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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch |
Mindestabnahme Abwassermengen | |
Gast (Bernhard Puls) (Gast - Daten unbestätigt) 20.11.2005 |
In meiner Abwasser-Rechnung wird eine Mindestmenge an Abwasser berechnet. Weiss jemand wie dieser Wert festgelegt wird und ob man diesen bei auf jeden Fall bezahlen muss? Mein abgelesener Wert liegt bei 45 m³ und die Mindestmenge beträgt 86 m³. Wir wohnen in einer Wohnsiedlung ohne Regenwasserkanal und sind für die Versickerung des Regenwassers auf dem eigenen Grundstück selbst verantwortlich. |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2 |
Lothar Gutjahr erfinderleint-online.de (gute Seele des Forums) 03.12.2005 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Günter Bauer vom 03.12.2005! Hallo Herr Bauer, hier wurde ausdrücklich von Abwasser gesprochen. Wenn die Gemeinde für die teilweise Selbstversickerung einen statistischen Mindestwert in der Satzung festschreibt, kann sie den schon berechnen. Das hat dann mit dem abgelesenen Frischwasserwert erst dann zu tun, wenn dieser die Pauschale übersteigt. Herr Puls, ich würde mir das aber mal erklären lassen. Vielleicht fehlt es einfach an dem Nachweis, dass sie das Regenwasser komplett selbst versickern können. Ansonsten muss der Betreiber von einer mindest teilweisen Einleitung in die dann als Mischwasserkanalisation zu betrachtende Abwasserleitung ausgehen. Wäre nett, wenn sie uns die Fakten dann auch erläutern würden. Grüsse aus GR Lothar |
Gast (Günter Bauer) (Gast - Daten unbestätigt) 03.12.2005 |
Eine Mindestmenge von Wasserabnahme gibt es nicht. Sie sollten schnellstens Zu Ihrer Behörde (Rathaus) gehen,um dies zu klären ! |
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