Wasser.de Lexikon Shop |
mehr als 6500 Themen und 31600 Antworten |
Zurück zur Übersicht! Kategorie verlassen! |
Datenschutz | FAQ | Hilfe | Impressum | |||||
Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
Abrechnungszeitraum Wassergebühren | |
Marius Mann a.dueprefh-trier.de (Mailadresse bestätigt) 11.02.2006 |
Hallo! Ich bin Mitte September 2004 in meine Wohnung in Trier eingezogen. Ich habe jetzt eine Nebenkostenabrechnung erhalten, in der Wasserverbrauch(laut Rechnung vom 01.01.2004 bis 30.09.2004) anteilig auf mich abgerechnet wird, obwohl ich erst später eingezogen bin(das Haus hat nur einen Zähler für alle Parteien).Darf der Mieter diese Kosten umlegen oder muß er sich auf die Folgerechnung ab September 2004 beziehen? |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2 |
Gast (Antonia) (Gast - Daten unbestätigt) 20.02.2006 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Carsten vom 15.02.2006! Hallo Carsten! Danke für die Information, dass hilft mir wirklich sehr! Liebe Grüße und alles Gute, Antonia |
Carsten (Mailadresse bestätigt) 15.02.2006 |
Hallo Antonia, der Vermieter muss die Kosten für den Zeitraum bis zu Deinem Einzug selbst tragen! Gruß Carsten |
Werbung (1/3) | |