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Kategorie: > Technik > Haus- Wasserversorgung |
Rohre grundlos ausgetauscht | |
Gast (betiena Kilb) (Gast - Daten unbestätigt) 22.03.2006 |
Vor unserem Haus war ein Wasserrohrbruch. Uns wurde gesagt es sei besser die Rohre bis zu unserem Haus(BAu 1979) gleich mit auszutauschen; auf unsere Kosten für 390 Euro) Allerdings wurde dann noch ein Durchbruch ins Haus gemacht,was vorher nicht besprochen wurde. Nun stand auf dem Blatt, daß ich unterschreiben sollte, daß das Eigentum der Rohre an den Versorger übergeht. Die Rohre vor unserem Haus waren übrigens völlig in Ordnung, was mich jetzt etwas stutzig macht. Hab ich da einen Fehler gemacht? |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 1 |
Gast (Fred) (Gast - Daten unbestätigt) 22.03.2006 |
Hallo Betiena, das Eigentum an der Anschlußleitung richtet sich nach den Bestimmugen der Wasserversorgungssatzung oder den allgemeinen Versorungsbedingungen Deines Wasserversorgers. Der Eigentümer hat dafür Sorge zu tragen bzw. zu zahlen, dass sein Eigentum in Ordnung ist, d.h. wenn der Wasserversorger Eigentümer sein sollte, muss dieser auch die Kosten übernehmen. Grüsse Fred |
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