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Kategorie: > Technik > Haus- Wasserversorgung |
Mindest Wasserdruck | |
Ronny Freund (Mailadresse bestätigt) 17.07.2007 |
Hallo, was kann ich machen, in unserem Keller habe ich gleich nach der Wasseruhr den Wasserdruck messen lassen, dieser beträgt 1 Woche lang max. 1,5 Bar. Gibt es Gesetze oder Urteile, wie ich gegen die Wasserversorgung vorgehen kann, da in der 2 Etage Samstag abends das Wasser nur noch aus der Leitung tropft. Danke im voraus Ronny Freund |
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Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 6 |
Gast (Andreas Grimm) (Gast - Daten unbestätigt) 07.06.2011 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Matthias vom 17.07.2007! ![]() Muss so ein Hauswasserwerk zur Druckerhöhung zwingend der Vermieter zahlen oder kann er es auf die mieter umlegen. Ic brauch ca. 10min bis ein 10l eimer voll mit wasser ist und das ist ein unmöglicher zustand . |
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Gast (Fred) (Gast - Daten unbestätigt) 17.07.2007 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ronny Freund vom 17.07.2007! ![]() Hallo Ronny, mit dem Klagen ist das nicht so einfach. Siehe erstmal hierzu § 4 Abs. 3 der AVBWasserV: "Das WVU ist verpflichtet, das Wasser unter dem Druck zu liefern, der für eine einwandfreie Deckung des ÜBLICHEN BEDARFS in dem BETREFFENDEN VERSORGUNGSGEBIET erforderlich ist." Versorgungsgebiet heißt in diesem Fall nicht alle Kunden, sondern unter Berücksichtigung der Bebauung, Topographie usw. (Nachbarschaft). Wenn die Anforderungen eines Anschlußobjektes diesen typischen Gegebenheiten nicht entsprechen, muß der Kund selbst die Voraussetzungen für einen ausreichenden Druck schaffen. Ein Unterlassen hat zur Folge, dass das WVU für heiraus resultierende Schäden nicht haftet. Dem WVU können unzumutbare Aufwendungen für die Versorgung eines Kunden nicht abverlangt werden. (zusammengefasste Auszüge aus der Kommentierung zur AVBWasserV) Grüsse Fred |
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Ronny Freund (Mailadresse bestätigt) 17.07.2007 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Brunnenbaumeister vom 17.07.2007! ![]() Mit dem Klagen ist es aber eine langjährige Angelegenheit, kennt jemand schon ein Urteil, damit es bei der Klage schneller geht? Mit besten Dank im voraus Ronny |
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Gast (H2O) (Gast - Daten unbestätigt) 17.07.2007 |
Hallo Ronny, schau Dir mal diesen link an (auch den weiterführenden link zu schon im Forum behandelte Anfragen). http://lexikon.wasser.de/index.pl?begriff=Mindestwasserdruck&job=te Gruß H2O |
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Brunnenbaumeister (Mailadresse bestätigt) 17.07.2007 |
Dir stehen glaube ich 1 bar am höchsten Wasserentnahmepunkt zu. Ansonsten kannst du klagen. Das mit dem Hauswaserwerk ist eine gute Lösung. Kostet aber Geld. |
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Gast (Matthias) (Gast - Daten unbestätigt) 17.07.2007 |
Hallo Ronny, als schnelle Notloesung koenntest du ein Hauswasserwerk nach der Wasseruhr einbauen (mit einem grossen Drucktank) dann kommt auch wieder Wasser aus der Duche im 2. Stock. Gruss Matthias |
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