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Kategorie: > Öffentliche Versorgung
Darf das WVU die Wasserversorgung kündigen?
Elli
(Mailadresse bestätigt)

  15.02.2007

Mein Wasserversorger hat mir ein "Angebot" zum Auswechseln des Bleirohres in meiner Hauswand geschickt. Mir wurde angedroht den Wasserversorgungsvertrag zu kündigen, wenn ich dieses Angebot nicht annehme. Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass dieses Rohr bis zum Wasserzähler Eigentum des WVU ist, dieses deshalb auch nur die Arbeiten ausführen darf. Ich soll aber das WVU beauftragen, diese Arbeiten auszuführen und soll knapp 700 Euro dafür bezahlen.
Wenn mir etwas nicht gehört, kann ich doch aber nichts dazu beauftragen, oder? Ist das nicht nur ein Trick, wenn ich einen Auftrag erteile (§10 Abs.4 AVBWasserV), muss ich das auch bezahlen? Geht das WVU da auf "Dummenfang" aus?
Und darf man mir das Wasser abstellen, wenn ich doch meine normalen Gebühren immer ordentlich bezahle?



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 20
Gast (Ulrich Herb)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.01.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Gerd-Wilhelm Klaas vom 16.02.2007!  Zum Bezugstext

Sehr geehrter Herr Klaas,
unser Problem ist ähnlich gelagert wie das im Forum diskutierte. Die Stadtwerke (hier: Füssen) teilen mit, dass unser Hauswasseranschluss (ca. 10m) ein Leck aufweist, und möchten das Problem auf unsere Kosten (ca. 1600.-- EUR) beheben lassen. Wegen § 10 IV AVBWasserV zögern auch wir, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Sind nicht die Stadtwerke verpflichtet, Lecks in dem ihnen gehörenden Leitungssystem auf eigene Kosten zu reparieren?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
und freundliche Grüsse
Ulrich Herb
07.01.2008
Gast (Wolfgang Habermann)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.04.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ernster Regulator vom 03.04.2007!  Zum Bezugstext

Ja, das sind halt di so genannte GmbH und a.s.
Wird an der Zeit, dass sich diese Geselschaften die EU annimmt.
Bei uns sind im Vorstand und Aufsichtsrat jeweils die aktuellen Börgemeister.
Man kommt gegen die nur schwer an, aber möglich ist es!!!
Wir haben am 12.04.2007 eine Gerichtsverhandlung. Es geht dabei um eine Klage gegen eine WVU um einen wiederanschluss.
Gericht hat denen schon Strafe für nicht befolgen von einer Anordnung auf Wiederanschluss erteilt.
In der 1. Runde ist es für uns klar verloren, das haben wir schon einkalkuliert.
Berichte darüber demnächst in diesem Forum, wenn´s erlaubt ist?
Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  03.04.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Elli vom 02.04.2007!  Zum Bezugstext

Guten Morgen, Elli!

>nein, es geht wirklich nur um dieses Stück. Der
>Wasserversorger hat von allen Leuten in der Straße den
>gleichen Betrag von gut 586 Euro verlangt. Die haben
>halt den Kostenvoranschlag der ausführenden Firma
>durch die Anzahl der Anwohner geteilt, wie es
>aussieht. Genannt wird das ganze "mein Kostenanteil
>von der Grundstücksgrenze bis zur
>Wasserzählergarnitur". Und das ist eben wie gesagt nur
>das Stück durch die Hauswand.

Der Preis ist durchaus günstig. Ein Neuanschluss ist meist mehrfach teurer. Die Kalkulation eines Mittelwerts ist auch üblich, zudem wird der Ausführende meist nicht für den einzelnen Anschluss differenziert angeboten haben.

>Ich soll nun gut 697 Euro bezahlen, weil ich damals
>nicht unterschrieben habe und nun extra vor meinem
>Haus neu gegraben werden müßte.

Na sicher, das ist dem höheren Aufwand geschuldet. Besser vorher den rechtsanwalt gefragt.

>Und dann sollen die auch noch Fördermittel für die
>Arbeiten bekommen haben (hat einer der Arbeiter
>erzählt), deswegen wurde das wohl alles ziemlich
>überstürzt gemacht. Damit ist das eigentlich noch
>schlimmer, daß es so viel kosten soll. Aber wer weiß,
>vielleicht verlegen die ja ein Rohr aus Gold?! ;-)

Ohne Fördermittel wäre es bestimmt noch teurer.

Wie ich bereits schrieb: Höchstwahrscheinlich ist die Beteiligung der Kunden an der Erneuerung rechtens. Das kann Dir aber nur ein mit der örtlichen Rechtslage vertrauter Rechtskundiger genau erklären. Für diesen Fall solltest Du nicht unbedingt die Abschaltung des Wassers riskieren. Die erneute Inbetriebnahme wird sicher noch deutlich teurer.

Bei allem Verständnis für Deinen Ärger, sei vorsichtig bei Deinen weiteren Schritte, damit Du nicht weitere teure Fehler machst. Ich halte die Aussichten für einen Erfolg gegen das WVU für extrem gering, daher nochmals der Hinweis: Rechtslage klären und dann entscheiden. Alles andere, auch das was wir hier beitragen, ist letztlich ins Blaue formuliert.

Ernster Regulator
Elli
(Mailadresse bestätigt)

  02.04.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepp s vom 31.03.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Sepp,

nein, es geht wirklich nur um dieses Stück. Der Wasserversorger hat von allen Leuten in der Straße den gleichen Betrag von gut 586 Euro verlangt. Die haben halt den Kostenvoranschlag der ausführenden Firma durch die Anzahl der Anwohner geteilt, wie es aussieht. Genannt wird das ganze "mein Kostenanteil von der Grundstücksgrenze bis zur Wasserzählergarnitur". Und das ist eben wie gesagt nur das Stück durch die Hauswand.
Ich soll nun gut 697 Euro bezahlen, weil ich damals nicht unterschrieben habe und nun extra vor meinem Haus neu gegraben werden müßte.
Und dann sollen die auch noch Fördermittel für die Arbeiten bekommen haben (hat einer der Arbeiter erzählt), deswegen wurde das wohl alles ziemlich überstürzt gemacht. Damit ist das eigentlich noch schlimmer, daß es so viel kosten soll. Aber wer weiß, vielleicht verlegen die ja ein Rohr aus Gold?! ;-)

Elli
Gast (sepp s)
(Gast - Daten unbestätigt)

  31.03.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Elli vom 31.03.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Elli Das mit der angegeben Summe kann doch nicht stimmen (bei der angegebenen Länge )vieleicht wollen diese eine zusätzliche Anschußgebühr oder beinhaltet dies auch die Leitung vom Hauptstrang zu Deinem Haus
Elli
(Mailadresse bestätigt)

  31.03.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ernster Regulator vom 30.03.2007!  Zum Bezugstext

Noch habe ich Wasser, die Kündigung wird ja erst in 4 Wochen wirksam.
Es handelt sich nur um ein Stück von 50-75 cm durch meine Hauswand, dafür wollen die so viel Geld kassieren! Bis zur Wand ist schon alles neu, im Haus habe ich schon seit 15 Jahren alles neu.
Ich denke auch, daß an der Sache ein Haken ist, denn die bestehen darauf, daß ich einen Auftrag unterschreibe. Und wenn ich §10 Abs.4 AVBWasserV richtig verstehe, kann man die Kosten nur durch eine Auftragserteilung des Kunden umlegen. Also wird das der Haken sein.
Und ich denke immer noch, das größte Problem ist, daß ich der einzige "Quertreiber" bin, das können/wollen die vom WZV nicht zulassen.
Und ich werde nun wohl doch wirklich eine Rechtsberatung aufsuchen. Eine Ratgebersendung im Fernsehen habe ich außerdem schon angeschrieben. Man sollte solche Machenschaften mit Drohungen auch mal öffentlich machen, damit sich auch andere Leute nicht alles gefallen lassen.
Elli
Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  30.03.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Elli vom 29.03.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Elli,

blöde Sache, aber je nach vorliegender Rechtslage, die wir von hier nicht kennen, kann das WVU durchaus für einen Austausch der Hausanschlussleitung einen Kostenbeitrag verlangen. Das gilt teilweise selbst für die hier durchzuführende Bleisanierung. Gerade in den neuen Ländern ist das von Dir bemängelte hin- und her bezüglic der Besitzverhältnisse teilweise wohl schwer verständlich. Aus der Vorgehensweise fürchte ich aber schon ein wenig, dass da schon ein Haken für Dich dabei sein könnte.

Bevor Du weiter viel Zeit, Nerven und weiteres investierst, wäre eine Rechtsberatung anhand der örtlichen Vertragslage wohl geboten, denn es gibt da keine einheitliche Regelung. Und es wäre fatal, jetzt einen Rat in eine Richtung zu geben, die sich bei genauer Betrachtung als die Falsche entpuppt.

Ernster Regulator
Gast (sepp s)
(Gast - Daten unbestätigt)

  29.03.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Elli vom 29.03.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Elli"Du hast also noch immer kein Wasser,wie geht das überhaupt ? wie weit ist der Hauptstrang von Deinen Haus entfernt und wieviele Meter wären es gewesen wenn Du die Erlaubnis erteilt hättest das auch deine Nachbarn angeschlossen werden?
Eine Lösung müsste sich doch finden lassen auch wenn die Frontenn ziemlich verhärtet sind.
mfg sepp

Man mus ja auch zulassen dass bei der stromversorgung via Dachständer die der Nachbarn versorgt werden!
Elli
(Mailadresse bestätigt)

  29.03.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wolfgang Habermann vom 22.03.2007!  Zum Bezugstext

Inzwischen habe ich tatsächlich eine Kündigung erhalten. Es ist doch echt nicht zu fassen, was sich solche Verbände alles erlauben können - oder meinen, es sich erlauben zu können.
Erst hat mir der Wasserversorger mitgeteilt, daß die gesamte Anlage bis zur Wasseruhr ihm gehöre, seit das DDR-Gesetz zum BRD-Gesetz übergegangen ist. Nun plötzlich schreibt man mir, daß wie zu DDR-Zeiten hier noch die Grundstücksgrenze als Leistungsgrenze gilt. Und dies gelte angeblich so lange, bis die Anschlüsse erneuert sind.
Hat jemand von dieser Regelung gehört? Durch konkrete Gesetzestexte wird wie immer nichts belegt vom Wasserversorger.

Elli
Gast (Wolfgang Habermann)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.03.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Elli vom 21.03.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Elli,

meiner Meinung nach wird es so praktiziert bis einer dagegen gerichtlich vorgeht.
In 1. Instanz väre es verloren, weil die Richter zu den s.g. "stärkeren" halten.
Wie gesagt, es ist meine Meinung die aus meinen Erfahrungen resultieren.
Zu einer Klage gehört nicht unbedingt ein Rechtsanwalt, versabeuteln kann man es auch selbst.
Das WVU hat gegen mich geklagt und ich habe mich alleine verteidigt. In dem Streit sind insgesamt 7 -sieben Urteile ergangen.
Auf Antrag gibt es auch Kostenprozesshilfe .
Elli
(Mailadresse bestätigt)

  21.03.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wolfgang Habermann vom 21.03.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Fred, Wolfgang und Sepp,

eigentlich haben Eure Antworten gar nichts mehr mit meinem Problem zu tun.
Bisher habe ich immer noch keine richtige Antwort auf folgende Fragen:
Wenn mir etwas nicht gehört, kann ich doch aber nichts dazu beauftragen, oder? Ist das nicht nur ein Trick, wenn ich einen Auftrag erteile (§10 Abs.4 AVBWasserV), muss ich das auch bezahlen? Geht das WVU da auf "Dummenfang" aus?

Elli
Gast (Wolfgang Habermann)
(Gast - Daten unbestätigt)

  21.03.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 15.03.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Fred,

es handelt sich um eine rein private Firma AG, in der allerdings nach jeder Komunalwahl der aktuelle Bürgermeister in den Vorstand berufen wird.
Das Leitungsnetz ist 1993 der AG übereignet worden. Die Gemeinde haben Aktien dafür bekommen, aber bis Heute keinen Cent dafür bekommen-Dividente oder Ähnliches.
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  15.03.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wolfgang Habermann vom 14.03.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Wolfgang,

handelt es sich um ein prviat- oder öffentlich rechtlich organiesiertes WVU?
Ich würde mich diesbezüglich auch an die Gemeinde wenden, denn die hat für Dich im Wege der Daseinsvorsorge und zur Volksgesundheit zumindest die Trinkwasserversorgung  (Brauchwasser nicht) sicherzustellen.
Die Gemeinden bedienen sich zur Erledigung dieser Aufgabe der WVU´s. Vielleicht klappt es ja über diesen Weg. Viel Erfolg weiterhin.
Grüsse

Fred
Gast (sepp s)
(Gast - Daten unbestätigt)

  14.03.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wolfgang Habermann vom 14.03.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Wolfgang
Wenns hart auf hart geht kann man auch mal den kürzeren ziehen oder sehr viel Nerven kosten. Wahrscheinlich hat damals der Vorbesitzer dem Bau der "schwarzbauleitung" zugestimmt.
Früher und auch Heute wird im beiderseitigen Einverständnis unter der Umgehung von"Bürorkratie" viel gemacht.Dadurch konnte oder kann auch heute noch vieles schneller und auch billiger  erledigt werden.
Nichts für Ungut mfg Sepp
PS wäre es wirklich so schlimm gewesenn wenn Du dem Bau der neuen Leitung vor dem Prozeß zugestimmt hättest?Sicherlich wären Dir schlaflose Nächte und viel Ärger erspart geblieben!
Gast (Wolfgang Habermann)
(Gast - Daten unbestätigt)

  14.03.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepp s vom 08.03.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Sepp,

ich versuche es zu klären.
Das WVU hat früher bei dem Vorbesitzer des Grunstücks quer ein Hauptwasserstrang ohne dazu gehörige Baugenehmigung gebaut. also Schwarzbau. Von diesem Hauptwasserstrang gehen Anschlüsse zu den Nachbarn.
Bei einem sehr "lieben" Nachbarn schlug Wasserleitung Leck.
Ich ein bösser Mensch, habe dem WVU den Eintritt auf mein Grundstück um die Leckage zu reparieren verwehrt. Daraufhin klagte WVU gegen mich und verlor.
Danach baute WVU auf dem öffentlichem Grund neuen Hauptwasserstrang und alle auch den "lieben" Nachbarn daran angeschlossen. Mich aber nicht, mit der Bgründung, weil ich mit ihnen kein Vertrag über Abnahme von Wasser unterschrieben habe.
Den Vertrag habe ich deshalb nicht unterschreiben wollen und können, weil sich WVU darin Eintritte auf mein Grundstück widerrechtlich sichern wollte.
Das Wasser haben sie mir dann nach einer gewissen Zeit abgestellt und trotz Einstweiliger Verfügung des zuständigen Gerichts nicht wieder aufgenommen. Ich sind daher bis Heute ohne Wasser.
Den alten Strang haben sie einfach als nicht mehr funktionsfähig erklärt und ohne eine amtliche Entscheidung in meinem Grunstück belassen.

Gast (Wolfgang Habermann)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.03.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepp s vom 08.03.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Sepp,

die Sache ist die, dass ich dem WVU Zutritt auf mein Grundstück nicht generell verwehre, aber Zutritt und durchführen von irgendwelchen Arbeiten an den Anschlüßen zu den Nachbargrundstücken, schon.Es besteht keinerlei Vertrag, oder Belastung des Grundstückes.
Er wollte sich genereles Recht sichern, und dazu habe ich keine Lust es ihm noch schrifftlich zu geben.
Gast (sepp s)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.03.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wolfgang Habermamnn vom 08.03.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Wolfgang  wie sol Dein Wasserserversorger ohne Zutrittsberechtgung Deine Wasserversorgung erneuern?Da sehe ich nicht ganz durch mfg sepp
Gast (Wolfgang Habermamnn)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.03.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Gerd-Wilhelm Klaas vom 16.02.2007!  Zum Bezugstext

Uns hat uns der Wasserversorger Wasser abgestellt, weil wir nicht bereit waren von ihm vorgelegten Vertrag über Wasserabnahme zu unterschreiben in dem er sich Zutrittrechte auf unser Grundstück und Bauten sichern wollte.
So einfach geht das.
Elli
(Mailadresse bestätigt)

  16.02.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Gerd-Wilhelm Klaas vom 16.02.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Gerd-Wilhelm Klaas,
danke für die mich doch sehr beruhigende Antwort.
Ich hatte mich in diesem Fall bereits an die Kommunalaufsicht gewandt, aber die meinte, alles sei rechtlich einwandfrei.
Der Wasserzweckverband hat mir daraufhin schriftlich mitgeteilt, daß alles bis zur Wasseruhr sein Eigentum sei. Aber ich müßte das Auswechseln des Rohres auf meinem Grundstück (ca. 50-100cm durch die Hauswand) bezahlen und soll dazu laut seinem Angebot einen Auftrag erteilen. Das Auswechseln darf laut Wasserzweckverband (Er bezieht sich auf §10 der AVBWasserV.) ausschließlich er selbst vornehmen.
Das Dumme an der Sache ist wohl, daß alle anderen Leute in der Straße artig bezahlt haben, nachdem sie dieses Drohangebot bekommen haben, ich bin der einzige "Querulant". Und der Wasserzweckverband kann sich wahrscheinlich nicht leisten, daß das Schule macht und hat demzufolge auch die Kommunalaufsicht entsprechend beeinflusst.
Wahrscheinlich ist es wirklich nur eine clevere Formulierung mit dem Angebot und der Auftragserteilung, die äußerlich rechtlich in Ordnung ist, aber eigentlich ein Trick ist.

Es handelt sich hier um den Wasserzweckverband "Saale -Fuhne-Ziethe" in Bernburg, Tel. 03471/3757-0.

Schreiben Sie mir bitte, falls Sie dort etwas erreicht haben?

Danke!
MfG
Elli
Gerd-Wilhelm Klaas
infowasser.de
(Administrator)

  16.02.2007

Hallo,
natürlich darf das Wasserwerk das Wasser nicht abstellen wenn alle Gebühren (Kosten) pünktlich bezahlt wurden.
Je nach Satzung gehört der Hausanschluss (HAS)dem Hauseigentümer oder dem Wasserwerk.
Gehört der HAS dem Wasserwerk bezahlt das Wasserwerk die Kosten, gehört der HAS den Kunden bezahlt dieser.
Es gibt auch HAS die sind 300m. Dafür gibt es Mengenbegrenzung, z.B. 10 m von der Hauptleitung.
Bleihausanschlüsse sollten im Zuge der Volksgesundheit ausgetauscht werden.Es sind gewisse Pflichten einzuhalten.
Siehe suche nach blei etc.
Sollten Sie Probleme haben, nennen Sie mir das Wasserwerk und die Telefonnummer.Im übrigen gibt es zugelassene Firmen, die auch Wasserleitungen auswechseln dürfen.
MFG
Gerd  



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