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Kategorie: > Öffentliche Versorgung
Wer ist für die Versorgung mit Trinkwasser verantwortlich?
Gast (S. Marung)
(Gast - Daten unbestätigt)

  18.03.2006

Im Moment beziehen wir ca. 20 EW + 1 Stallanlage (ca. 150 Jungrinder) noch Brauchwasser. Vor ca. 3 Jahren war es noch Trinkwasser. Alle Familien zahlen ihr Wassergeld an den Bauern, der nach der Wende das Wasserwerk vom Volkseigenen Gut Tierzucht gekauft hat.
Er konnte die Qualität des Wassers nicht mehr halten, so dass wir alle informiert wurden, dass wir Brauchwasser erhalten. Das Gesundheitsamt hat jetzt die Auflage gestellt, dass Trinkwasserqualität zu liefern ist. Leider ist das auf Grund des alten Wasserwerkes nicht mehr möglich. Bei einem Bürgergespräch vor ca. 1 Woche wurden wir informiert, dass die Versorgung eingestellt werden wird. Neubau Wasserwerk, Sanierung altes Wasserwerk (ca. 206000,-€)zu teuer. Neuverlegung von 3 km entfernten Ort ist zu teuer und wir die 8 Familien müssten 70 % der Gesamtkosten tragen. Zweckverband äußerte, er stelle einen Wasserwagen hin und diese Entnahme müssten wir dann bezahlen? Gemeinde und Zweckverband sehen nur 1 Lösung: Brunnenbohrung. 1 Brunnen ca. 10000,-€,
ca. 40 m tief und auf Grund der weiträumigen Lage
1 Brunnen für 3 Familien, 1 Brunnen für 4 Familien und
1 Familie muss in den sauren Apfel beißen und allein den Spaß bezahlen.
Im Moment liegt durch unser Dorf eine Versorgungs-leitung. Wir haben unsere Häuser mit techn. Erschließung gekauft vor ca. 10 Jahren, die Pachtverträge liefen jedoch schon seit 1978. Müssen wir wirklich alles wie eine Neuschlie0ung bezahlen?
Wenn ein Versorger nicht mehr versorgen kann (Bauer),
gibt es dann keine Auffangesellschaft? Laut Kommunalverfassung müsste es doch die Gemeinde sein oder? Wir die Einwohner fühlen uns unter Druck gesetzt und suchen nach dem für uns kostengünstigsten und vor allem Qualitätsangebot.



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3
Gast (Lothar Schütz)
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.03.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von S.Marung vom 22.03.2006!  Zum Bezugstext

Hallo,
ich würde euch immer zu einer langfristigen einwandfreien lösung raten.
eine eigene leitung legen ist zwar bei der anschaffung relativ hoch, aber danach fallen bis auf den verbrauch keine kosten an.
zu einem eigenen brunnen ist nur mit sachkundiger bewertung zu beurteilen.
man muss davon ausgehen, dass der gesetzgeber seine richtlinien, nach und nach verschärfen wird. und dann?
eine rohrleitung zu bauen (um eine zahl zu nennen) liegt je nach verlegeart und rohrdimension bei ca. 60-100,-€ pro meter. bei fragen einfach ein mail an schuetz.l@gmx.de
mit freundlichen grüßen
lothar schütz
Gast (S.Marung)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.03.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Schütz vom 19.03.2006!  Zum Bezugstext

Hallo,

danke für die Antwort, aber der zuständige Zweckver-band will weder Wasserwerk noch 560 m Leitungsnetz übernehmen. Der Bauer möchte das Wasserwerk nur noch los werden. Er würde es sogar uns Einwohnern, wenn wir als Nutzergemeinschaft zusammenfinden würden es uns schenken. Die Gemeinde möchte auch nicht die Kosten für die 3 km langen Leitungen übernehmen.
Das Rohrnetz ist eine ca. 40 Jahre alte sehr marode
Stahlleitung DN 80. Alle (Gemeinde, Zweckverband und
Bauer) weisen die weitere Nutzung von sich. Es wurde uns in den Mund gelegt Eigenversorgung über Brunnen zu errichten, natürlich auf eigene Kosten und damit es kostengünstiger wird schlleßen sich 3 oder 4 Fa-milien zusammen nur 1 wird es allein durchziehen müssen. Die Gemeinde und der Zweckverband wollen uns bei den Notarverträgen sehr behilflich sein.
Gast (Lothar Schütz)
(Gast - Daten unbestätigt)

  19.03.2006

Hallo,
meiner Meinung nach sollten mehrere Sachen geprüft werden, um alle Möglichkeiten in betracht zu ziehen. Erstmal eine Bestandaufnahme mit Zustandsbericht der jetzigen Trinkwasseranlage.
Grundsätzlich ist zu erwägen, die Anlage für die Löschwasserversorgung aufrecht zu erhalten.
Für die Landwirtschaft und für Brauchwasserzwecke gilt das gleiche.
Für die Trinkwasserversorgung ist abzuwägen, ob ein eigener Brunnen mit Schutzzonen, sonstigen Auflagen, Ausrüstung (Brunnenbau, Brunnenkopf, Pumpe, Steuerung, Wartungen, Fachpersonal etc) sich gegenüber einer Versorgung vom Versorgungsunternehmen rechnet.
Ebenfalls ist hierbei zu prüfen, ob eine Versorgungsleitung DN 80-125 mit all den Kosten nicht bedeutend günstiger wäre.
Es ist auch zu überlegen, ob nicht das bestehende Netz an das spätere Versorgungsunternehmen zu verkaufen ist. und dem gegenüber der Anschluß der Häuser kostenlos wäre.
An deiner Stelle würde ich mir einige Informationen von naheliegenden Rohrleitungs- und Anlagenbauer einholen und Angebote machen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Schütz



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