Wasser.de Lexikon Shop |
mehr als 6500 Themen und 31600 Antworten |
Zurück zur Übersicht! Kategorie verlassen! |
Datenschutz | FAQ | Hilfe | Impressum | |||||
Kategorie: > Wissenschaft > Wasserqualität |
Problem mit Chlor | |
Gast (M. Werner) (Gast - Daten unbestätigt) 02.06.2007 |
Guten Tag, ich hoffe es kann mir jemand behilflich sein. Nach Einzug in unseren neuen Wohnung leide ich unter Krämpfe im Bauch und Ausschlag an Handinnenfläche wie nach einem Schwimmbadbesuch. Wenn es stark regnet rieche ich aus der Wasserleitung ( Wasserhahn und nach WC Spülung Chlor !!! ) Ich traf mich heute Früh mit meiner Nachbarin und Sie bestätigte das Problem Als Sie hier einzog hatte Sie und Ihre Familie ein halbes Jahr Problem mit Durchfall und Magenkrämpfe, da Sie gewohnt waren das Leitungswasser zu trinken und aus der Stadt kamen, war für Sie nicht der erste Gedanke das etwas mit dem Wasser nicht stimmte. Als vermehrt Chlorgerüche aus dem Hahn kam - sprach Sie mit den zuständigen Wasserversorger. Der erklärte Ihr das wir die ersten Benutzer sind und der Turm nicht weit von uns steht würde wir die volle Ladung abkriegen UND DA KANN MAN HALT NICHTS MACHEN !!! So jetzt ist meinne Frage was das soll sind wir hier in Mafia Kreisen oder was . Das Trinkwasser ist das höchste Gut der Menschen - ist die Gemeinde nicht verpflichtet jeden Neuzugezogen mitzuteilen. Wie die Sachlage ist bevor gesundheitliche Schäden auf einen zukommen - bin ich verpflichtet Trinkwasser zu zahlen obwohl ich es nicht nutzen kann ?? Ich reagiere deshalb so sehr da ich gestern einen Ausschlag am Rücken bekommen habe und die Müdigkeit mich seit Tagen quält - ein Warnsignal vom Körper der sagt es reicht !! Am Montag hole ich die Teststreifen und werde das Wasser testen. Das Wasser insgesamt riecht chemisch und mir geht es persönlich seit wir hier eingezogen sind schlecht Für mich ist das das schlimmste das uns niemand Bescheid gesagt hat wie die Sachlage ist. Übrigends wir haben uns eine Dampfdusche bestellt die in den nächten Wochen geliefert wird, kann ich die überhaupt voll nutzen ?? Wer kann uns Tipps geben, wir wir überhaupt verfahren sollen. Für jeder hilfreiche Antwort wäre ich Ihnen dankbar. Mit vielen Grüßen Marie |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3 |
Bernhard Schmitt berndschmitt1aol.com (Mailadresse bestätigt) 02.06.2007 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von M. Werner vom 02.06.2007! Hallo Marie, die Aufregung bringt dich nicht weiter. Ich bin schon öfter umgezogen und habe noch nie in irgendeiner Form eine Information darüber erhalten, wie die Wasserbeschaffenheit in der Gemeinde/Stadt ist, in die ich gerade eingezogen bin. Ich glaube auch, es würde zu weit gehen, von der Gemeinde zu verlangen, solche Informationen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Ich unterstelle hier, dass der Wasserversorger sich an die TrinkWVO und andere relevante Gesetze und Richtlinien hält. Wenn eine Abweichung von der TrinkWVO auftritt, muß der Versorger diese schnellstmöglich abstellen. Ferner muß er abwägen, ob und in welcher Form er die Verbraucher informiert. Beispiel: Beim Auftreten eines Krankheiterregers wird die Bevölkerung sofort gewarnt und schnellstmöglich mit unbelastetem Wasser versorgt, z.B. über Tankwagen. Bei anderen, geringfügigen Grenzwertabweichnungen z.B. für Chlorid, Sulfat, Eisen.... wird i.d.R. keine Information erfolgen, sofern das Problem in absehbarer Zeit behoben wird. Nochmal konkret auf deinen Fall eingehend: Ein preiswerteres Chlormessbesteck findest du im Baumarkt in der Schwimmbadabteilung. Vorsicht: bei der Analyse muss du unterscheiden zw. freiem und gebundenem Chlor. Ansonsten rate ich dir, zum Arzt zu gehen und die Diagnose bestätigen zu lassen, dass die Beschwerden auf Chlor im Trinkwasser zurückzuführen sind. Damit zum Gesundheitsamt und der Versorger ist gezwungen, Abhilfe zu schaffen. Gruß Bernhard |
Gast (M. Werner) (Gast - Daten unbestätigt) 02.06.2007 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Bernhard Schmitt vom 02.06.2007! Vielen Dank Bernhardt für die schnelle Antwort. Für mich überhaupt kein Problem das Gebiet zu nennen wir leben im schönen Holzbachtal Wasserschutzgebiet ??? Bereich Pforzheim die nächste Ortschaft ist ca. 7 km entfernt, daher könnte es stimmen das wegen der Entfernung die Maßnahme erforderlich ist. Es geht mir hier rein ums Prinzip - Trinkwasser wird als Lebensmittel deklariert daher ist verdammt nochmal die Pflicht jeder der neu einzieht über die Wasserqualität zu informieren ohne wenn und aber !! Und das meine ich sollte für jede Stadt gelten, Steuer oder sonstige Gebühren werden ja auch sehr schnell mitgeteilt !! Es reicht nicht aus das es evtl im Ortsblättchen drinsteht - wir als Neulinge lesen garantiert nicht Jahre vorher was im Blättle steht. Über die Internetseite erhalte ich diesbezüglich keine Info :-( Ich war heute bei der Apotheke und wollte spezielle Teststreifen für Chlor - leider gibt es nur 100er Stück für 70.- € Sie sucht mir bis Montag eine Alternative raus was kostengünstiger wäre. Im Shop habe leider nichts gefunden oder ich lese nicht richtig ? Vielen Dank und viele Grüße |
Bernhard Schmitt berndschmitt1aol.com (Mailadresse bestätigt) 02.06.2007 |
Hallo Marie, es wäre interessant zu wissen, wie sich die gesamte Situation darstellt. Deiner Schilderung nach zu urteilen lebst du in einem dünn besiedelten Gebiet, das Wasser, das du von einem zentralen Versorger bekommst, wird wohl gechlort, bei Regen wird die Chlorzugabe erhöht, was bedeutet, dass das Wasser, das den Turm speist, ein Oberflächenwasser sein muß. Dein Versorger ist verpflichtet, Dir die näheren Umstände mitzuteilen, insbesondere dann, wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Wasser in seiner beschaffenheit geeignet ist, Krankheiten auszulösen. Hier rate ich dringend, das Gesundheitsamt einzuschalten. Grundsätzlich ist es erlaubt, das Wasser zu chloren. Wenn dies geschieht, muß mindestens 0,1 mg Chlor/l Wasser, höchstens aber 0,3 mg/l (gemessen an der ersten Zapfstelle nach der Zugabe), eingehalten werden. Ausnahme: "Zusatz bis zu 6 mg/L freies Cl2und Gehalte bis 0,6 mg/L freies Cl2 nach der Aufbereitung bleiben außer Betracht, wenn anders die Desinfektion nicht gewährleistet werden kann oder wenn die Desinfektion zeitweise durch Ammonium beeinträchtigt wird." (Zitat aus UBA Liste) Unabhängig von der Höhe der Chlorzugabe und annehmend, dass der Versorger die gesetzlichen Grenzwerte einhält, schlage ich vor, einen Aktivkohlefilter zur Entchlorung einzusetzen. Wenn der Versorger höher chlort, als zulässig, und dies begründet ist mit sehr langen Leitungswegen, müsste er nach meiner Auffassung die Kosten für den Aktivkohlefilter übernehmen. Gruß Bernhard |
Werbung (2/3) | |