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Kategorie: > Technik > Regen- / Brauchwassernutzung
Kostenweiterberechnung des Abwasses durch die Gemeinde
Gast (Christof Rauhut)
(Gast - Daten unbestätigt)

  11.12.2005

Hallo Leute,

Ich habe seit ca. 10 Jahren eine Zisterne. Der Gemeinderat  (Bürgermeister) hat damals groß geprahlt, dass man keinen Zuschuss bezahlen würde aber dafür auch nicht die Abwasserkosten zahlen müsste. Meiner Meinung ist es aber so, dass ich ja für mein Haus einen Klärbeitrag bezahlt habe (also das Abwasser meiner Dachfläche) und damit dieses dann schon bezahlt wäre. (Manche Gemeinden mach das ja nicht) Meine Frage nun: Kann der Gemeinderat nun für das Abwasser Geld verlangen (wobei ich das ja auch für den Garten nutze).

Danke für ein Rückinfo

Gruß Christof



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 6
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  19.12.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Christof vom 16.12.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Lothar, hallo Christof,

1. Ein Klärbeitrag ist evtl. Identisch mit dem sog. Anschlußbeitrag. Der ist nur einmal zu zahlen und zwar für die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Kanals, unabhängig davon, ob man angeschlossen ist, oder nicht. Dieses ist kein "Abschlag" auf zukünftige Abwassergebühren für die tatsächliche Inanspruchnahme.

2. Kanalgebühren (egal ob Regenwasser oder Schmutzwasser) sind nur dann zu zahlen, wenn die Kanalisation auch tatsächlich in Anspruch genommen wird - bei Regenwasser aber auch dann, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten Regenwasser vom Grundstück in die Kanalisation gelangen kann (z.B. von der Garagenzufahrt über die Strasse in den Gulli auf der anderen Seite.

Grüsse

Fred  
Gast (Christof)
(Gast - Daten unbestätigt)

  16.12.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 15.12.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Zusammen,

nein ich habe schon einen Anschluss. Nur hat man mir damals gesagt, dass ich mit dem Klärbeitrag welcher das Abwasser der Dachrinne abdeckt das Abwasser der Dachrinne ein leben lang bezahlt ist. Nun gebe ich das Abwasser ja nur über "Umwege" in die gleiche Kanalisation. Nun dachte ich wiederum, dass man für ein und die selbe Sache nicht 2x belangt werden kann. Grüßle Christof
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  15.12.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 15.12.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Fred,

wenn die eine passende Satzung gemacht haben, zahlt er trotzdem für nicht nachgewiesenermassen versickertes Regenwasser. Und liegt der Kanal erst mal kommt auch der Anschlusszwang. So schaurig sich das anhört, aber das läuft dann unter dem Solidarprinzip.

Grüsse aus GR

Lothar
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  15.12.2005

Hallo Christof,

wenn ich das richtig verstehe betreibst Du eine Zisterne, dass heißt Du hast keinen Kanalanschluß?
Kanalgebühren sind nur für die tatsächliche Inanspruchnahme der Leitungen zu bezahlen - also : Kein Anschluß - keine Gebühren

Grüsse
Fred
Gast (Christof)
(Gast - Daten unbestätigt)

  11.12.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 11.12.2005!  Zum Bezugstext

Danke Lothar,

ich habe allerdings immer gedacht, Gemeinden die keinen Klärbeitrag verlangen können das machen und die anderen nicht, da ich das Abwasser ja schon einmal pauschal bezahlt habe.

Ich vermute allerdings irgendwie ach schlimmes.

bis dann
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  11.12.2005

Der Gemeinderat muss eine Satzung dazu beschliessen, dann kann der Betreiber ( Verband oder Gemeinde ) sehr wohl Gebühren verlangen.
Das regelt das Kommunalabgabengesetz des Landes, wie weit für was welche Gebühren erhoben werden können.

So ungefähr kann man deine Frage beantworten, hoffe das hilft erst mal weiter.

LG  Lothar



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