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Kategorie: > Öffentliche Versorgung
Grundversorgung bei Löschwasserentnahme
Gast (Elena )
(Gast - Daten unbestätigt)

  18.06.2007

Ich suche Angaben dazu wieviel Wasser für die Grundversorgung erhalten bleiben muss und wieviel ich für Löschzwecke (Stationäre Löschanlage) entnehmen darf.

Elena



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 8
Carsten
(Mailadresse bestätigt)

  20.06.2007

Hallo Elena,

ich vergaß zu erwähnen, dass im Arbeitsblatt W 405 ein Mindestversorgungsdruck von 1,5 bar gefordert wird.
Die sich daraus ergebende Wassermenge hängt von der Dimension der Leitung ab...

MfG Carsten
Wulf
beo.wulfweb.de
(gute Seele des Forums)

  19.06.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Elena vom 19.06.2007!  Zum Bezugstext

hallo Elena,

ich bin davon ausgegangen, dass es sich um ein konkretes Objekt handelt und Du versuchst "das Pferd von hinten aufzuzäumen".

Ich würde Dir weiterhin empfehlen Dich mal an einen größeren Wasserversorger zu wenden und das ganze mit jemanden, der dort die Löschwasseranfragen bearbeitet, diskutieren. Dort erhälst Du sicherlich eine kompetente Antwort.

> Ich brauch die Angaben imm Rahmen meiner Bachelorarbeit ...
Wie ist denn das Thema der Arbeit?

wünsche Dir viel Erfolg bei Deiner Arbeit
Gruß
Wulf
Carsten
(Mailadresse bestätigt)

  19.06.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Elena vom 19.06.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Elena,

"Mein Ansatz war nun der von der Nennweite der Versorgungsleitung auszugehend zu schauen wie viel ich entnehmen darf, bzw. wieviel übrig bleiben muss."


Ausgehend von der Nennweite kannst Du keine Schlussfolgerungen ziehen, da mehrere Faktoren dabei eine Rolle spielen (Druck etc.)

Die Grundversorgung der Bevölkerung muss auf jeden Fall aufrechterhalten bleiben (DIN 1988, AVBWasser). Der lebensnotwendige Bedarf an Trinkwasser muss zu jeder Zeit gesichert sein.


"Es muss da doch feste Werte für geben, das Versorgungsunternehmen wird ja sicher auch anhand dieser Kriterien seine Aussage treffen."

Die Richtwerte für den Löschwasserbedarf entnimmst Du dem DVGW-Arbeitsblatt W 405; die Mengen werden von der zuständigen Behörde festgesetzt.

MfG Carsten
Gast (Elena)
(Gast - Daten unbestätigt)

  19.06.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wulf vom 18.06.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Wulf,

Ich brauch die Angaben imm Rahmen meiner Bachelorarbeit und daher sollten sie eher allgemein gültig sein.

Mein Ansatz war nun der von der Nennweite der Versorgungsleitung auszugehend zu schauen wie viel ich entnehmen darf, bzw. wieviel übrig bleiben muss.
Es muss da doch feste Werte für geben, das Versorgungsunternehmen wird ja sicher auch anhand dieser Kriterien seine Aussage treffen.

Vielleicht weiß ja noch einer was, bin für jede Hilfe dankbar. Die Suchfunktion hatte ich schon genutzt aber leider auch nichts passendes gefunden.
Wulf
beo.wulfweb.de
(gute Seele des Forums)

  18.06.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Elena vom 18.06.2007!  Zum Bezugstext

hallo Elena,

warum setzt Du Dich nicht mit deinem Wasserversorger in Verbindung?

Meiner Meinung nach ist die Frage falsch herum formuliert: nicht "wieviel muss ich im Netz lassen" sondern " wieviel stellt mir der Versorger für Löschzwecke zur Verfügung"?

Meines Wissens ist es so, dass es vertraglich vereinbart wird, wieviel Wasser zu Löschzwecken der Versorger dem Objektbetreiber zur Verfügung stellt. Danach muss dann der Brandschutz des Objektes ausgelegt werden. Das kann dann z. B. dazu führen, dass ein gewisser Vorrat z. B. über eine Zisterne, vorgehalten werden muss, da der Versorger nicht die gesamte benötigte Menge zur Verfügung stellt (stellen kann).

Am besten stellst Du mal eine Versorgungsanfrage beim Versorger.

Gruß
Wulf
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  18.06.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Elena vom 18.06.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Elena,

bitte hier im Forum Loeschwasser als Suchbegriff eingeben - das Thema wurde schon häufiger diskutiert.

Beste Grüße
Wilfried
Gast (Elena)
(Gast - Daten unbestätigt)

  18.06.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Bernd vom 18.06.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Bernd,

Stimmt soweit schon, gilt meines Wissens aber nur für den Feuerwehreinsatz.
Bei der Planung von Löschanlagen muss die Wasserentnahme mit den Versorgern abgestimmt werden. Was mir nur fehlt ist ne Richtgröße wieviel man noch "in der Leitung lassen muss" habe was von 48m³/h für Wohngebiete gefunden. Kann das stimmen? Und wie sieht es dann in Industriegebieten aus? Fragen über Fragen ...

Gast (Bernd)
(Gast - Daten unbestätigt)

  18.06.2007

Ich könnte mir vorstellen, dass hier eine Güterabwägung stattfinden muss. Im Notfall, wenn es um Hab- und Gut bzw. um Menschenleben geht, darfst du entnehmen so viel du willst, weil das Menschenleben höher anzusiedeln ist, wie eine gut gefüllte Badewanne. Diese Einschränkung werden alle anderen Abnehmer hinnehmen müssen.



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