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Kategorie: > Wissenschaft > Wasserqualität |
Verkeimungspotential durch Feuerlöschleitungen | |
Gast (seita) (Gast - Daten unbestätigt) 14.11.2006 |
Hallo Allesamt, muß mich heute mal selber an das Forum wenden. Problem : Bei einer Objektbegehung mußte ich feststellen, dass von der Hauptleitung TWkalt (DN 100) eine Leitung (DN 80)abgeht zu einem Löschwasser - Vorlagebecken. Weiterhin befand sich einige Meter danach die Versorgungsleitung (DN 80) der Sprinkleranlage. Da beide Leitungen ja im Grunde genommen Stichleitungen darstellen, erhebt sich mir die Frage, ob diese Installation eigentlich zulässig ist. Gruß seita |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 4 |
Gast (seita) (Gast - Daten unbestätigt) 15.11.2006 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wulf vom 15.11.2006! Vorschlag der zwischenzeitlichen Spülung wurde vom Betreiber abgelehnt ! Nachdem ich heute auh noch etliche Stichleitungen fand - habe ich mich von diesem BVH zurückgezogen. Das Beste was ich machen konnte !! Gruß seita |
Gast (Wulf) (Gast - Daten unbestätigt) 15.11.2006 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wulf vom 14.11.2006! Nachtrag zur Spülung: Der Volumenstrom bei Spülung soll 20 % bis 50 % des Berechnungsdurchflusses liegen. Bei der Spülung muss berücksichtigt werden, dass das Wasser auch abgeleitet werden kann. D. h. es muss ein ausreichend dimensionierter Abwasseranschluss vorhanden sein. Gruß Wulf |
Gast (seita) (Gast - Daten unbestätigt) 15.11.2006 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wulf vom 14.11.2006! Danke Wulf ! |
Wulf beo.wulfweb.de (gute Seele des Forums) 14.11.2006 |
hallo Saita, die Antwort ist kurz und knapp: NEIN!!! Löschwasserleitungen, nass, die unmittelbar mit dem Trinkwassernetz verbunden sind, entsprechen NICHT den allgemein anerkannten Regeln der Technik! Löschwasserleitungen werden bestimmungsgemäß nie genutzt oder wenn dann selten. Leitungen, die nicht genutzt werden, sind nach VDI 6023 vom Trinkwassersystem zu trennen. Es handelt sich bei Löschwasserleitungen um Stagnationsleitungen. In diesen kommt es unweigerlich zu einer Aufkeimung des Wassers und damit zu einer Rückverkeimung in das Trinkwassersystem. Sie stellen damit eine hygienische Gefahr für das Trinkwasser dar. Da es sich bei Löschwasserleitungen nicht um ein Trinkwassersystem handelt, liegt hier ein Betriebswassersystem vor. Dieses darf gemäß § 17 Abs. 2 TrinkwV nicht mit dem Trinkwassersystem verbunden werden. Wer dies trotzdem tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 25 Nr. 12 TrinkwV. Als Sicherungseinrichtung kommt einzig und allein der "freie Auslauf" gem. EN 1717 bzw. DIN 1988-4 in Frage (s. DIN 1988-6). Systemtrenner stellen keine zugelassenen Brandschutzeinrichtung dar. D. h. es muss eine Trennstation mit Vorlagebehälter und Druckerhöhungsanlage zwischengeschaltet werden, wenn die nassen Löschwasserleitungen vorgehalten werden. Ansonsten wäre noch die Möglichkeit, das System in ein nass/trocken-System mit Füll- und Entleerstation umzubauen. Als Übergangslösung könnte die Leitung zur Sprinkleranlage regelmäßig gespült werden. Hierbei sind die Bedingungen der DIN 1988-6 einzuhalten: mindestens einmal wöchentlich muss das 1,5-fache des Leitungsvolumen ausgetauscht werden. Der Volumenstrom muss meine ich ca. 40 % des Auslegungsvolumenstrom betragen (habe hier z. Z. leider die DIN nicht zur Hand). Gruß Wulf |
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