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Kategorie: > Öffentliche Versorgung
Schwimmbeckenwasser und menschlicher Gebrauch
Gast (Paul Busse)
(Gast - Daten unbestätigt)

  15.02.2006

Die neue Trinkwasserverordnung hält fest, daß "Wasser für den menschlichen Gebrauch" a. "Trinkwasser" und b. "Wasser für Lebensmittelbetriebe" ist. Zu a zählt die Definition die Nutzung des Wassers bspw. zum Trinken, Kochen, zur Speisenzubereitung, Körperpflege und -reinigung.
Um ein Vielfaches als bei „Körperpflege und -reinigung“ wird die gesamte Körperoberfläche in Dichte und Dauer (Einwirkungszeit) bspw. in Schwimmbädern ausgesetzt. Zweifellos sind alle Wasserangebote in den verbreiteten Badelandschaften "für den menschlichen Gebrauch" bestimmt, sind aber weder "Trinkwasser" noch "Wasser für Lebensmittelbetriebe".
Tatsächlich ist „Trinkwasser“ zum Schwimmen oder Baden im öffentlichen Bereich nicht zulässig; es muß als Rohwasser „verbessert“ werden. Folgerichtig wäre Schwimmbeckenwasser besser als Trinkwasser — trotzdem schluckt niemand freiwillig Wasser aus dem Becken.
Das Schwimmbeckenwasser ist aus Sicht der Bädefachleute ein „ganz anderes Wasser“ als Trinkwasser.
Greift die Definition der „Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“, die sog. „Trinkwasserverordnung“, nicht zu kurz, wenn sie außer auf „Wasser für Lebensmittelbetriebe“ auf weitere wichtige Bereiche von „Wasser für den menschlichen Gebrauch“ nicht eingeht? Wie aufgezeigt, kann auch „ganz anderes Wasser“ für den „menschlichen Gebrauch“ zulässig sein — oder müssen morgen alle Bäder geschlossen werden?



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 5
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  16.02.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Paul Busse vom 16.02.2006!  Zum Bezugstext

Hallo Paul,

dann sind wir uns ja einig und ich denke solche Selbstverständlichkeiten waren den Verantwortlichen bei der Überarbeitung der TVO zu banal, als dass man darauf eingehen müsste - wollen wir denen mal wohlwollend zugute halten ;-)

Beste Grüße
Wilfried
Gast (Paul Busse)
(Gast - Daten unbestätigt)

  16.02.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilfried vom 16.02.2006!  Zum Bezugstext


Hallo Wilfried,

Sie sagen das, was ich ähnlich sehe: die TVO kann nicht die ultima ratio sein. Während das Gesetz bei Wasser für den menschlichen Gebrauch zwischen Wasser zum Genuß und Wasser zum Gebrauch unterscheidet, schert die TVO das Gesetz verkürzend alles über einen Kamm. Sie erkennt nicht (an), daß auch anderes Wasser als „Trinkwasser“ für den menschlichen Gebrauch zulässig sein muß.

Zu Ihrer letzten Bemerkung nur noch einen Satz, um die Diskussion nicht in Richtung des Dauerbrenners Badebeckenwasser rutschen zu lassen. Das Rohwasser für Schwimmbecken kann aus mehreren Quellen stammen, z.B. aus dem Netz, aus eigenen Brunnen, aus offenen Gewässern oder auch aus Vorhaltebecken. In einem öffentlichen Schwimmbad muß das Wasser u.a. aus Gründen der bakteriologischen Unbedenklichkeit Keime in kurzer Zeit abtöten bzw. inaktivieren können und deshalb aufbereitet/nachbehandelt werden. Trinkwasser erfüllt diese Bedingung nicht.
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  16.02.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Paul Busse vom 16.02.2006!  Zum Bezugstext

Hallo Paul Busse,

wie in vielen anderen Bereichen gelten auch hier verschiedene Vorschriften, die sich ergänzen und nach menschlichem Ermessen anzuwenden sind. Zu vielen Punkten gibt es auch noch Forschungsbedarf, um die Ansprüche der TVO bzw. an die Wasserqualität nach DIN 19643 sicherzustellen.
Eine Kreislauf-Aufbereitung in Schwimmbädern kann gar nicht in die Zuständigkeit der TVO fallen, bestenfalls die Erstbefüllung. Aber auch hier kann die TVO nicht DIE Alleinvorschrift sein, denn z.B. Sole- und Moorbäder sind danach unmöglich anzusetzen ;-))
Für die Aufbereitungstechnologien gibt es besondere Vorschriften, hauptsächlich Anforderungen an die Hygiene. So lange man diese einhielte, wäre auch ein Champagnerbad genehmigungsfähig.
Ihre Schlussfolgerung, dass Trinkwasser zum Schwimmen oder Baden im öffentlichen Bereich nicht zulässig sei, erschliesst sich mir nicht.

Beste Grüße
Wilfried
Gast (Paul Busse)
(Gast - Daten unbestätigt)

  16.02.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilfried vom 15.02.2006!  Zum Bezugstext


Hallo Wilfried,

danke für den Einstieg. „Spitzfindig“ wäre dies, wenn ich nicht mit einem Ei zu tun hätte, das mir jüngst eine Behörde via Auflage gelegt hat.

Zur Klärung: Seebäder, Flüsse oder andere natürliche Gewässer gehen „außen vor“, weil deren Nutzung in der Eigenentscheidung und -verantwortung der Nutzer liegt. Hier greift die Badegewässerverordnung als Staatsauftrag. Bei anderen Wasserangeboten (z.B. zum Händewaschen zwingend „Trinkwasser“ in Bussen und Eisenbahn, gewerbl. Wohnmobile etc.) darf  der Anbieter nur Wasser gem. TVO bereitstellen. Trinkwasserqualität müßten nach der unzweideutigen Definition der TVO folgerichtig auch die Wasserflächen der Badelandschaften vorhalten. Aber dann genügen diese Wasser nicht mehr den Bestimmungen der Schwimm- und Badewasserverordnung.
Der DVGW stellte mir gegenüber fest, daß gem. EU-Richtlinien, die in der neuen TVO bzw. dem IfSG in Bundesrecht umgesetzt wurden, nur „Trinkwasser“ zum menschlichen Gebrauch angeboten werden darf, also auch „nur“ zum Händewaschen; die „Kein Trinkwasser“- Schilder/Piktogramme selbst in den neuesten ICE-Zügen dürften nicht (mehr) sein.
Mein „Informant“ selbst räumte für sein Verhalten ein, weder im Fernreisebus noch in der Bahn am Handwaschbecken Wasser zum Trinken zu zapfen. Aber das ändere nichts an der Gesetzeslage.
Differenziert hingegen sieht es das der TVO zugrundeliegende Infektionsschutzgesetz (IfSG, seit 01.01.2001) im Abschnitt 7 (Wasser) lt. § 37, wo Trink- und Badebeckenwasser gemeinsam abgehandelt werden. Allein der Zusatz des Wortes „Genuß“ führt zur Trennung der ansonsten wortidentischen Anforderung für die „Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch“.
Die Neufassung der Schwimm- und Badewasserverordnung tut sich seit Jahren schwer und wurde jedenfalls 2002 zum x-ten Male „auf Eis“ gelegt (wenn meine Information noch stimmt). Deren Rechtskraft würde wegen der zu leistenden Investitions- und Betriebskosten ein Massensterben unter den öffentlichen Bädern auslösen . . .
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  15.02.2006

...schlimmer noch, Badeverbot für alle Seebäder ;-))

Lieber Paul Busse,
sie sollten die TVO nicht zu spitzfindig auslegen. Es gibt also auch noch anderes Wasser für den menschlichen Gebrauch, welches die TVO offensichtlich nicht meint.

Beste Grüße
Wilfried



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