzwasser zwingend und NUR über ein leitungsgebundenes System zu erfolgen hat. Außerdem steht nirgends wann die Andienung zu erfolgen hat. Zunächst ist Schmutz-wasser Eigentum des Bürgers (man hat schließlich dafür bezahlt) und es ist mittlerweile mehrfach gerichtlich bestätigt worden, das eine Mehrfachnutzung nicht untersagt werden darf sofern dabei die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Auch mit einer Abwasserentsorgung über eine abflusslose Grube kommt man der Abwasserbeseitigungspflicht nach. Ob die Wassergesetze und kommunalen Satzungen überhaupt greifen (können) ist fraglich da ja keine Gewässerbenutzung erfolgt. Fakt ist: Man kann eine Änderung der derzeit gängigen Praxis im Abwasserbereich allenfalls her-beiführen wenn möglichst viele Betroffene sich engagieren und hierzu auch den leidigen Gang zu den gerichten wählen. Jeder der resigniert und seine ökologischen Ziele einmottet ist ein Verlust für das Allgemeinwohl.  
Maehler
maehler-wilfriedt-online.de
(Mailadresse bestätigt)

  12.02.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Felix Schnieders vom 11.02.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Schnieders,
um ihre tiefergehende Frage zu beantworten, empfehle ich ihnen einen juristischen Suchdienst, der entsprechende, grundlegende Urteile leichter suchen, mithin finden kann, als ich.
Einen solchen können sie ergoogeln unter z.B. :
Urteile Suchdienst

Die Beauftragung eines Suchdienstes ist sehr effektiv und kostet relativ wenig, je nach Umfang des gefundenen Materials.
 
Gast (Felix Schnieders)
(Gast - Daten unbestätigt)

  11.02.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Maehler vom 11.02.2009!  Zum Bezugstext

Sehr geehrter Herr Mahler,

vielen Dank für Ihre promte Antwort. Ich darf mich konkretisieren:
1. Alle Urteile beziehen sich darauf, dass nur Befreiung erwirkt werden kann, wenn kein Abwasser "anfällt". Bei bspw. Verrieselung des geeinigten Nutzwasser ins Erdreich scheint eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzerzwangsnicht möglich zu sein.
2. Im Bereich Krefeld-Traar (Nord) sollen Kleinkläranlagenbesitzer aufgrund eines prozentualen Anteils - bezogen auf alle anzuschließenden Anlieger -vor dem OLG Düsseldorf die Befreiung von Anschluss- und Benutzerzwangs erstritten haben.

Wenn hier Informationen bekannt sind, würde das ca. 200 Anlieger am Hülser Berg sehr freuen.

Gruß Schnieders
Maehler
maehler-wilfriedt-online.de
(Mailadresse bestätigt)

  11.02.2009

Hierüber gibt die Textpassage des geposteten Links Auskunft. Da heißt es:

"Einen wegweisenden Beschluss hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz verkündet. Der 7.Senat befreite einen Hauseigentümer vom Anschluß- und Benutzerzwang an die gemeindliche Abwasser-
entsorgung (7 B 11888/99.OVG). Damit hat ein deutsches Gericht zum ersten Mal gegen die Satzungen der Kommunen entschieden, wonach jeder Haushalt sein Schmutzwasser in ein zentrales Netz einleiten muss."
Gast (Felix Schnieders)
(Gast - Daten unbestätigt)

  10.02.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Maehler vom 07.02.2009!  Zum Bezugstext

Guten Abend Herr Maehler,

können sie mir entsprechende Urteile benennen? Ich wäre Ihnen sehr verbunden.

Gruß Schnieders
Maehler
maehler-wilfriedt-online.de
(Mailadresse bestätigt)

  07.02.2009

Über diese Frage gibt es bereits Urteile, die den Zwangsanschluß aufhoben
siehe
http://www.das-abwasserfreie-grundstueck.de/Frage_Antwort/body_frage_antwort.html

Zudem wäre, wie die Vorredner bereits erwähnten eine Interessengemeinschaft sinnvoll, wie auch eine Beschwerde nach Gemeindeordnung
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  25.01.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Dr. Felix Schnieders vom 25.01.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Doc Schnieders,

der Verfasser des threads wurde mehrere Jahre nicht mehr in diesem Forum gesehen/gelesen. Damit will ich nur auf die geringe Wahrscheinlichkeit einer Antwort hinweisen.
Nach dem Motto "ohne Fleiß keinen Preis" könnt ihr da nur Erfolg haben, wenn eine kleine Gruppe intensiv arbeitet und recherchiert und nach aussen durch eine gut unterrichtete größtmögliche Bürgerinitiative unterstützt auftritt. In den alten Bundesländern halte ich die Chance mit so etwas Erfolg zu haben noch am höchsten. In den Jahren 1992 bis 96 hatte ich Kontakt zu einem bundesweit arbeitenden Verband und deren RA in Hamburg. Leider kann ich mich nicht mehr an deren Namen erinnern. Aber oft hilft es ja schon ein wenig weiter, wenn man hört, dass es so etwas gibt.
Dann viel Erfolg und frohes Schaffen.

Lothar

Gast (Dr. Felix Schnieders)
(Gast - Daten unbestätigt)

  25.01.2009

Sehr geehrter Herr Jockel,

mich würde es sehr interessieren, ob Sie sich dem Anschluss- und Benutzerzwang entziehen konnten. Zur Zeit haben ich und über 200 meiner Nachbarn in Krefeld Hüls das gleiche Problem.

Wenn Sie mir hierzu einige Tipps geben würden, wäre das sehr freundlich von Ihnen.

Gruß F. Schnieders
Gast (Thomas)
(Gast - Daten unbestätigt)

  15.12.2005

Hallo Paule,

ich kann Dir (Euch) nur raten Euch so lange Ihr könnt mit allen Mitteln gegen solch unsinnige Handhabung zu wehren.
Wir habe das bei uns auch getan und Erfolg gehabt, der Kanal liegt vor der Tür, aber wir sind nicht angeschlossen. Es empfiehlt sich mit Bürgerinitiativen in Deiner Region kontakt aufzunehmen. Dort sind meisten auch gute Rechtsanwälte zu haben. Der Knackpunkt sind dann meistens noch die Richter, aber es gibt glücklicherweise viele Beispiele wo die Vernunft siegte.
Ich wünsche Euch viel Erfolg!!!
Gruss Thomas
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  16.11.2005

Hallo Paule,

das verdankt ihr den von euch gewählten Vertretern, welche natürlich von den Vorträgen der Wasser und Abwasserverbänden leichter zu beeindrucken sind als von der noch nicht vorhandenen Lobby der Privatkläranlageninhaber. Das steht und fällt mit den Gesetzen die die machen und das nicht zuletzt bei den entrückten Europaabgeordeten und deren Fachausschüssen welche den heimischen Abgeordneten zu allem Überfluss zusätzliche Richtlinien verpassen.

Gruss Lothar


Dieser Beitrag wurde nachträglich editiert!



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