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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Verlegetiefe Tw-Leitung
Klaus Meyer
(Mailadresse bestätigt)

  11.07.2007

Hallo

Wie Tief müssen erdverlegte PE - TW-Druckleitungen mindestens liegen?
Wie tief darf eine Gebäudeeinführung liegen?
alle Angaben unter Geländeoberkante.
In welchen Vorschriften ist soetwas geregelt und ersichtlich?



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 5
Wulf
beo.wulfweb.de
(gute Seele des Forums)

  12.07.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilfried vom 12.07.2007!  Zum Bezugstext

Einspruch ...

auf Grund der globalen Erwärmung müssen dann auch die Leitungen vor Erwärmung geschützt werden. Ansonsten kommt es zu Verkeimungen.

Also gilt auch hier wieder: tieferlegen!
;-))

Gruß
Wulf
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  12.07.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Max vom 12.07.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Max,

obwohl die Jahrhundertkatastrophen inzwischen fast jährlich auftreten, liegt der letzte Jahrhundertwinter doch schon fast ein halbes Jahrhundert zurück. 1961/62 gab es den sog. Bemessungswinter. Seit dem steigen die Extremtemperaturen und die Tendenz ist, dass wir schon bald unsere Trinkwasserleitungen oberirdisch verlegen können ;-))

Hallo Klaus,

im Zweifelsfall die Leitung isolieren.

Beste Grüße
Wilfried
Gast (Max)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.07.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilfried vom 12.07.2007!  Zum Bezugstext

Tja mag ja sein, aber ich kann mich an den Winter 2005/2006 erinnern und an die zahlreichen Kunden die wie durch Wundersameweise ohne Wasser auskommen mussten und wie gesagt kenne ich die Ortlichkeiten nicht.
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  12.07.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Max vom 12.07.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Max,

allgemein gilt eine Verlegetiefe von 0,8 m als frostfrei.

Beste Grüße
Wilfried
Gast (Max)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.07.2007

Din 1988 Teil 2
3.4.1.3.
Die Anschlußleitung ist möglichst geradlinig,rechtwinklig zur Grundstücksgrenze und auf kürzesten Wege von der Versorgungsleitung zum Gebäude zu führen;sie ist frostfrei nach örtlichen Erfordernissen zu verlegen. Dies gilt sinngemäß auch erdverlegte Grundstücksleitungen.

Ich würde sagen 1,25 m sind angebracht, aber ich kenne nicht die Örtlichkeit.



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