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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch
zu hoher Kaltwasserverbrauch
Gast (Elisabeth)
(Gast - Daten unbestätigt)

  20.06.2007

Hallo an alle,
ich habe lt. Betriebskostenabrechnung für 2006 einen Kaltwasserverbrauch von 128m³ (Nachzahlung 819 €) in einer Einraumwhng.(1 Person), ohne Waschmaschine und Geschirrspüler. Ich war nur 7 Monate und meistens nur 4 Tage/Woche anwesend.Also völlig unmöglich.Die Zähler sind geeicht und wurden korrekt abgelesen.Von Dez.06 bis heute habe ich nur nur 3,1m³ Kaltwasser verbraucht d.h. es läuft wieder korekkt. Der Spülkasten wurde überprüft und ist momentan einwandfrei.Nach einem Einspruch von mir, erhielt ich die Antwort, der Spülkasten könnte defekt gewesen sein. Dennoch soll ich den Betrag nachzahlen. Leider habe ich keine Beweise.Habe ich irgendeine Chance (zB über einen Anwalt) die Nachzahlung nicht begleichen zu müssen?
Würde mich über eure Hilfe freuen(bin echt verzweifelt)!

Mfg Elisabeth



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 7
Gast (sepp s)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.09.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Nancy vom 08.09.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Nancy das Wasser wirst du wohl oder übel bezahlen müssen schließlich hast du dieses a mehr oder weniger unnütz verbraucht!Auch el. Energie muss man bezahlen auch wen man vergessen hat einenn grossen Verbraucher auszuschalten.Bei der anfallenen viel höheren Kanalgebhr sollte allerdings auf dem Kulanzwege etwas erreicht werden "können"schließlich hat du ja nur sauberes Wasser eingeleitet und dieses stellt ja eigentlich kaum eine Belastung für den Betreiber dar( allerdings fällt bauh hier unter Umständenn der Stromverbrauch von Pumpstadtionen an.
Ps wenn sich die Reparatur verzögert hat und dadurch zusätzlich Waser geflossenn ist hast du selbst schuld schließlich kannn man bei jedem Spülkasten via Eckventil das Waser abdrehen.Mann muss sich nur die Mühe mehmenn dieses bei jedem WC  Besuch dieses wieder auf und zuzuhdrehen.   mfgsepp
Gast (Nancy )
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.09.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von wolder vom 21.06.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Ihr,

in meinem Fall habe ich auch einen sehr hohen Klatwasserverbrauch. Laut Rechnung habe ich in den ersten 3 Monaten von 2006 dreimal soviel verbraucht wie das gesamte Vorjahr über.
In diesen 3 Manten war zwischenzeitlich jedoch meine Toilettenspülung kaputt, welche ich auch reparieren ließ. Das ganze Prozedere zog sich aber über mehrere Tage hin, so dass eine Menge Wasser so "durchlief".

Was kann ich tun?
Zählt das Wasser trotzdem zu meinem Verbrauch?
Habe bereits Einspruch eingelegt, wie vom Mieterschutzbund, mit dem ich gesprochen habe, empfohlen.
Nun soll ich meinen Widerspruch genauer erläutern.
Habe ich überhaupt Chancen? Ich meine, ich habe die Reperaturkosten für den Spülkasten bezahlt. Muss ich das "verlorene" Wasser auch bezahlen?

Dass die hohen Kosten vom kaputten Spülkasten herrühren kann ich aber auch nur vermuten, da es der einzige Grund ist, den ich mir vorstellen kann. Wie sonst wäre eine Verdreifachung des Kaltwasserverbrauchs zu erklären?

Schöne Grüße und danke schonmal für Antworten!
Nancy
Gast (Siegmund Appl)
(Gast - Daten unbestätigt)

  23.06.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Elisabeth vom 21.06.2007!  Zum Bezugstext

Eine Ergänzung zu diesem Posting von Dir:
Dass in jenen wenigen Tagen, an denen Du nicht dort warst, das Wasser abgeflossen ist, scheint sehr unwahrscheinlich, denn wenn Du das umrechnest, dann hätte das tatsächlich ein nahezu "Wasserfall" sein müssen, der Dir entweder schon länger aufgefallen ist oder spätestens bei Deiner Rückkehr in die Wohnung aufgefallen wäre (das hört man dann auch schon ganz gut).
In diesem Fall wäre Dein posting hier unnötig, denn dann müsstest Du Dir eingestehen, dass da leider was passiert ist und Du das Wasser ja tatsächlich verbraucht hast bzw. wäre dann sinnvoll gewesen, unverzüglich beim Wasserversorger anzurufen, um mitzuteilen, dass da in mehrwöchiger Abwesenheit leider etwas passiert sei und Du um Kulanz bei der Abrechnung bittest, weil Du ja bedingt durch Deine Abwesenheit keine Reaktionsmöglichkeit hattest. Das wäre aber nur unmittelbar danach gegangen. Jetzt ist dieses Argument nur mehr als Scheinargument zu betrachten; für das nächste mal oder alle anderen, die das lesen, könnte das ein Ansatz sein.
Gast (Siegmund Appl)
(Gast - Daten unbestätigt)

  23.06.2007

Hallo Elisabeth,

als erstes würde ich gleich mal zum Konsumentenschutz damit wandern. Aus meiner Sicht ist es so, dass Dir jemand eine Verbrauchsabrechnung vorschreibt, die auf einem Zählgerät basiert, das der Versorger und damit auch Verrechner installiert hat.
Das heisst, dass die Abrechnung auf von Dir nicht kontrollierbaren Werten passiert. Es obliegt somit dem Ab-/Verrechner, dafür zu sorgen, dass das Ablesegerät in Ordnung ist.
Es obliegt weiters dem Hauseigentümer die Pflicht, für den ordnungsgemäßen Zustand der Leitungssysteme zu sorgen.

Aus der Summe der Faktoren meine ich, dass es nicht Deine Pflicht ist zu beweisen, dass Du etwas NICHT konsumiert hast, sondern es ist die Pflicht des Verrechners, Dir zu beweisen, dass er etwas ZU RECHT verrechnet.

Zum Thema Spülkasten eine kleine Rechnung, die ich angestellt habe:

Verbrauch 2005         3,1 m³ bzw.   3.100,00 l
Verbrauch 2006       128 m³ bzw. 128.000,00 l
Differenz 2005 zu 2006 124.900,00 l

Verbrauch pro Tag gesamt 150 Liter
davon Kaltwaser (1/3)        100 Liter
ergibt über die Aufenthaltsdauer
einen max. Verbrauch von 12.133,33 Liter

angenommen, das wäre der echte Verbrauch, bleiben 112.766,67 Liter als Fehlmenge

Anwesenheit 2006   4    Tage pro Woche
für insgesamt           7    Monate
ergibt somit gesamt      121,33 Tage insgesamt
bzw. gesamt     174.720,00 Minuten
Pro Minute Abfluss von   0,65 Liter
bzw. Pro Stunde
Mehrverbrauch von  38,72 Liter

Wenn 0,65 Liter pro Minute (bzw. bei einer anderen Rechnung kommen max. 0,71 Liter pro Minute raus) abfließen, dann ist das nicht viel und kann durchaus als wenig bzw. geringes Abfließen wahrgenommen werden. Somit liegt das Verhalten "och, ist eh nicht viel; rinnt halt ein wenig; mache ich bei Gelegenheit mal" durchaus als möglicher Umgang damit einzustufen.

Wenn Du tatsächlich unaufmerksam warst u. Dir (ähnlich wie oben beschrieben) gedacht hast "Ach, das mache ich mal bei Gelegenheit.", dann sei ehrlich zu Dir selber, gestehe Dir Dein Fehlverhalten ein und versuche, auf eine gütliche Einigung mit dem Wasserversorgen zu kommen, denn dann wird Dir nix anderes übrig bleiben (und, im Vertrauen gesagt, habe ich persönlich auch nichts dagegen einzuwenden, dass Menschen, die unnötig die Lebensressource Wasser verschwenden, auf diese Art "erzogen" werden). In diesem Fall hoffe ich, dass jeder, der das hier liest, sich dessen bewusst wird, wieviel Wasser durch einen schlecht schließenden Spülkasten abfließen kann. Und ich hoffe, dass Du künftig selber (und auch jene, die das lesen) sich dort zu Wort melden, wo sie bemerken, dass ein Spülkasten schlecht schließt und nicht mehr einfach von dort weggehen, ohne dem Wirt oder den Freunden/Bekannten was dazu gesagt zu haben.

Wenn dem jedoch nicht so ist und Du den Spülkasten sofort (oder zumindest binnen weniger Tage) nach Erkennen des Wasserflusses hast reparieren lassen, dann hast Du ev. in diesen Tagen mal einen Gast oder Gäste oder BesucherInnen gehabt, die auch mal auf der Toilette bei Dir waren, welche Dir damit ev. auch eine Eidesstattliche Erklärung schriftlich darüber abgeben können (ist ein schriftlicher Eid), dass der Spülkasten nicht geronnen ist, wie sie bei Dir auf der Toilette waren.

Andernfalls (also ohne Zeugen) wird Dir angesichts der oben beschriebenen Möglichkeit, die durchaus im realen Rahmen liegt, nichts anderes übrig bleiben, wobei ich gemeinsam mit dem Konsumentenschutz eine gütliche Einigung zu erzielen versuchen würde.
Gast (sepp s)
(Gast - Daten unbestätigt)

  21.06.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Elisabeth vom 21.06.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Elisabeth wenn das Wasser durch den Spülkasten  lief dann hast Du dieses ser wohl verbraucht.Man muss ja auch den Strom  bezahlen wen man vergessen hat einen Vebraucher  abzuschalten.Die Frage bei Dir ist allerdings  ob der Spülkasten in letzter Zeit repariert wurde denn von selbst hört der Wasserfluss meist  nicht auf. Wenn dieser nicht rep.wurde dann könnte vieleicht doch jemand "Dein"  Wasser verbraucht haben ,die Frage ist alllerdings ob Du diesen "Jemand"ausfindig machen kannst,wen nicht wirst  Du diesen Mehrverbrauch auch  bezahlen müssen.  mfg sepp
Gast (Elisabeth)
(Gast - Daten unbestätigt)

  21.06.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von wolder vom 21.06.2007!  Zum Bezugstext

Hallo wolder,
Danke für deine Antwort.Ja es handelt sich um eine Mietwohnung.Ich habe den Wasserzähler schon öfter beobachtet, er läuft nicht weiter,jedenfalls jetzt nicht, im vorigen Jahr habe ich leider nicht darauf geachtet.Habe auch schon die Zapfstellen im Waschkeller geprüft, es ist alles ok. Vermutlich lief zufällig in der Zeit in der ich nicht in der Wohnung war,der Spülkasten durch, anders kann ich mir das nicht erklären.Aber wenn ich keine Beweise dafür habe, werd ich wohl nichts dagegen machen können?! Bin echt nicht bereit soviel Geld zubezahlen für Wasser das ich garnicht verbraucht habe!

Liebe Grüße
Gast (wolder)
(Gast - Daten unbestätigt)

  21.06.2007

Mietwohnung?
Hat sich irgendjemand an deiner Wasserleitung bedient?!
öfters mal deine Wasseruhr beobachten!
Wenn du kein Wasser verbrauchst und sich trotzdem deine Wasseruhr bewegt, dann mußt du schnellstens handeln!
Entweder irgendwo ein Leck oder jemand bedient sich an deinem Wasser.
Hast du einen Waschkeller oder Außenzapfstelle, wo jemand dran kommen kann?
Ansonsten kann deine Wasserrechnung nicht stimmen.
1 Person kann nicht soviel Wasser abhnehmen. zumindest normalerweise nicht.
Mit nem Anwalt hast du nicht, soweit ich weiß, nicht viel Chancen. Die Wasseruhr ist geeicht und das heißt, das du das Wasser abgenommen hast. Findest du allerdings denjenigen, der dir das Wasser gestohlen hat, dann kannst du ihn anzeigen.

Viel Glück
Gruß
Wolder



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