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Kategorie: > Wissenschaft > Wasserqualität
braunes Wasser in der Mietwohnung
Wilm T. Klaas
wilmwasser.de
(Administrator)

  09.08.2007

Hallo zusammen,

mir wurde die Frage gestellt:
"Nehmen wir einmal an, ein Mieter hat immer wieder einmal braunes Wasser in seiner Wohnung im oberen Stockwerk eines Mehrfamilienhauses. Er hat Angst vor Erkrankungen. Er will gegen seinen Vermieter rechtlich vorgehen, da dieser trotz mehrfacher Beschwerden keine Reaktion zeigte. Er dachte, zur Beweissicherung Wasseruntersuchungen über Ihr Unternehmen durchführen zu lassen. Ihn interessiert der Untersuchungsumfang, die Durchführung und der zeitliche Untersuchungsablauf. Was würden Sie ihm empfehlen?"

Ich würde ihn über den Untersuchungsumfang, die Durchführung und den Zeitlichen Untersuchungsablauf aufklären. Ich würde Ihm sagen, das der im Shop angebotene Test jedoch für seine Zwecke absolut ungeeignet ist. Er erhält zwar zu seiner Information das Testergebnis, kann aber nicht nachweisen, dass das Wasser Ordnungsgemäß und vor allen Dingen an der (von Ihm behaupteten) Stelle entnommen wurde.

Ich würde Ihm raten sich mit dem Wasserversorger oder dem Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen, eine Gerichtsverwertbare Wasserprobe kann mE. nur durch einen vereidigten Sachverständigen erfolgen. Des weitern würde ich Ihm empfehlen Seine Frage in diesem Forum zu stellen, um eine Qualifiziertere Antwort zu bekommen :-)

Bevor der Fragesteller versucht meine Antwort in der Luft zu zerreissen, möchte ich dem Fragesteller noch folgendes Dazu sagen:
1. Ich bin der Falsche Ansprechpartner, weil ich kein Kundenberater sondern technischer Administrator bin.
2. Es ist nicht mein Unternehmen, da irren Sie!
   Ich bin Wilm Tobias Klaas!
3. Ich antworte nicht gern auf fiktive Fragen, weil es Zeitverschwendung ist...
4. Wenn der Fragesteller meint, ich würde User falsch beraten, steht es Ihm frei das Forum und meine unzähligen Beiträge zu durchforsten und die Fehler in den Beiträge zu berichtigen, oder mich anhand dieser Beiträge zu bewerten.

Zu guter letzt möchte ich die Frage bzw. die fiktive Broblemstellung (siehe oben), zur Forumsfrage machen denn eigentlich steht ja nicht meine Fachliche Kompetenz zur Frage, sondern die Beratung in Foren.
Also, was für Antworten würde der verzweifelte Mieter hier im Forum von den Fachleuten bekommen?

Gruß Wilm



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 5
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  10.08.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Hartmut Schmitt vom 10.08.2007!  Zum Bezugstext

Sehr geehrter Herr Schmitt,

da Sie indirekt auch mich ansprechen, antworte ich zu Ihren Ausflüchten wegen der markigen Worte - wo Sie wohl zu gerne Entschuldigung gegen Entschuldigung aufwiegen möchten.

Hätte ich wirklich markige Worte gebraucht, dann wäre Ihnen vielleicht doch deutlicher geworden was hier wohl alle denken:
Da kommt ein neunmalkluger Selbstdarsteller, Hauptberuf Besserwisser, mit seinem schwer verkäuflichen Buch in ein Fachforum und erklärt zur Begrüßung seine Kollegen erstmal pauschal zur Gefahr für die Menschheit, die er mit seinem Buch zu retten gedenkt. Welch ein unverschämter Größenwahn! Hernach kommt dann eine unerträglich schmalzige Werbeaktion.

So markig wurde das hier empfunden, bisher aber noch nicht gesagt und darum hat sich außer Ihnen auch niemand zu entschuldigen.

*Natürlich würde ich auch niiiie so etwas sagen, aber das man so denken könnte ist wohl kaum zu bestreiten.

Mit besten Grüßen
Wilfried Rosendahl

*nachträglich eingefügt
W.

Dieser Beitrag wurde nachträglich editiert!
Gast (Hartmut Schmitt)
(Gast - Daten unbestätigt)

  10.08.2007

Sehr geehrter Herr Klaas,

ich finde Ihre Antwort fachlich sehr gut. Ich will Sie deshalb zu diesem Thema nicht weiter bemühen. Bei Ihnen weiß ich jetzt, dass ich Sie fachlich respektieren kann. Der angesprochene Fall erscheint übrigens nur deshalb fiktiv, weil ich das Wort "angenommen" gewählt und keine konkreten Namen genannt habe. Im geschilderten Fall ging es letztlich auch um Mietkürzungen und Schadensersatz für den Aufwand, sich längere Zeit einwandfreies Trinkwasser besorgen zu müssen. Wenn aus dem Leserkreis des Forums jemand meinen sollte, der Fall sei "an den Haaren herbeigezogen", so irrt er.

Und nun spreche ich Sie in Ihrer Funktion als Administrator des Forums an. Mit einer Entschuldigung für die Worte, die einige als persönliche Beleidigung empfunden haben, könnte ich mich einverstanden erklären. Im Laufe der Auseinandersetzungen sind aber auch eine Reihe recht "markiger" Worte gefallen, die mich ebenfalls verletzt haben. Ich würde also von den Autoren dieser Worte ebenfalls  eine Entschuldigung erwarten. Falls sich diese nicht dazu durchringen könnten, würde ich es beim jetzigen Stand belassen. Entweder entschuldigen sich alle oder keiner. Ich hoffe, in Ihrem Forum werden an die Teilnehmer nicht unterschiedliche menschliche Maßstäbe angelegt. Und ich hoffe, meine Beiträge im Forum werden für einige nicht allein dadurch zu Beleidigungen oder Werbung, weil ich meinen richtigen Namen darunter setze.

Ich erwarte Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Schmitt
Gast (KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  10.08.2007

Hallo Wilm und Wmaw* (*wie soll ich diese Abkürzung aussprechen?;>)

Sollte der Mieter nicht einfach das Gesundheitsamt einschalten? Er hat lt. Trinkwasserverordnung ein Recht auf Wasser für den menschlichen Gebrauch, das frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein muss. Nach § 4 Abs. 2 und 3 darf der Vermieter - wenn er Inhaber der Wasserversorgungsanlage ist - Wasser, das den Anforderungen nicht entspricht, nicht als Wasser für den menschlichen Gebrauch abgeben und anderen nicht zur Verfügung stellen. Das Gesundheitsamt ist als Aufsichtbehörde für die Umsetzung der Trinkwasserverordnung zuständig.

Deshalb mein Ratschlag, der "FIKTIVE MIETER" sollte sich unbedingt an das Gesundheitsamt wenden, dort bekommt er nähere Informationen!


Gruß
KIM ALEXANDER ein "Aufmerksamer Gast"

Weiß manchmal auch was
schlaumeier54web.de
(Mailadresse bestätigt)

  10.08.2007

Äh, mein lieber Herr Klaas, was halte ich denn jetzt davon?

Man sollte anscheinend doch erst alles im Forum schon geschriebene lesen, dann weiß man vielleicht noch mehr. Gerade stöbere ich in einem mittlerweile geschlossenen Beitrag von - naja sie wissen schon - und finde diesen Text besagten Herrns (ZITAT):

"... Nehmen wir einmal an, ein Mieter hat immer wieder einmal braunes Wasser in seiner Wohnung im oberen Stockwerk eines Mehrfamilienhauses. Er hat Angst vor Erkrankungen. Er will gegen seinen Vermieter rechtlich vorgehen, da dieser trotz mehrfacher Beschwerden keine Reaktion zeigte. Er dachte, zur Beweissicherung Wasseruntersuchungen über Ihr Unternehmen durchführen zu lassen. Ihn interessiert der Untersuchungsumfang, die Durchführung und der zeitliche Untersuchungsablauf. Was würden Sie ihm empfehlen? ..."

Das ähnelt doch auf's i-Dipfele ihren fiktiven Ausführungen. Also, egal, wie auch immer. Das meiste ist gesagt und das zweihundertfünfundachtzigste Wasserbuch hilft zumindest der Fachwelt wahrscheinlich auch nicht weiter. Ich habe in Leseproben zum Thema Trinkwasser ohnehin nur bekannte Auszüge aus Verordnungen und Regelwerken gefunden. Jeder im Metier halbwegs Kundige sollte das eh' intus haben.
Da finde ich ein Emotoisches Bilderbuch schon wesentlich interessanter.

Wmaw (der mal wieder kein Ende findet und schlafen geht)


Weiß manchmal auch was
schlaumeier54web.de
(Mailadresse bestätigt)

  09.08.2007

Hallo Wilm,
wirklich sehr fiktiv, das mag ich eigentlich auch nicht. Ich habe am Anfang gar nicht kapiert, worum es hier geht. Ich versuche mich kurz zu fassen und aus meiner Sicht die Antworten zugeben:

Braunes Wasser bedeutet in der Regel “Rostwasser”, also mehr oder weniger eisenhaltiges Wasser. Weder stirbt man daran noch erkrankt man normalerweise, da ich die Auffassung vertrete, dass wenn es so schlimm ist, dieses Wasser eigentlich keiner mehr freiwillig zu sich nimmt (Ausnahmen bestätigen aber die Regel!). Es ist einfach unappetitlich, eklig und entspricht schon auf Grund seines Aussehens nicht mehr der TrinkwV. Das ist keine Frage. Und mögliche technische Probleme mit Geräten etc. sollen auch nicht außer Acht gelassen werden.

Bei Rostwasser handelt es sich üblicherweise um ungelöstes (korrodiertes) Eisen, sei es als regelrechte “Rostbrocken” die ausgespült werden oder um ausgefallene Eisenhydroxidflocken. Oftmals werden in den Analysen (auch in meinen eigenen), da meist in der angesäuerten Probe gemessen wird, dann teilweise “zig” Milligramm Eisen angegeben und auf die Grenzwertüberschreitung hingewiesen. Letzteres muss aber noch nicht mal sein. D.h. die Konzentration des gelösten Eisens (und die ist nach TrinkwV gemeint) kann ohne weiteres weit unter dem Grenzwert liegen.

Die eigene Beauftragung eines Untersuchungslabor mit der Durchführung von Analysen u.a. auf den Eisengehalt ist ein rein “privates Vergnügen” und dient in erster Linie der Aufnahme eines momentanen “Bildes”, wobei das Ergebnis erfahrungsgemäß durch die Probenahme sehr stark beeinflußbar ist. Darauf will ich hier nicht weiter eingehen. Vielleicht lässt sich damit ein Vermieter etc. von einem schlechten Ergebnis beeindrucken oder zur Handlung bewegen. Das wird aber wohl eher weniger der Fall sein.

Gerichtsverwertbare Wasserproben zur Durchsetzung “sauberen Wassers” (und darauf hat der Mieter Anspruch) können m.E. und i.d.R. nur im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens genommen werden. Dazu muss der Kläger aber einen Rechtsanwalt beauftragen, damit das Verfahren bei Gericht in Gang gesetzt wird. Dieses setzt dann (auch i.d.R.) einen Gutachter fest, der mit der Probenahme, Untersuchung und Berichterstellung beauftragt wird. Dieser muss - hört hört - entgegen landläufiger Auffassung absolut nicht vereidigt sein. Ich will’s mal so sagen, ohne selbigen zu nahe treten zu wollen, aber manchmal (ich sage ausdrücklich manchmal, da in der Vergangenheit so erlebt) ist der “Rundstämbel nicht das Babbier” wert auf dem er prangt. Viel entscheidender ist der Sachverstand und die Qualifikation des Gutachters und gfls. seine Überzeugungskraft beim zuständigen Richter, dass er auch ohne Stempel was von seiner Sache versteht. Die gegnerische Partei kann den benannten Gutachter übrigens auch ablehnen und gfls. einen anderen vorschlagen - das macht’s nicht einfacher.

Im Untersuchungsbericht muss in jedem Fall die genaue Entnahmestelle mit allen Randbedingungen erwähnt werden, die zur Probenahme gehören. Dazu gehört auch die Beschreibung der Entnahmebedingungen, Vorlaufmenge, gfls. Volumenstrom, Temperatur etc.; meist Parameter die der Normalsterbliche ohnehin nicht so ohne weiteres bestimmen kann. Neben der Bestimmung der Eisenkonzentration sollte man hier in jedem Fall mindestens noch Zink und Blei (verzinktes Stahlrohr) und Kupfer mitbestimmen. Für qualifizierte Aussagen halte ich (und viele andere meiner Zunft) ohnehin einen Ortstermin für unumgänglich. Selten ist so etwas vom Schreibtisch aus zu erledigen. Das Untersuchungergebnis selbst stellt im übrigen ja auch nur eine Seite der Medaille dar. Meistens wird ja auch eine entsprechende Empfehlung erwartet, was man tun kann, um das Problem abzustellen.

Zum zeitlichen Ablauf kann ich nur aus meiner Sicht antworten, dass es in der Regel zwischen Probenahme, Untersuchung, Auswertung und Berichterstellung zwischen einer und vier Wochen (im Einzelfall auch deutlich länger) dauern kann. Andere sind da vielleicht schneller als ich. Aber das Verfahren beim Gericht dauert in jedem Fall viel länger. Kosten hängen vom Labor ab, vom analytischen Umfang, von Reisekosten, der abzuarbeitenden Fragestellung des Gerichtes etc. und können auch mal leicht in die Tausende Euro gehen. (Streitwert).

Tut mir leid, aber meine Antwort ist leider mal wieder länger geworden als geplant. Wahrscheinlich bin ich auch nicht auf alle Möglichkeiten eingegangen, aber die anderen sollen ja auch noch etwas dazu sagen bzw. schreiben können. Ich hoffe, sie hilft trotzdem etwas weiter oder ist Grundlage für eine fiktive Diskussion. Oder so.

Freundliche Grüße und gut's Nächtle.
P.S.: Werde versuchen, die mir selbst auferlegte Abstinenz strenger einzuhalten.
Wmaw



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