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Kategorie: > Technik > Haus- Wasserversorgung
Legitimation des DVGW
Gast (Andreas)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.03.2007

Inwieweit hat der DVGW überhaupt "Hoheitsrechte/Legitimation" die hier immer wieder zitierten Prüfungen festzulegen? Inwieweit sind diese anerkannt und auch von wirklicher Aussagekraft?

*Namen auf Wunsch des Autors editiert*

Dieser Beitrag wurde nachträglich editiert!



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 11
Gast (KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  13.03.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ernster Regulator vom 13.03.2007!  Zum Bezugstext

Hallo E. Regulator!

Wunderbar hast Du beide Themen im Beitrag miteinander verbunden. Es ist für alle Leser ersichtlich geworden, wie wichtig der DVGW im Trinkwasserbereich ist und dass der DVGW eine staatsentlastende Aufgabe erfüllen muss.

Zum Thema "IRohrleitungssanierung durch Kunstharzbeschichtung" hast Du nochmals die zwingend notwendigen Bedingungen aufgeführt, die für einen Einsatz von Epoxidharzbeschichtungen in Hausinstallationen eingehalten werden m ü s s e n.

Herzlichen Dank für Deine umfassenden Erläuterungen.


Gruß

KIM ALEXANDER ein "Aufmerksamer Gast"

JayBee
aquagmx.eu
(gute Seele des Forums)

  13.03.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von anna konda vom 12.03.2007!  Zum Bezugstext

@anna konda

> In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass
> die Kupferfittingindustrie mit einer Strafe vom fast 1
> Milliarde Euro Strafe durch die Europäische Union wegen
> unerlaubten Preisabsprachen belegt wurde.

Nach meinen Quellen belief sich die Strafe auf rund 320 Million Euro - wenn Du mit derart großen Zahlen um dich wirfst, wäre es schön, wenn Du sie belegen könntest.

Zum Thema DVGW und TrinkWV hat der "Ernste Regulator" schon alles wesentliche gesagt.

Gruß

JB
Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  13.03.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von anna konda vom 12.03.2007!  Zum Bezugstext

Guten Tag!

Was für ein Durcheinander! Mal sehen, ob wir das wieder richtig bekommen.

Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von JayBee vom 09.03.2007!  Zum Bezugstext

>zu 4.) Zitat: Allerdings, liebe Anna. Wenn das mit der
>Trinkwasserverordnung mal so einfach wäre, wie du es
>darstellst, dann würde die ja jeder verstehen. Wer
>hier lesen kann, ist doch klar im Vorteil. Deine
>Bemerkung: ...In der Trink[w]asser[ver]ordnung gibt es
>keine[n] Aussagen bezüglich der Rohrinnensanierung.
>... ist schlichtweg falsch. Du musst richtig lesen, in
>Paragraph 17 steht ganz eindeutig: ... Für die
>Neuerrichtung oder die Instandhaltung von Anlagen für
>die ... Verteilung von Wasser für den menschlichen
>Gebrauch, dürfen nur Werkstoffe und Materialien
>verwendet werden, die in Kontakt mit Wasser Stoffe
>nicht in solchen Konzentrationen abgeben, die höher
>sind als nach den allgemein anerkannten Regeln der
>Technik unvermeidbar oder ... den Geschmack des
>Wassers verändern.“

Das ist doch nun weiklich deutlich und IMHO eindeutig. Nur was den Regeln entspricht, darf verwendet werden.

>Genau das ist der Punkt. Ich habe irgendwo gelesen, >welche Grenzwerte nach § 5 Mikrobiologische >Anforderungen, nach § 6 Chemische Anforderungen bzw. >nach § 7 Indikatorparameter überschritten werden. So >lange hier nur Vermutungen genannt werden, sind die >Argumentationen äußerst dünn.

Das ist ein ganz anderer Punkt. Wenn etwas Fragwürdiges eingebaut wurde, muss ein enstprechender Nachweis geführt werden, um einen Schaden geltdend machen zu können. Ein Planungsmangel ist unstreitig vorhanden.

Wenn etwas Fragwürdiges eine Zulassung haben möchte, muss die Unbedenklichkeit entsprechend nachgewiesen werden. => Regelwerk

>Zitat: „Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei >Planung, Bau und Betrieb der Anlagen mindestens die >allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten >werden. ...“
>
>Wie ist nachgewiesen worden, dass die allgemein >anerkannten Regeln der Technik nicht eingehalten >worden?

Das ist mehr als einfach. Das Regelwerk ansehen, die Regeln ermitteln, die in dem relevanten Fall einschlägig sind, und entsprechende Zertifikate über den Nachweis der Einhaltung der Anforderungen überprüfen.

Z. B. bauseitig eingebrachte Epoxidharze für den Trinkwassereinsatz:

1. Das Harz miuss die Anforderungen der EP-Leitline erfüllen, Nachweis durch Listung im Anhang.

2. Das Verfahren muss die Gebrauchstauglichkeit nachweisen, Nachweis durch eine Zertifizieruzng nach DVGW VP 548

3. Das Unternehmen muss nachweisen, dass es in der Lage  ist, das Verfahren vor Ort zu beherrschen, Nachweis durch eine Unternehmenszertifizierung nach DVGW W 545

Wer das nicht hat, weist die Erfüllung nicht nach und darf nicht beschichten. NICHT andersherum. Die Diktion der TrinkWV lautet: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist VERBOTEN. Der Umkehrschluss ist ebenso falsch wie in Deiner Diktion irreführend.

>Zitat: „Übrigens erfindet man beim DVGW nicht einfach >nach Lust und Laune irgendwelche Prüfvorschriften und >nennt sie dann DVGW-Arbeitsblatt um Erfinder und >Firmen zu ärgern und zu behindern, die mit >Innovationen auf den Markt wollen.“

Du hast sowas von GARKEINE Ahnung.

>Der DVGW ist ein Verein, wie der TÜV, Dekra bzw.
>politische Parteien. Und wie in der Politik üblich
>versuchen auch in dem DVGW Lobbyisten ihre Ziele
>durchzusetzen. In diesem Zusammenhang möchte ich daran
>erinnern, dass die Kupferfittingindustrie mit einer
>Strafe vom fast 1 Milliarde Euro Strafe durch die
>Europäische Union wegen unerlaubten Preisabsprachen
>belegt wurde. Ich gehe davon aus, dass wenn es
>Preisabsprachen in der Branche gibt, werden auch
>genügend Lobbyisten unterwegs sein um die Ziele der
>großen Auftraggeber zu verfolgen. Schließlich geht es
>hier um einen gigantischen Markt.

Also: Der DVGW ist durch einen Vertrag mit dem DIBt staatsentlastend tätig. Man möge sich mal vorstellen, alle diese detaillierten Ausführungsvorschriften kämen aus der Ministerialbürokratie. Bis dann eine sinnvolle und nutzbare Ausführung der Regeln vorliegt, ist die Sonne zum weißen Zwerg geworden.

>In diesem Zusammenhang schieß ich mich den Ansichten
>der Wassermänner an, das hier einige Lobbyisten am
>Werk sind.

Stimmt. Du bist offensichtlich einer, der denjenigen, die ein schnelles Geschäft ohne Rücksicht auf FGeldbautel oder Gesundheit ihrer Kunden machen wollen, das Wort redet.

Solche Lobbyisten sind überall wenig beliebt.

E. Regulator
Gast (KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  13.03.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von anna konda vom 12.03.2007!  Zum Bezugstext


Ich beantrage eine Überführung der Riesenschlange "anna konda". Das Thema "IRohrleitungssanierung durch Kunstharzbeschichtungen" wartet geradezu auf diese Ausführungen. Hier jedenfalls gehört sie nicht hin.

Sollte diese Überführung nicht möglich sein, müsste ich hier ausgiebig auf die letzten zwei Absätze der un........... Behauptungen - die sie hoffentlich auch schriftlich belegen kann - eingehen. Wenn aber eine Überführung vollzogen wird, bitte ich diesen Beitrag zu löschen.


Gruß

KIM ALEXANDER ein "Aufmerksamer Gast"
Gast (anna konda)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.03.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von JayBee vom 09.03.2007!  Zum Bezugstext

Da leider das Forum Rohrinnensanierung geschlossen wurde möchte ich abschließend Stellung zu dem Beitrag von Bruder Jakob beiehen.

Hallo Bruder Jakob,
gerne gebe ich hier mein Statement zu Deinem Beitrag ab.

Zu 1.) Zitat: „Ich gebe, aus gutem Grund meine Identität hier im Forum auch nicht preis. Wie manch anderer auch. Allerdings gehe ich davon aus, dass die guten Seelen, wenn sie wollen, sehr wohl wissen, wer sich hinter meinem Pseudonym verbirgt.“
Das unterschreibe ich zu 100%. Das setzt aber voraus, dass meine Aussagen per Link oder anderen Quellen NACHPRÜFBAR sind.  Wenn nur „Laber-Rababer“ geschrieben wird und manipulatorische Methoden eingesetzt werden, interessiere ich mich schon wer dahinter steht und welche Ziele der  Autor verfolgt.

Zu 2.) Zitat: „Was die Äußerungen von Kim Alexander anbelangen, ich bin mir ziemlich sicher, dass er diese, wenn es denn zum Schwure käme, sehr wohl belegen (schriftlich) kann. Zugegeben, seine Argumentationen und Statements sind manchmal etwas penetrant, aber nur steter Tropfen höhlt den Stein.“

Mich interessiert nicht „wenn etwas käme“!

Hätte, würde und käme haben kurze Beene.

Interessant ist was schwarz auf weiß belegbar und für uns Forumsteilnehmer nachvollziehbar ist. Im Übrigen sind ständige Wiederholungen im diesem Forum unerwünscht.  Auch das Argument „Tropfen höhlt den Stein“ ist in Wirklichkeit eine Manipulation. (Oder ist der Irakkrieg gerechter geworden, weil die selben falschen Meldungen immer wieder verbreitet werden?)

Zu 3.) Zitat: „Ich kann nicht beurteilen, in welchem Umfang die hier tätigen guten Seelen bzw. der Forumbetreiber selbst über alle Zusammenhänge und Hintergründe in Sachen Epoxidharzbeschichtung und Sanierung von Trinkwasserleitungen Bescheid wissen. Es ist ein weites aber auch sehr spezielles Feld. Aber Fakt ist, dass Kim Alexander sich in diesem Metier sehr umfassend auskennt. Allerdings kann ich das hier auch nicht näher belegen, musst Du oder Ihr mir eben auch einfach glauben. Aber sehe ich aus, als ob ich euch anlüge?“

Das unterschreibe ich zu 100%. Wie weit sich beschrieben Person in Sachen Epoxidharzbeschichtung und Sanierung von Trinkwasserleitungen auskennt, kann und will das nicht beurteilen. Fakt ist dass der besagte Forumteilnehmer alle, ich betone dass ausdrücklich, Register zieht um gegen dieses Sanierungsverfahren aufzutreten. Bei diesem fanatischen Auftreten, was die Grenzen des guten Geschmacks und des Strafrechts überschreiten, wirft sofort die Frage auf, wer steckt dahinter. Welche Ziele werden verfolgt? Möchte da jemand neue Edelstahl-, Kupfer- , Kunststoffrohre, Fittinge oder was auch immer  verkaufen und andere Mitwettbewerber aus dem Markt drücken? Im Übrigen zu der Aussage “ Aber sehe ich aus, als ob ich euch anlüge?“ Bitte die Webcam anschalten damit ich das beurteilen kann.

zu 4.) Zitat: Allerdings, liebe Anna. Wenn das mit der Trinkwasserverordnung mal so einfach wäre, wie du es darstellst, dann würde die ja jeder verstehen. Wer hier lesen kann, ist doch klar im Vorteil. Deine Bemerkung: ...In der Trink[w]asser[ver]ordnung gibt es keine[n] Aussagen bezüglich der Rohrinnensanierung. ... ist schlichtweg falsch. Du musst richtig lesen, in Paragraph 17 steht ganz eindeutig: ... Für die Neuerrichtung oder die Instandhaltung von Anlagen für die ... Verteilung von Wasser für den menschlichen Gebrauch, dürfen nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die in Kontakt mit Wasser Stoffe nicht in solchen Konzentrationen abgeben, die höher sind als nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unvermeidbar oder ... den Geschmack des Wassers verändern.“

Genau das ist der Punkt. Ich habe irgendwo gelesen, welche Grenzwerte nach § 5 Mikrobiologische Anforderungen, nach § 6 Chemische Anforderungen bzw. nach § 7 Indikatorparameter überschritten werden. So lange hier nur Vermutungen genannt werden, sind die Argumentationen äußerst dünn.

Zitat: „Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei Planung, Bau und Betrieb der Anlagen mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. ...“

Wie ist nachgewiesen worden, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht eingehalten worden?

Zitat: „Übrigens erfindet man beim DVGW nicht einfach nach Lust und Laune irgendwelche Prüfvorschriften und nennt sie dann DVGW-Arbeitsblatt um Erfinder und Firmen zu ärgern und zu behindern, die mit Innovationen auf den Markt wollen.“

Der DVGW ist ein Verein, wie der TÜV, Dekra bzw. politische Parteien. Und wie in der Politik üblich versuchen auch in dem DVGW Lobbyisten ihre Ziele durchzusetzen. In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass die Kupferfittingindustrie mit einer Strafe vom fast 1 Milliarde Euro Strafe durch die Europäische Union wegen unerlaubten Preisabsprachen belegt wurde. Ich gehe davon aus, dass wenn es Preisabsprachen in der Branche gibt, werden auch genügend Lobbyisten unterwegs sein um die Ziele der großen Auftraggeber zu verfolgen. Schließlich geht es hier um einen gigantischen Markt.
In diesem Zusammenhang schieß ich mich den Ansichten der Wassermänner an, das hier einige Lobbyisten am Werk sind.

Gast (KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.03.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Andreas vom 08.03.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Andreas,

hier noch einmal zur Konkretisierung.

Da Epoxidharzbeschichtungen in Hausinstallationen Bauprodukte sind und hierfür das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) zuständig ist, verwies das Institut im Trinkwasserbereich auf das DVGW-Regelwerk in Verbindung mit der Zertifizierung des DVGW. Es hieß u.a., die Aspekte der Trinkwassereignung der in Rede stehenden Bauprodukte werden durch den DVGW abgedeckt, der für diesen Aspekt auf der Grundlage der Trinkwasserverordnung (zuständiges Ressort: Bundesministerium für Gesundheit) agiert.


Gruß

KIM ALEXANDER ein "Aufmerksamer Gast"



JayBee
aquagmx.eu
(gute Seele des Forums)

  09.03.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Andreas vom 08.03.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Andreas,

> Der Allgemeinplatz "nach dem Stand der Technik" scheint
> mir hier nicht ausreichend, da sich die Technik auch
> weiterentwickelt und neue Verfahren zuerst einmal dem
> Stand der Technik voraus sind.

"Stand der Technik" ist auch mitnichten ein Allgemeinplatz und die von Dir erwähnte Weiterentwicklung der Technik ist da sehr wohl mit einbezogen. Dieser Ausdruck beschreibt eine High-End Technik - äquivalente Ausdrücke sind "BVT (Beste verfügbare Technik oder im internationalen Spachgebrauch "State of the Art").

"Stand der Technik" gibt den "gesicherten" Stand der Technik und der Wissenschaft *zu einem bestimmten* Zeitpunkt an, der *wirtschaftlich sinnvoll* umsetzbar ist. Dieser Terminus bleibt zwar immer der gleiche, aber der Inhalt ändert sich fortwährend. Der "Stand der Technik" ist relativ fortschrittlich aber muss nicht immer erste Wahl sein (mW ist nur der "Stand der Wissenschaft" noch enger gefasst, da er keine wirtschaftlichen Fragen beinhaltet), da die Erkenntnisse aufgrund der Fortentwicklung noch nicht so gesichert sein können, daß man ihn als Basis für die Ewigkeit annehmen kann.

Eine Stufe niedriger sind die "Anerkannten Regeln der Technik" - dies beschreibt die Basics, die widerspruchsfrei akzeptiert werden. Diese sind sozusagen für einen sehr langen Zeitraum in die Zukunft prognostiziert, als "gesichert" vorauszusetzen, so daß Projekte mit sehr langer Wirtschaftsdauer eher nach dieser Definition bemessen werden sollten, als nach dem "Stand der Technik".

Gruß

JB
Gast (KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.03.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Andreas vom 08.03.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Andreas!

Welche Antworten möchtest Du hören? Vielleicht klärst Du Deine eindeutigen Fragen erst mit Werner Näf ab, der arbeitete lt. Internetwerbung im DVGW-Arbeitskreis für das Arbeitsblatt W 545 und W 548.
Wenn Du dann noch Fragen hast, melde Dich wieder, aber ich bin überzeugt, Werner Näf weiß wie wichtig das DVGW-Regelwerk für Innenbeschichtungen in Hausinstallationen ist.


Gruß

KIM ALEXANDER ein "Aufmerksamer Gast"
Gast (Andreas)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.03.2007

Danke für die beiden Informationen. Die hatte ich auch schon.
Vielleicht muss ich meine Frage präzieser stellen:
Es geht um die Sanierung von Trinkwasserleitungen mit einem Kunststoff. In einem anderen Forum wird sich immer wieder auf verschiedene DVGW Richtlinie bezogen.

Meine Frage ist:
Einwieweit sind diese Richtlinien tatsächlich gültig und durch entsprechende "Gesetze, Verordnungen o.ä." vorgeschrieben?
(Um auf das Beispiel TÜV und Schornsteinfeger zu kommen: Neben den hoheitlichen Aufgaben bieten diese auch Leistungen an, die eben nicht Pflicht sondern nur Kann oder nice-to-have sind. z.B. Erteilung der K-Kat oder Staubklassenplakette.)
Der Allgemeinplatz "nach dem Stand der Technik" scheint mir hier nicht ausreichend, da sich die Technik auch weiterentwickelt und neue Verfahren zuerst einmal dem Stand der Technik voraus sind.

Der zweite Teil meiner Frage war:
Welche zuständige Stelle kann mir eine verbindliche (!) Aussage dazu geben ob das Verfahren, die verwendeten Materialien und die Ausführung erlaubt ist oder eben nicht (JA/NEIN)?

Bitte keine "Glaubenskriege", sondern klare Aussagen.
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.03.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von H2O vom 07.03.2007!  Zum Bezugstext

Hallo zusammen,

dieser "private" Verein erfüllt staatliche, hoheitliche Aufgaben genauso wie die Schornsteinfeger und der TÜV als sogenannten "entliehene Organe des Staates" (Soweit ein kleiner Ausflug in das Staats- bzw. Verwaltungsrecht).

Grüsse

Fred
H2O
(gute Seele des Forums)

  07.03.2007

Hallo Andreas,

zitiert aus Wikipedia:

Die Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Bonn.
Der Verein ist in Selbstverwaltung mit technisch-wissenschaftlichen Aufgaben der deutschen Gas- und Wasserversorung befasst. Seine Hauptaufgabe besteht in der Erstellung des Technischen Regelwerkes, mit dem die Sicherheit und Zuverlässigekeit der Gas- und Wasserversorgung gewährleistet wird.
Der DVGW wirkt staatsentlastend da er die Vorgaben des Staates umsetzt, welcher nur allgemeine Angaben zu Schutz- und Sicherheitszielen und zu besonderen Aspekten des Umweltschutzes macht.
Um die Gemeinschaftsaufgabe erfüllen zu können, arbeitet der Verein frei von wirtschaftlichen Interessen und politischer Einflussnahme.

Die Tätigkeitsfelder sind:

Regelsetzung und Normung
Prüfung und Zertifizierung
Forschung und Entwicklung
Berufsbildung
Information und Know-how-Transfer

http://www.dvgw.de/

Gruß
H2O



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