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Kategorie: > Technik > Abwasser/-aufbereitung
Dezentrale Wasseraufbereitungsanlagen im Innenbereich
Gast (Paul Jockel)
(Gast - Daten unbestätigt)

  10.05.2006

Sehr geehrte Damen u. Herren,
könnten Sie genaue Ortschaften benennen, wo dezentrale Anlagen im Innenbereich existieren.

Wir suchen Adressen wo Dezentrale Wasseraufbereitungsanlagen im Innenbereich § 34 BauGB zugelassen sind (einzelne Kleinkläranlagen) keine zentrale Abwasserbeseitigung.

In den Orten Hintersteimel und Hülsen (alles Innenbereiche) der Gemeinde Engelskirchen, möchten die Anwohner das häusliche Abwasser in Kleinkläranlagen nach neuestem Technikstand reinigen. Diese Ortschaften liegen weit außerhalb des Ortskerns.

Begründung:

Die in einem Abwasserbeseitigungsplan vorgesehene dezentrale Abwasserbeseitigung kann in NRW als zumutbare Alternative zugelassen werden, wenn eine Übernahme des Abwassers aufgrund der Siedlungsstruktur wegen technischen Schwierigkeiten oder wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwandes angezeigt ist.

Mit umweltfreundlichen Grüßen

Paul Jockel

Nutzwasserverein Steimel

Paul Günther Jockel
Hülsen 25 / Loope, 51766 Engelskirchen
Tel.: 02263 2858, Mobil: 0177 3818507
E-Mail: PGJ280@aol.com





 
 




Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2
Paul Jockel
pgj280aol.com
(Mailadresse bestätigt)

  12.05.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Paul Jockel vom 12.05.2006!  Zum Bezugstext

Fördermittel


Sehr geehrte Damen u. Herren,

warum eigentlich Zweckverbände hohe Fördermittel erhalten, obwohl es dezentrale Lösungen gibt, die umweltfreundlicher, kostengünstiger, effektiver sind, ist unbegreiflich. Eigentlich setzt doch die Vergabe von Fördermitteln die effektivste Lösung voraus.

Warum bekommt die Gemeinde kostengünstige Darlehen, um einen Kanal zu legen und private Betreiber von Kleinkläranlagen im Innenbereich keine Fördermittel, weil sie laut Aussage unserer Gemeinde nicht nutzungsberechtigt sind?
In der Statistik des Bundes findet sich der öffentliche Teil dieser überflüssigen Kanalisation als „Bruttoinlandsprodukt“ und prosperierende Wirtschaft wieder. Gibt es noch Fördermittel, dann kommt noch die „Buddelprämie“ hinzu. Es sind unsere Steuern, die neuerliche Abgaben erzwingen.
Bund - Pleite, Land - Pleite, Kommune – Pleite
WANN ist auch der Bürger pleite?
Ich frage alle Bürgermeister und Gemeindevertreter:
1. Reicht Ihr Denken keine 4 – 5 Jahre voraus, um diese Entwicklung zu erkennen?
2. Ist Ihnen bewusst, dass Sie viele Bürger auch in die Zahlungsunfähigkeit treiben ?
3. Woher wollen Sie dann das fehlende Geld nehmen, wenn die Bürger pleite sind?


Es ist dem politischen Willen im NRW, 100 % des Landes zu kanalisieren. Wir müssen uns nicht des Schmutzwassers entledigen (das ist noch verwertbar), sondern Politiker
die immer mehr Abgaben von der Bevölkerung verlangen, um für diesen Wahnsinn(gelinde gesagt) unser Geld als Geschenk (Fördermittel) an die Kanalisationsfanatiker zu verschwenden.


Ist es umwelt- und sozialverträglich, für 2,8 % der noch anzuschließenden Haushalte in NRW kilometerlange Kanäle zu bauen, wenn dort kostengünstigere Lösungen geben? Die Verschuldung der Gemeinden ist schon jetzt hoch genug. Die dezentrale Klärung stellt zudem eine umweltverträglichere Lösung dar (Agenda 21).











Die CDU / FDP Regierung des Landes NRW  ist es, die ihre Bürger in NRW „Abwasser“ durch die Knebelsatzungen in die Verzweiflung treiben. Die Zweckverbandsgesetze haben, insbesondere durch das „Rückwirkungsprinzip“, zur Rechtlosigkeit der Bürger geführt. Die Abwasserpolitik in NRW ist ein ökologisches und ökonomisches Desaster. Sie setzen die Zukunft unsere Kinder und Enkel aufs Spiel.

WAS muss eigentlich noch passieren, damit ein Umdenken in der Politik eintritt?

Wir müssen weiter das Land (vor allem die Flussauen) zubauen, Flächen verbrauchen und versiegeln, das Land mit unsinnigen Abwasserkanälen durchziehen damit die großen Klärwerke multiresistente Mikroben produzieren können.

Die Situation in NRW ist sehr ernst. Es geht nicht nur um die hohen Kosten für die Bürger, sondern auch darum, dass die Abwasserlobby sich, ähnlich einem Selbstbedienungsladen, an den Steuereinnahmen des Staates (Fördermittel) und dem Eigentum der Bürger bedient. Viele Dinge, die sich hier abspielen, lassen sich rational mit normalem Menschenverstand nicht mehr erklären.

Fördermittel
Die Förderung für die Zweckverbände betrug bis zu 75 % (manchmal bis 100 %) als „Buddelprämie“ oben drauf, ohne das die BürgerInnen beitragsseitig entlastet wurde. 80 % der Förderung kommt von der EU und 20 % beträgt die Kofinanzierung durch das Land. Das Land ist derart pleite, dass diese 20 % eben nicht mehr vorhanden sind.

Angesichts leerer Kassen beim Bund, den meisten Ländern und vielen Kommunen bedeutet doch der Ruf nach weiteren „Fördermitteln“ nichts weiter als eine Umschreibung für Steuererhöhungen.

Immer wieder muss man erkennen, dass die Fördermittel wie ein modernes „Opium fürs Volk“ wirken. So kann man mit Steuern eine Wirtschaft regelrecht kaputt fördern.

Wir brauchen einen nachhaltigen Umgang mit der Umwelt und den natürlichen Ressourcen aber keinen neuen Aberglauben. Und wenn „diese Infrastrukturen“ so wieder aufgebaut werden, dann ist die nächste Zerstörung vorprogrammiert. Nur dauert es keine hundert Jahre mehr, denn die Erde erwärmt sich und extreme Wetterschwankungen werden zunehmen.


Mit umweltfreundlichen Grüßen

Paule

“Wasser ist Leben und ein Menschenrecht”.



Paul Jockel
pgj280aol.com
(Mailadresse bestätigt)

  12.05.2006

11. Mai 2006
“Wasser ist Leben und ein Menschenrecht”



Rechtliche Möglichkeit

Rechtlich muss die Gemeinde nach dem bestehenden Landeswassergesetz im Innen-bereich in der Pflicht bleiben nach § 53 LWG NW.
Dennoch besteht die Möglichkeit, einen rechtsfähigen Verein als Erfüllungsgehilfen für die Überwachung der dezentralen Anlagen einzusetzen. So geschieht dies auch im westfälischen Welver. Der Rat hat dort (auch) eine dezentrale kommunale Abwasser-Beseitigung im Innenbereich vorgesehen. Der dortige Verein ist gerade dabei, seine Rechtsfähigkeit (e.V.) zu erlangen. Per Satzung wird dann vom Rat die dezentrale Lösung vorgesehen. Die Abwässer derer, die dies nicht wollen, werden über eine abflusslose Grube entsorgt.
Dieses Modell könnte auch bei uns umgesetzt werden, wenn die Politik dies beschließt. Die Verwaltung hat nur zu prüfen, ob dies rechtlich in Ordnung ist. ?

Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden im Bereich der Abwasserbeseitigung

Den Kommunen stehen zahlreiche Handlungs- und Flexibilisierungsmöglichkeiten schon heute zur Verfügung. Die Kommunen können auf traditionelle im Kommunalrecht verankerte öffentlich-rechtliche Organisationsformen zurückgreifen. Hierzu gehört u.a. die Verlagerung der Aufgaben in einen Regiebetrieb, eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung gem. § 107 Abs. 2 GO, die Gründung eines Zweckverbandes nach den §§ 4 und 5 GKG oder seit jüngerer Zeit die Verlagerung der Aufgaben in eine von der Kommune gegründete Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 114a GO.
Darüber hinaus kommen auch private Organisationsformen in Betracht. So können Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben z. B. durch Verträge sich Dritter, d.h. privater Entsorgungsunternehmen bedienen. Dies wird im Rahmen der Novelle des Landeswassergesetzes nochmals ausdrücklich klargestellt (§ 53 Abs. 1). In der vertraglichen Ausgestaltung sind die Kommunen weitestgehend frei. Bewährt haben sich in der Praxis sog. Betriebsführungs- bzw. Betreibermodelle.

Die EU-Richtlinie besagt, dass Ortslagen mit mehr als 2.000 Einwohnern an das zentrale Entwässerungssystem anzuschließen sind. Die EU kennt jedoch nicht die Unterscheidung in Innen- und Außenbereich.
Seit einigen Jahren sind dezentrale Kleinkläranlagen, nach EU-Recht (Art. 3 der Richtlinie 91/271 EWG) wie auch nach deutschem Recht (§ 18a Wasserhaushaltsgesetz) als Dauerlösung zur Abwasserbehandlung zugelassen.
"Grundsätzlich sind dezentrale Kläranlagen in Nordrhein-Westfalen auch im Innenbereich gemäß § 34 Bundesbaugesetz zulässig."



Kostengünstigste Lösung

Die Verwaltung und die Politik sind verpflichtet, die kostengünstigste Möglichkeit zu realisieren.
Entscheidungsbefugt sind der Rat und die Ausschüsse.
Die obere Wasserbehörde prüft lediglich die Rechtmäßigkeit des ABK.

Ausschreibung für die Kanalbauarbeiten
In der letzten Ratssitzung im Dezember 2005 wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt, die Kanäle in den Außenbereichen zu überdenken.
Die Ausschreibung für Kanalarbeiten in zwei Aussenortschaften wurde nun bereits veranlasst, obwohl keine weiteren Sitzungen diesbezüglich stattgefunden haben.

Nichts Neues

In anderen Bundesländern und auch vereinzelt in NRW sind dezentrale Anlagen im Innenbereich schon lange gang und gebe und auch genehmigt.

Innenbereich seit 1994  Sieseby, Thumby, Börentwedt  in Schleswig – Holstein zugelassen, z.B. auch in Bayern im Oktober 2005 Gemeinde Ehekirchen  Kleinkläranlagen in Haselbach  (auch einzelne Kleinkläranlagen) keine zentrale Abwasserbeseitigung. In diesem Monat wir eine genehmigte
Planung für eine 900-Einwohner-Gemeinde in der Elbmarsch ab (Neuendorf) und
ebenfalls eine Durchführbarkeitsstudie für 4 Ortschaften am Walchensee vor 2 Monaten
fertig gestellt.


Unsinn

Landwirtschaftliche genutzte Flächen eines Vollerwerbbetriebes sollen an den Kanal angeschlossen werden. Der Landwirt dieser Flächen ist nicht gewillt, die Flächen als Bauland zu veräußern, da er diese für sein Existenz als Bauer benötigt. ..

Vereinzelt sollen 50.000 bis 60.000,- € Kanalanschlussgebühren bezahlt werden, dafür soll eine neue vollbiologische dezentrale Anlage i.W.v. 30.0000,-€ stillgelegt werden.

Bei anderen Beispielen ist es so, dass ein Kanalanschluss auf den ersten Blick die kostengünstigere Variante für die Anwohner wäre, gleichwohl sind auch diese Bürger aufgrund ökologischer und ökonomischer Aspekte gegen einen Kanalbau.
Denn neben den Anschlußkosten sind auch die Folgekosten (in Form von Schmutzwassergebühren pro m³) zu berücksichtigen.

Investitionskosten

Die Schaffung dezentraler Anlagen und die Modernisierung vorhandener Anlagen für die Ortschaften Hintersteimel/ Hülsen würde ca. 350.000 € kosten. Die Kanalisierung würde die Gemeinde und damit die Solidargemeinschaft 2,5 Mio. € kosten! D.h. alle anderen Kosten (ca. 2 Mio.), die nicht von den Kanalanschlussbeiträgen gedeckt werden, werden über die Abwassergebühren von allen eingefordert.
Die Gemeinde hat diesbezüglich eine Zusage vom Land über 4,6 Mio. €. Hier handelt es sich zum Teil über ein zinsgünstiges Darlehen, was ja auch von der Solidargemeinschaft zurückzuzahlen ist, der andere Teil (Zuschuss) ist letztendlich auch von der Allgemeinheit aufgebracht worden.

Laufende Kanalkosten

20 % der Kanäle NRW sind marode, dies sind 12.000 km mit einem Sanierungsbedarf i.H.v. 9 Mrd. €! Dies belegt eine Studie der Universität Münster. Warum sollen also noch zusätzliche Kanäle gebaut werden, die in naher Zukunft ebenfalls wieder sanierungsbedürftig sind?




Umweltschutz

Die Klärleistung heutiger Kleinkläranlagen entspricht mindestens dem Standard von zentralen Klärwerken.

Langer Atem

Der Nutzwasserverein ist nicht bereit, sich aussitzen zu lassen, wie die Verwaltung dies offensichtlich beabsichtigt.
Immerhin wurden bereits knapp 10.000,- € in Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit investiert, und dies aus rein privaten Taschen.

Viele Bürger in haben in umweltgerechte Wasseraufbereitungsanlagen investiert. Für diese Bürger sollte der Betrieb ihrer Anlagen politisch und rechtlich gewährleistet werden. Nur so wäre eine Wende hin zur nachhaltigen Wasserbewirtschaftung möglich. Denn die Bürger, die ein derartiges Umweltbewusstsein haben und privat investieren übernehmen auch die Verantwortung für die Betriebssicherheit ihrer Anlagen.

Gruß
Paule







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