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Kategorie: > Technik > Haus- Wasserversorgung
Benötige nach Haustrennung einen Zweitanschluß
Zauberfee
yukonmangmx.de
(Mailadresse bestätigt)

  09.02.2006

Hallo und guten Tag.

Hätte folgende Frage, bei der mir vielleicht jemand helfen kann.

Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus mit getrennten Eingängen, alles unter einem Dach.Bislang waren wir eine Eigentümergemeinschaft. Dies ist nun nicht mehr der fall weil alles rechtlich getrennt und eingetragen wurde.
In unserer Haushälfte befindet sich nun seit jeher der Hauptwasseranschluß.Der Nachbar bezieht über eine 2te Wasseruhr, die ich im Haus bei mir installiert, habe sein Frischwasser.Ich rechne dann entsprechend mit ihm ab. Aus gewissen Gründen möchten wir aber das er sich einen eigenen Wasseranschluß legen läßt.
Da sich auch die Hausnummer geändert hat, ( 10 / 10 a )
glauben wir das dies möglich sein müßte. Unser Wasser werk lehnt dies aber ab und meint dieses Gebäude würde behandelt wie ein Mietshaus.

Hat hier jémand eine Erklärung oder Idee ?

Danke.



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.02.2006

Hallo Zauberfee,

mir stellen sich zwei Fragen:
1. hast Du für Deinen Nachbarn in Deinem Grundbuch eine Grunddienstbarkeit eingetragen? wenn nein ist das für Dein Vorhaben schon mal ein Pluspunkt, denn dann würde ich darauf bestehen, dass Dein Nachbar "seine" Wasserleitung von Deinem Grundstück entfernt.

2. Solltest Du mal in die Versorgungsbedingungen oder Satzung Deines Wasserversorgers schauen. In den Satzungen ist meistens sinngemäß geregelt, dass jede "wirtschaftliche Einheit (jedes für sich selbständig nutzbare Grundstück)" einen Anschluß haben soll/muss = 2. Pluspunkt.

Diese beiden Punkte würde ich Deinem Nachbarn und dem Versorger unter die Nase halten.

Viel Erfolg

Fred
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  09.02.2006

Hallo Zauberfee,

normaler Weise gibt es bei solch einer Haustrennung einen notariellen Auseinandersetzungsvertrag, wo das hätte geklärt sein müssen, oder der Notar hat geschlafen. Nachträglich wird eine Regelung darauf hiunauslaufen, dass jeder die Hälfte der neuen Anschlussgebühren zu tragen hat. Wie auch immer, der Wasserversorger kann m.E. - unter den gegebenen Umständen - den zweiten Anschluss nicht ablehnen. Warum sollte er auch?
Das Sie auf Dauer ihren Nachbarn versorgen und damit Arbeit und Ärger haben, ist gewiss nicht zumutbar.

Beste Grüße
Wilfried
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  09.02.2006

Hallo,

vielleicht war der Nachbar schon vor dir dort ?

Hat nach dem die ihm erzählt haben was dieser Anschluss kostet, die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen und gebrüllt alles bloss das nicht ? SMILE

Wäre die Variante ,die sich mir aufdrängt. Normalerweise sollte es kein Problem sein, wenn ich vorzeige, dass das getrennt wurde und brav dazu sage: Ich bin bereit zu zahlen ! Dass ein Anschluss gelegt wird.
Grüsse aus GR

Lothar



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