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Kategorie: > Technik > Brunnen / Quellen / Pumpen
Hauswasserwerk
ula rentie
umweltmailfreenet.de
(Mailadresse bestätigt)

  31.08.2006

Hallo Wasserexperten,

stieß kürzlich auf folgende Anzeige bei Plus (Discounter):

Hauswasserwerk PHW 1000 N
Artikelnummer 96391200  
79.- €

   * Pumpengehäuse aus rostfreiem Edelstahl
   * Selbstansaugend bis ca. 6 m
   * 1.000 Watt
   * Einschaltdruck maximal 1,5 bar
   * Ca. 20 L Behältervolumen
   * Wassertemperatur maximal 35 °C
   * Unabhängige Wasserversorgung für Haus, Garten- und Ferienhaus
   * Fördermenge maximal 4600 L/h
   * Förderhöhe maximal 45 m
   * Förderdruck maximal 4,5 bar
   * Gartenbrause mit 7 Wasserstahlformen
   * Saugschlauch, ca. 4 m
   * 36 Monate Garantie

Bin erstaunt, dass die Entnahme von Grundwasser in Deutschland für jedermann zulässig sein soll. Kann bei uns wirklich jeder - ohne Genehmigung - Grundwasser entnehmen? Grundwasser ist ein kostbares Gut. Wenn da jeder auf die Idee käme, mit Hilfe eines eigenen Hauswasserwerks seine Wasserrechnung zu verbilligen, wäre dies für die Umwelt wirklich verheerend. Wie sieht die Rechtslage aus?



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2
Gast (Marcel)
(Gast - Daten unbestätigt)

  31.08.2006

Ich weiß nicht, ob in der Werbung unmittelbar auf die Nutzung von Grundwasser mit dem HWA hingewiesen wurde, möchte aber an dieser Stelle wenigstens einwerfen, dass ein HWA, so wie alle anderen gängigen Pumpen auch für die Nutzung von z.B. gesammelten Regenwasser etc. eingesetzt werden kann.
Ansonsten ist die Darstellung meines "Vorgängers" absolut i.O.!
Rainer Kluth
rainer.kluthgmx.net
(gute Seele des Forums)

  31.08.2006

Hallo Ula,

die Entnahme von Grundwasser ist durch Verordnungen der Bundesländer geregelt. In vielen Fällen werden sie durch komunale Satzungen ergänzt.
Danach kan man nicht nach belieben einen Brunnen bohren. In bestimmten Gebieten  (z.B. Wasserschutzgeiete etc) ist das Bohren eines Brunnens in der Regel grundsätzlich verboten . Das Bohren eines Brunnen zum bewässern etc. muß immer "mindestens" der zuständigen Behörde angezeigt werden. Für die Nutzung des Wasers als Trinkwasser sind weitere bestimmungen, hier wieder insbesondere die komunalen Satzungen, zu beachten.
Weitere pauschale Aussagen sind leider schwer zu machen da es, wie schon erwähnt, regionale Unterschiede gibt

Gruß aus Bonn

Rainer Kluth



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