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Kategorie: > Technik > Haus- Wasserversorgung
Sind Wasseruhren ab bestimmter Hausgröße Vorschrift?
Michaela Junghans
michaelajunghansyahoo.de
(Mailadresse bestätigt)

  07.08.2006

Hallo,

1. Ich wohne in einem 6-Familienhaus. Wasseruhren gibt es bei uns nicht. Eine Kollegin meinte zu mir, es gäbe eine gesetztliche Bestimmung, nach der ab einer Hausgröße von 3 Wohnungen Wasseruhren vom Vermieter eingebaut werden müssten. Stimmt das?

2. Der Wasserverbrauch wird bei uns ausschließlich nach qm abgerechnet. Aufgrund dessen komme ich imemr ziemlich schlecht bei unserer Jahresabrechnung weg. Zum einen bin ich ziemlich viel beruflich unterwegs, zum anderen wohne ich in meiner Wohnung alleine. Über mir in der Wohnung (selbe qm) wohnt eine dreiköpfige Familie mit einem kleinen Kind, die ständig zuhause sind und dementsprechend bedeutend mehr Wasser verbrauchen als ich. Ich aber, aufgrund der qm-Berechnung, genau das gleiche an Wasserkosten zahlen muss, also deren Verbrauch mitzahle.
Ist diese Vorgehensweise korrekt oder müßte nicht zumindest ein Teil nach Anzahl der Personen und nur ein Teil nach qm oder sogar alles nach Personen berechnet werden?

Vielen Dank für Antworten.

Grüße
Michaela




Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 1
Gast (Hein)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.08.2006

Hallo Michaele,

umfassende Erläuterung zur Nebenkostenabrechung findest du z. B. hier:
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/betriebskosten/

Ich hab's gerade nur überflogen. Wenn ich richtig verstanden habe, besteht kein zwingendes MUSS, Wasseruhren einzubauen, was ich für den reellsten Abrechnungsschlüssel halte. Im Allgemeinen ist es aber so, dass der Abrechnungsschlüssel zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden muss.

Grüße
Hein



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