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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
Wasserversorgung Was muss eingehalten werden und was ist fre | |
Ingo (Mailadresse bestätigt) 22.08.2007 |
Moin, Das Teilgebiet „Wasserversorgung“ der „Wasserwirtschaft“ beinhaltet ja einen sehr großen Umfang von DIN-Normen, Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Regelwerken, die in den Bereichen Wassergewinnung, Wasseraufbereitung, Wasserförderung, Wasserspeicherung und Wasserverteilung zum Einsatz kommen. Was ist davon jetzt wirklich zwingend einzuhalten und was ist sozusagen "freiwillig"? Ist jede DIN-Norm wirklich Gesetz? Was ist mit Verordnungen (TrinkwV)? Und wie genau spielt der DVGW bei der ganzen Sache mit rein? |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 4 |
Gast (Hartmut Schmitt) (Gast - Daten unbestätigt) 23.08.2007 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ingo vom 22.08.2007! Hallo Ingo, in Deinem Fall dürften die "Trinkwasserverordnung" und die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser" zunächst einmal das Wichtigste sein. Sie können als PDF-Dateien unter folgenden Internetadressen kostenlos heruntergeladen werden: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/trinkwv_2001/gesamt.pdf http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/avbwasserv/gesamt.pdf In diesen Rechtsvorschriften nehmen die sogenannten "allgemein anerkannten Regeln der Technik" (a.a.R.d.T.) eine besondere Rolle ein und dabei sind die DVGW-Regelwerke und DIN-Vorschriften sehr wichtig, wenn sie auch keinen direkten Gesetzescharakter haben. Ein gutes Beispiel für den Stellenwert der a.a.R.d.T. ist das Rechtsgutachten des Umweltbundesamtes zur Epoxidharzleitlinie, das unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden kann: https://webmailcluster.1und1.de/xml/deref?link=http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3181.pdf Da die Arbeiten an Einrichtungen und Anlagen der Trinkwasserversorgung nur von dafür zugelassenen Unternehmen durchgeführt werden dürfen, solltest Du vielleicht 'mal bei Eurem öffentlichen Wasserwerk nachfragen, welche Betriebe in Eurer Umgebung dies dürfen. Welche weitergehenden Vorschriften zu beachten sind, hängt nämlich sehr stark von der beabsichtigten Wasseraufbereitung bzw. -behandlung und dem Verteilungsnetzeinrichtungen ab. Die zugelassenen Unternehmen kennen dann auch die betreffenden Vorschriften. Bei größeren Anlagen kann die Beratung durch ein geeignetes Ingenieurbüro sinnvoll sein. Da die Anlagen dem Gesundheitsamt vor der Inbetriebnahme gemeldet werden müssen, ist die vorherige Hinzuziehung von Fachleuten in der Regel sehr wichtig. Die betreffenden DVGW-Regelwerke und DIN-Vorschriften sind kostenpflichtig. Deshalb ist es sinnvoll, nur diejenigen zu erwerben, die man tatsächlich benötigt. Näheres zu diesen Vorschriften sind über die Internetseiten http://www.dvgw.de und http://www.din.de einzusehen. Ich hoffe, Du kannst mit diesen Informationen etwas anfangen. Mit freundlichen Grüßen Hartmut Schmitt |
Gast (Fred) (Gast - Daten unbestätigt) 22.08.2007 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ingo vom 22.08.2007! Hallo Ingo, wer Trinkwasser fördert und dann auch noch gewerblich nutzen will, ggfs.sogar weiterverarbeitet im Lebensmittelbereich (Angaben dazu hast Du leider bisher noch nicht gemacht) sollte sich schon seiner damit verbundenen Verantwortung bewusst sein. Dazu gehört dann auch, dass man die einschlägigen notwendigen Vorschriften kennt und auch anwendet. Wer das nicht persönlich kann oder will, sollte sich entsprechend ausgebildetes Fachpersonal einstellen. Grüsse und gutes Gelingen bei der gewerblichen Nutzung Fred |
Ingo (Mailadresse bestätigt) 22.08.2007 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Hartmut Schmitt vom 22.08.2007! Quellen sind: 1.) die Versorgung von den Stadtwerken mit Trinkwasser 2.) die Versorgung durch einen eigenen Brunnen, welcher schon vorhanden ist und nach TrinkwV abgenommen ist, also auch Trinkwasser liefert. (die Wasseraufbereitung und Druckerhöhung soll aber demnächst umgebaut werden) beides für die gewerbliche Nutzung. Was ich meine ist folgendes: Ich muss mir ja jetzt so eine Art "Paket" zusammenstellen, damit ich einen Überblick bekomme, mit was ich es zu tun habe. Nur wenn ich nachforsche, dann erschlagen mich die ganzen Richtlinien, Leitfäden, DIN-Normen etc. und ich weiß nicht, was für mich interessant sein könnte. |
Gast (Hartmut Schmitt) (Gast - Daten unbestätigt) 22.08.2007 |
Hallo Ingo, die von Dir gestellte Frage ist so komplex, dass man sie so einfach nicht beantworten kann. Dazu bräuchte man noch nähere Angaben. Du solltest wenigstens schildern, zu welchem Zweck (z.B. Trinkwasser, Badewasser, Tränkewasser für Tiere, Beregnungswasser, Brauchwasser u.ä.) Du die Wasserversorgung nutzen willst und woher das Wasser kommen soll (z.B. aus der öffentlichen Leitung, eigene Quelle oder Brunnen, noch zu bohrender Brunnen, Oberflächengewässer, Regenwasserzisterne usw.). Zu allen dieser Nutzungsarten gibt es mehr oder weniger umfangreiche rechtliche Regelungen, so dass auf diese Angaben für eine weitere Hilfe kaum verzichtet werden kann. Mit freundlichen Grüßen Hartmut Schmitt |
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