Wasser.de Lexikon Shop |
mehr als 6500 Themen und 31600 Antworten |
Zurück zur Übersicht! Kategorie verlassen! |
Datenschutz | FAQ | Hilfe | Impressum | |||||
Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch |
Warmwasser | |
Jürgen Lengauer (Mailadresse bestätigt) 20.02.2007 |
Hallo, wer weiß etwas über die Warmwasserkosten? Ich wohne mit meiner Freundin zur Miete in einem Miethaus mit 2 Partein a 2 Pers. Mein Vermieter hat mir wie folgt berechnet: Wasser kalt 62 m3 zu 1,61€ brutto,+ Wasser warm 23 m3 zu 7,44€ + Abwasser 85 m3 zu 2,20€ insges. 457,55€ für Wasserverbrauch 2005. Die Wasseraufbereitung läüft über eine Gaszentralheizung. Nun meine Frage: ist der Warmwasserpreis nicht schon in den Kosten des Stroms und Gas durch die Aufbereitung enthalten, darf er es noch extra berechnen? Wie setzt sich der Preis Kaltwasser/Warmwasser zusamme? Für eine Info wäre ich sehr dankbar! MfG Leo |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 1 |
Gast (walter wied) (Gast - Daten unbestätigt) 20.02.2007 |
Hallo Jürgen! Der Kaltwasserpreis dürfte am einfachsten nachvollziehbar sein, denn das ist der Preis, den der Wasserversorger in Rechnung stellt (Grundpreis + Verbrauch) zuzüglich evtl. Ablesekosten für den Kaltwasserzähler. Die Warmwasserkosten beinhalten die gleichen Positionen wie beim Kaltwasser zuzüglich die für die Warmwasserbereitung benötigte Energie (Gas, Öl, Strom ...). Natürlich muss die für die WW-Erzeugung eingesetzte Energiemenge (und die daraus resultierenden Kosten) von der Gesamtbezugsmenge abgezogen werden. Das heißt Energie für WW und Energie für Heizung sind getrennt abzurechnen. Diese Details sollte der Vermieter/Verwalter in der Abrechnung mitteilen oder auf Verlangen vorlegen. Gruß Walter |
Werbung (3/3) | |