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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
Wasserversorger hält AVBWasserV nicht ein! | |
Dolly hpwantat-online.de (Mailadresse bestätigt) 16.02.2007 |
Hallo, Ich wohne in einer Siedlung mit 89 Häusern, einer ehemaligen Wochenendhaus-Siedlung, die aber vor 10 Jahren zu einer normalen Siedlung wurde (Beschluss der Stadt).. Die Strassen der Siedlung sind ebenfalls in Privatbesitz und gehören den Anwohnern gemeinsam (jeder hat 1/89 Miteigentum). Die Trinkwasserleitungen verlaufen zum Teil in den Strassen, zum Teil durch die jeweiligen Hausgrundstücke, die Wasseruhren sind jeweils Privateigentum der Hausbesitzer. Vor der Siedlung verläuft das öffentlichen Trinkwassernetz und hier befindet sich eine Hauptwasseruhr, welche der Wasserversorger abliest und mit einem Anwohner der Siedlung abrechnet, der wiederum mit allen anderen abrechnet. Da nun ein Leck im Trinkwassernetz festgestellt wurde (hoher plötzlicher Verbrauch an der Hauptwasseruhr) haben wir uns juristisch beraten lassen. Eigentlich müsste das Leitungsnetz laut der AVBWasserV dem Versorger gehören. Dieser behauptet aber, das Wassernetz verlaufe im Privatgrundstück und man hätte daher nichts damit zu tun und wir müssten selber sehen, wie wir klar kommen (Zitat: lest doch nachts die Hauptuhr ab und klopft die Leitungen ab). In einem Telefonat mit dem Versorger brachte ich aber die AVBWasserV ins Gespräch und wies darauf hin, dass diese auch für den Versorger gilt. Ich wurde daraufhin abgewimmelt..... Meine Frage: Da der Versorger sich stur stellt und die AVBWasserV eindeutig nicht einhält, an wen kann man sich wenden? Wer überwacht den Versorger eigentlich (hier Stadwerke: Rechtsform GmbH) Danke |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2 |
Dolly hpwantat-online.de (Mailadresse bestätigt) 19.02.2007 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 19.02.2007! Hallo Fred, Danke erst mal für die Antwort. Der Versorger hat seine ablehnende Haltung geändert und zur Zeit verlaufen die Gespräche zum Glück wesentlich entspannter.... Grüsse Dolly |
Gast (Fred) (Gast - Daten unbestätigt) 19.02.2007 |
Hallo Dolly, gem. AVBWasserV endet die Zuständigkeit für den Wasserversorger bei der sog. Hauptabsperrarmatur (meistens vor dem Wasserzähler). Ich kann den Wasserversorger auch verstehen, die Zuständigkeit für Leitungen, die er nicht verlegt hat und somit auch nicht kennt abzulehnen. Würdest Du doch auch nicht wollen, oder? Grüsse und weiterhin viel Erfolg bei der Lecksuche. Fred |
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