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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
Muß ein Brunnen angemeldet werden??? | |
Michael (Mailadresse bestätigt) 15.12.2006 |
Hallo Wir haben mit unseren eigenen Händen einen Brunnen von 9 Meter Tiefe und einem Durchmesser von 1,25 meter gegraben. 1200 Liter Wasser in den Betonringen ist ausreichend für meinen kleinen Gemüsegarten. Der Brunnen wurde im September gegraben und jetzt mitte Dezember hat bei uns das Wasserwirtschaftsamt geklingelt. Die haben diese Information über diesen Brunnen vom Landratsamt!!! Irgendwer vergönnt mir diesen Brunnen nicht (habe einen Verdacht) und hat das dem Landratsamt gemeldet. Der Brunnen wird auschließlich zur Bewässerung meines Gemüsegartens genutz (6 x 5 Meter). Der Mitarbeiter vom Wasserwirschaftsamt hat gesagt "Der Brunnen muß bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden". Nun meine Frage: Was für Gebühren kommen da auf mich zu? Muß ich womöglich Strafe zahlen??? Wir wissen gar nicht was wir jetzt machen sollen. Bin um jede Antwort dankbar. Michael |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 5 |
Gast (Luke Skywalker) (Gast - Daten unbestätigt) 18.12.2006 |
Hallo Michael, meine Vorgänger haben recht, es hängt von der Gemeinde ab. Also von deren Satzung. Manche meinen sie sind schlauer als ihre Bürger. Manche wollen die Bürger vor sich selbst schützen. In Ernst nun, anmelden, richtiger anzeigen muss man meist. Wenn Strafen angedroht werden , ruhig bleiben und auf das Almendrecht verweisen. Seit altersher hat jeder Grundbesizer das Recht auf seinem Grundstück Wasser für Feld und Vieh zu fördern. Diese Recht hat heute noch Bestand, denn es ist ein kaiserliches Recht. Diese Rechte können nicht durch Satzungen von Körperschaften öffentlichen Rechtes aufgehoben werden. Dein Problem ist nur, die Gemeinde benutzt dein Geld durch Steuern um Dich "in die Schranken zu verweisen". Auf der anderen Seite , wenn Ihnen das BVG bestätigt das sie gegen Gesetze verstoßen, dann verstoßen sie gegen ihren Amtseid und müssen als unfähig entlassen werden. Es ist spannend. Wasser, Grundwasser und Regen ist Allgemeingut. MfG Luke Skywalker |
Gast (Fred) (Gast - Daten unbestätigt) 15.12.2006 |
Hallo Michael, die Trinkwasserverordnung schreibt vor, dass Eigenversorungsanlagen (Brunnen) unabhängig von der Nutzung dem Gesundheitsamt anzuzeigen sind. Die AVBWasserV und evtl. die örtliche Satzung schreiben vor, dass Eigenversorgungsanlagen dem örtlichen Wasserversorger anzuzeigen sind. Ggfs. besteht auch eine Gebührenpflicht (unabhängig von den Gebühren für eine Genehmigung) gegenüber der Gemeinde/Stadt, wenn aus diesen Eigenversorgungsanlagen Wasser zB. über Waschmaschinen oder Toiletten dem Kanal zugeführt werden sollte (trifft evtl. nicht auf Dich zu, aber hier lesen ja auch noch andere Leute, die das evtl. interessiert. Grüsse Fred |
Rainer Kluth rainer.kluthgmx.net (gute Seele des Forums) 15.12.2006 |
Hallo Michael, es ist so wie es Walter Wied geschrieben hat. Es gelten hier komunale Bestimmungen. Es geht von einer reinen Anzeigepflicht bis hin zu gebührenpflichtigen Genehmigungen. Gruß Rainer |
Gast (Walter) (Gast - Daten unbestätigt) 15.12.2006 |
Bei uns in Österreich kann jeder/jede auf dem eigenen Grundstück zum Eigengebrauch (speziel wenn es sich nur um einen Nutzwasserbrunnen zur Gartenbewässerung handelt)einen Brunnen ohne Bewilligung graben außer er befindet sich in einem GW - Schutz oder Schongebiet. Dieses Gebiet muß nicht immer großflächig ausgewiesen sein es kann auch nur wenige m² groß sein wenn z.B. der Nachbar auch einen Brunnen hat und dieser im "Wasserbuch" eingetragen wurde erst dann bedarf es einer Bewilligung um zu verhindern das einer dem anderen das Wasser "abgräbt". gruß walter |
Gast (walter wied) (Gast - Daten unbestätigt) 15.12.2006 |
Moin Michael! Die Antworten auf all deine Fragen kannst du nur bei deiner Gemeinde erhalten. Brunnenbohrgenehmigung, -anmeldung ... ist in Deutschland nicht bundesweit, sondern lokal geregelt. Also, ab zum Bürgermeister. Gruß Walter |
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