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Kategorie: > Technik > Wasseraufbereitung
Stetsabläufe in Schwimmbädern
Dirk Maciejewski
(Mailadresse bestätigt)

  05.03.2007

Hallo Leute,

kann mir jemand den Sinn von Stetsabläufen in Freizeitbädern erläutern?
Das Problem ist folgendes, zur Zeit dikutiere ich sehr heftig mit meinen Kollegen über den Sinn oder Unsinn von Stetsabläufen in großen Bädern.
Einige sind der Meinung in Bädern müssen solche vorhanden sein um eine Verdünnung des Beckenwassers zwecks Herabsenkung der THM-Belastung zu erzielen.

Ich bin der Auffassung das eine Verdünnung ja bereits durch die Filterspülungen erzielt wird, da das "Weggespülte" Beckenwasser ja durch Frischwasser ersetzt wird.

Jetzt kommts aber, ein Kollege meint wenn ein Schwimmbad eine Wasseraufbereitungsanlage besitzt um das Filterrückspülwasser aufzubereiten wird ja gar nichts mehr (oder nicht ausreichend) verdünnt. Wasser wird ja nur erneuert welches die Aufbereitungsanlage verliert, durch eigene Spülvorgänge.

Ist irgendwo festgelegt das Stetsabläufe vorhanden sein müssen und wie viel Wasser "Verdünnt" werden muss?

Ich danke Euch für Eure Mithilfe.



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 5
Gast (walter wied)
(Gast - Daten unbestätigt)

  13.03.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Dirk Maciejewski vom 13.03.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Dirk!

Die Limitierung des Gesamtsalzgehaltes über die elektr. Leitfähigkeit auf 2.500 µS/cm hat ihre Quelle in der Trinkwasser-Verordnung. Und diese ist auf Badegewässer nicht anwendbar. DIN 19643 enthält meines Wissens daher auch keinen Lf-Grenzwert.

Baden in Wässern mit höheren Salzgehalten als Trinkwasser ist keinesfalls gesundheitsschädlich, gegebenenfalls eher gesundheitsfördernd. Denke an Baden im Meer oder in Salzseen (Totes Meer).

Unter dem von dir verwendeten Begriff "Stetsablauf" verstehe ich einen kontinuierlichen Wasserablass. Dies ist aber nirgends gefordert. Es kann auch diskontinuierlich Wasser gewechselt werden.

Der in DIN 19643 genannte tägliche Wasserwechsel von 30 l/Person ist mit Sicherheit ein empfohlener Wert aus hygienischen Gründen. Mit der Verdunstung und der Einstellung eines bestimmten Salzgehaltes im Wasser steht dies in keinem direkten Zusammenhang.

Der Salzgehalt des Badewassers wird selbstverständlich durch eingesetzte Behandlungsmittel beeinflusst. Aber wie oben erwähnt, ist der Gesamtsalzgehalt kein Gütekriterium für das Badewasser. Da sind andere, in der o. g. DIN aufgeführte Parameter wichtiger.

Gruß Walter    
Dirk Maciejewski
(Mailadresse bestätigt)

  13.03.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von walter wied vom 05.03.2007!  Zum Bezugstext

Ich danke euch für eure Antworten.

Ich verstehe das mit den Stetsabläufen folgendermaßen, es müssen laut DIN 19643 30 Liter pro Badegast an Frischwasser zugeführt werden um eine Aufsalzung des Wassers, bedingt durch die Verdunstung, zu verhindern.

Was ich nicht verstehe ist, ein Schwimmbad salzt doch durch Zugabe von Oxidationsmitteln selbst auf und reicht eine jährliche Entleerung der Becken (Schließzeit) nicht aus um den Salzgehalt zu reduzieren.
Meines wissens liegt der Grenzwert bei einer Leitfähigkeit von 2500 mikro/S, wird eine so hohe LF denn überhaupt erreicht?

Eine höhere Konzentration an Chloriden und Sulfaten im Beckenwasser wäre doch für ein Becken und die Schwimmer ungefährlich.

Gruß

Dirk
Gast (Wolfgang Vollmer)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.03.2007

Hallo,
für öffentliche Bäder gibt es die DIN 19643.
Eine schön gemachte Info findet man unter:
http://www.hygieneinspektoren-nrw.de/badewasser/bvh-info-schwimmbadwasser.pdf

Gruß
Wolfgang
Gast (Wolfgang Reuter)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.03.2007

Hallo Dirk,
schau mal unter http://www.pooldoktor.at/link.php?url=wasserpflege_infos_grundlagen.htm, hier wird die ganze Beckenwasseraufbereitung beschrieben u.a. auch warum Frischwaser zugesetzt werden muss.
Gruß Wolfgang
Gast (walter wied)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.03.2007

Hallo Dirk!

Die Antwort auf deine Frage kann nur NJEIN sein (wie immer nichts eindeutiges). Nun mal zu den Details:

Wenn man ein Badewasser hat, das den Anforderungen z. B. der EU-Richtlinie genügt, muss man diese Qualität erhalten. Durch äußere Einflüsse, also auch durch die Badenden, wird die Wasserqualität beeinträchtigt. Um die ursprüngliche bzw. eine tolerierte Qualität zu halten, müssen der "negativen Eintrag" d. h. die Schmutzfracht wieder ausgetragen werden. Es muss sich ein Gleichgeweicht einstellen. Ob man dies über eine ständige Zu- und Abführung von Wasser bewerkstelligen kann oder durch Ausfiltration der "Schadstoffe" oder mittels einer Wasseraufbereitung, ist von den Gegebenheiten vor Ort abhängig. Vorschriften zur Einsetzung einer bestimmten Technologie sind mir nicht bekannt. Entscheidend ist - wie bereits erwähnt - die Erhaltung einer ausreichenden Badewasserqualität.

Hoffe, dies hilft dir weiter.

Gruß Walter  



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