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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch
Wassverbrauch viel zu hoch?
Gast (Maggie Heinbach)
(Gast - Daten unbestätigt)

  21.08.2006

Hallo,

mit meinem Lebensgefährten bewohne ich eine 3 Z. Whg. Nun kam mal wieder unsere Vermieterin und hat bei uns im Badezimmer Wasser abgelesen. Und heraus kam, das wir innerhalb von 4 Monaten 67cbm verbraucht haben sollen. Kann das sein? D.h. das wir vom 10.04.06-15.08.06 Wasser inkl. Abwasser 273,36 Euro bezahlen. Kann das sein? Soviel machen wir garnicht mit Wasser. Täglich wird bei uns abgewaschen, aber nicht unter fließendem Wasser. Auch wird täglich pro Person 1x geduscht. Wäsche wird 2x alle 2-3 Tage gewaschen und die Maschine ist von ca. 6-7 J. alt.

Kommt unser Verbrauch hin?? Ich würde mich sehr über Hilfe freuen.

Gruß, Maggie



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 12
Gast (Christine Thiermann)
(Gast - Daten unbestätigt)

  17.09.2006

Hallo Maggie,

ich habe fast das gleiche Problem und suche nach einer Antwort - falls es inzwischen eine Theorie gibt, wie das sein kann, würde ich mich auch sehr über Hilfe freuen! Danke und viel Glück...
Christine
Gast (sepp s)
(Gast - Daten unbestätigt)

  27.08.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Marion vom 26.08.2006!  Zum Bezugstext

HalloMarion"
Achtung wen der Vermieter “ Gerichts- Erfahrung“  hat ziehst Du schnell  den Kürzeren. Selbst mit einem Rechtsanwalt sind bei solchen  Leuten die Chancen geringer weil  solche  aus Erfahrung die besseren Argumente haben.
Nun zu Deinem Problem.
Kommt Das Wasser aus dem Brunnen des Vermieters oder aus einer Orts - Wasserleitung? Bei einem eigenen Brunnen braucht das Wasser für die Gartenbewässerung nicht über den Wasserzähler fließen. Daher der geringe Wasserverbrauch  trotz Gartenbewässerung.
Sind die Wasserzähler pararel  oder  hintereinander also als Haupt und Subzähler angeschlossen. Es könnte auch der Fall sein  dass sich Dein Wasseranschluss  am Hauptzähler befindet und der Vermieter das Wasser über den Subzähler (also über deinen Zähler)bezieht und sein Verbrauch beim Hauptzähler also der Verbrauch bei Deinem Zähler mitgezählt wird.
Falls Unklarheiten noch einmal melden(ist etwas schwierig dies verständlich zu erklären)  Mit freundlichen Grüßen Sepp
Gast (Marion)
(Gast - Daten unbestätigt)

  26.08.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 21.08.2006!  Zum Bezugstext

Hallo Maggie,
habe das selbe Problem. Mein Vermieter hat alle Zähler selber eingebaut. Habe nur eine Dusche Waschbecken Klo und Waschmaschine, ( Keine Spüle in der Küche!!!!!). Bin alleine mit einem 2jrg. Kind, das 2005 1 jahr alt war. Mein Vermieter mit 13jr Sohn soll für Spüle in Küche, Waschmaschine, Spülmaschine Klo Bad mit Dusche und Waschbecken und großer Garten, den er im Sommer morgens und abends giesst nur 50 m3 2005 Verbraucht haben,( davon 14m3 Warmwasser )und ich soll 109m3 verbraucht haben?
habe um erklärung gebeten da hat er auf die Ablesefirma verwiesen die hat wiederum auf ihn verwiesen.Jetzt sagt er seine Eltern machen alles da er aus Harzt IV Gründen die Eltern als Eigentümer eintragen hat lassen. Nachdem ich weiterhin um Erklärung gebeten habe, und erst dann bei 48m2Wohnung 2100Euro NKosten zahlen werde, habe ich jetzt vor 3 Tagen die fristlose Kündigung bekommen und gestern eine Vorladung zum Gerichtstermin von seinem Anwalt ( PS Es besteht ein Kautionskonto über die zufällig gleiche Forderung von Ihnen ca 1000Euro) Kann mir jemand einen Rat geben????
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  23.08.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepp s vom 22.08.2006!  Zum Bezugstext

Hallo Sepp,

Du liegst nicht ganz richtig. Die Überprüfung zahlt derjenige, zu dessen Ungunsten die Überprüfung ausfällt. Ich tippe in diesem Fall mal auf die Vermieterin. Eine Möglichkeit der Umlage über die Miete bzw. Nebenkosten würde ich mal verneinen, denn der Mieter kann ja nichts für die Versäumnisse des Vermieters.

Grüsse

Fred
Gast (sepp s)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.08.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Maggie Maggie Heinbach vom 22.08.2006!  Zum Bezugstext

Hallo Maggie
Auf allzuviel Streit würde ich mich nicht einlassen wenn Du das Meß-Ergebnis nicht anerkennst dann dürfte die Vermiterin Anspruch auf eine pauschale Abrechnung haben.Manche Gemeinden machen folgendes wenn man den Zähler nicht eichen läßt(mann bekommt eine Aufforderung vonn dieser) wird der Waserverbrauch pauschal abgerechnet.Die Kosten des Zählertausches muss (Tauschzähler und Montage mind.70 €) man selbst bezahlen!In Deinen Fall kann die Vermieterin diese Kosten via Betriebskostenabrechnung bei Dir kassieren.Die Anschlüsse Deines Wasserzählers müssen plombiert werden denn auch Du könntest sonst Wasser vor dem Zähler abzapfen!
Ein Rückwärtslauf kommt nur zustande wenn der Zähler verkehrt eingebaut wurde .Wie lange ist dieser verkehrt ( zu Deinen Gunsten) gelaufen? bzw. wie lange bist Du schon in dieser Wohnung?
Ps Bitte leise lesen damit es niemand hört bei uns beträgt  die Kanalgebühr 3,28 € und die Wassergebühr 1.25€ zusammen also 4.53€ pro m³ also wesentlich mehr als bein Euch.  mfg Sepp
Maggie Maggie Heinbach
(Mailadresse bestätigt)

  22.08.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 22.08.2006!  Zum Bezugstext

Hallo Fred,

vielen Dank. Ich möchte morgen erstmal das Eichamt anrufen und unseren Fall schildern. Im I-Net lese ich nun das ein Nicht geeichtes Messwerk nicht im geschäftlichen Verkehr genutzt werden darf? Ist das so korrekt? Demnach wären ihre komischen Abrechnungen nichtig oder sehe ich das falsch?

Anfang diesen Jahres war der Allroundhandwerker unserer Vermieter an der Wasseruhr zugange, weil diese Rückwärts zählte. Was genau daran herumgefummelt wurde, weiß ich nicht. Doch seitdem läuft der Zähler wieder vorwärts. War es überhaupt erlaupt das dieser Handwerker die Wasseruhr bearbeitet?

Gruß Maggie
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.08.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Maggie Maggie Heinbach vom 21.08.2006!  Zum Bezugstext

Hallo Maggie,

begleubigt bis 2003 heißt, dass die Eichung bereits seit drei Jahren abgelaufen. Guter Ansatz, die Abrechnung anzuzweifeln. Jede amtliche Prüfstelle wird den ensprechenden Hinweis der Ablauf der Eichzeit bringen, egal, wie eine evtl. Überprüfung ausgehen mag.
Eichfristen sind nun mal einzuhalten, auch vom Vermeiter!!
Als würde ich darauf drängen, die Zwischenzähler schnellstens austauschen zu lassen und die Abrechnung auf zumindest die Werte des Jahres 2003 zu senken, da da ja noch eine Eichung gegeben war.

weiterhin viel Erfolg.

Fred
Gast (sepp s)
(Gast - Daten unbestätigt)

  21.08.2006

Hallo Maggie
Der Verbrauch ist sicher zu hoch aber mit 100 bis 150 m3 Jahresverbrauch  muß man rechnen.Beim Duschen kann mann schon sehr viel Wasser verbrauchen (zwischen 30 und 100 Liter)Clo kontrollieren ob nicht  ständig Wasser fliest Wasserzähler kontr. ob er auch dann läuft wen alles zu .( auch ein Nachbar könnte durch einen Fehlanschluß teilweise Wasser über Deine Waseruhr beziehen ( deshalb öfter kontrollieren) und messen wieviel der Zähler  anzeigt wen Du 10 Liter entnimmst.Wiegen wäre das  beste( genaueste)
Maggie Maggie Heinbach
(Mailadresse bestätigt)

  21.08.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 21.08.2006!  Zum Bezugstext

Hm, ich sehe nur: Beglaubigt bis: 2003
Ich versuche mal ein Bild anzuhängen. Zudem weiß ich nicht wie sie auf 1,66 Euro pro cbm kommt. In den letzten beiden Abrechnungen hat sie pro cbm 1,54 Euro berechnet. Vorhin habe ich das Wasserwerk angerufen und die haben mir mitgeteilt das die Hauptwasseruhr eine Qn 2,5 ist und meine Zwischenuhr ist eine Qn 1,5 A und die konnten mir nicht sagen wie der Preis für mich berechnet wird. Wie also kommt meine Vermieterin zu 1,66 Euro pro cbm????


Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  21.08.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Maggie Heinbach vom 21.08.2006!  Zum Bezugstext

Das steht normalerweise irgendwo auf dem Feld, auf dem die Zahlen und die Zeiger sind

Fred
Gast (Maggie Heinbach)
(Gast - Daten unbestätigt)

  21.08.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 21.08.2006!  Zum Bezugstext

Danke für die ANtwort. Mit unseren Vermietern können wir nicht sprechen, weil wir mit ihnen auf Kriegsfuß stehen. Hier müsste einiges in der Wohnung gemacht werden, aber sie tun es nicht. Sie wollen nur ihre Miete und gut ist..... wir stehen also ziehmlich dumm da. Woran könnte ich erkennen ob die Uhr geeicht ist oder nicht?
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  21.08.2006

Hallo Maggie,

zu diesem Thema wurde hier im Forum bereits sehr häufig gefragt und geantwortet. Aber der Druchschnittsverbrauch je Person und Monat liegt bei rd. 3 cbm - wie gesagt _ Durchschnitt, d.h. der eine mehr der andere weniger. Ist der / Sind die Zähler richtig abgelesen worden? ist dieser / sind diese Zähler noch geeicht? Man könnte bei einer staatl. Prüfungsstelle ggfs. die Prüfung des / der Zähler in Absprache mit dem Vermieter prüfen lassen. Wenn ok. Zahlt ihr wenn nicht, der Vermeiter - daher mit dem Vermieter besprechen.

Viel Erfolg

Fred



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