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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch |
Wasserrohrbruch wer zahlt? | |
Gast (Sebastian Huber) (Gast - Daten unbestätigt) 30.08.2007 |
Hallo zusammen Unsere Wasseruhr sitzt in einem kleinen Schacht vor dem Haus und als heute der Mann von den Stadtwerken die Wasseruhr wechseln wollte entdeckten wir das die ganze Grube voller Wasser steht, und das wohl schon seit Monaten ist. Die Wasseruhr zeigt satte 25.000 kubik meter an was uns etwa 30.000 Euro kostet wird... die wir leider nicht haben. Meine Frage ist es ob das vieleicht von der Versicherung gezahlt wird oder es irgendeine andere Möglichkeit gibt die Summe zumindest zu reduzieren (Wir gehen davon aus das Abwasser nicht bezahlen zu müssen) Ich wäre sehr froh wenn einer von euch uns helfen könnte da wir ansonsten unser Haus belasten müssen. danke im vorraus Sebastian |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 8 |
Gast (sepp s) (Gast - Daten unbestätigt) 21.11.2008 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Anja Schneider vom 21.11.2008! Hallo Anja entscheidend ist an welcher Stelle die Beschädigung ist so Gast (Flipmo), wenn diese vor dem Wasserzähler ist bist du besser dran. Da die schadhafte Stelle nach dem Waserzähler ist,sonst hätte dieser ja den Verbauch nicht angezeigt musst wohl zumindest das Wasser bezahlen. mfg sepp Ps wie hast du es geschschafft nur 1000 € bezahlen zu müssen / Gast (Sebastian Huber) schreibt von ein paar tausenfd €. Wenn du Glück hast dann kannst du erreichen das du nur das verbrauchte Waser bezahlen musst und nicht auch noch die Kanalgebühr für das verbrauchte Trinkwasser,die Kanalgebühr wird dann wohl pausch. wie etwa der vorjährliche Wasserverbrauch in Rechnung gestellt. |
Gast (Anja Schneider) (Gast - Daten unbestätigt) 21.11.2008 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Sebastian Huber vom 14.09.2007! Hallo, uns geht es jetzt genauso wie dir vor einem Jahr. Der Rohrbruch wurde auch zu spät bemerkt und jetzt droht uns eine Rechnung von 25.000,-€. Wie hast Du es geschaft nur noch 1000,- € zu bezahlen? Vielen Dank für die Antwort! LG Anja |
Gast (Sebastian Huber) (Gast - Daten unbestätigt) 14.09.2007 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Flipmo vom 01.09.2007! vielen danke für die Antworten wir konnten mit unseren Stadtwerken jetzt aushandeln das wir nur ein paar 1000€ Zahlen müssen (anstatt fast 30000). Zur Erklärung: Unser Haus liegt nahe an einem Fluss der hatt wohl das ganze Wasser "weggezogen" und ja es sind 25.000 ich würde es auch nicht glauben wenn ich nicht gesehen hätte wie stark es in unseren Schacht gebrodelt hatt. Am Wasserdruck haben wir leider auch nichts bemerkt |
Gast (Flipmo) (Gast - Daten unbestätigt) 01.09.2007 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wulf vom 30.08.2007! Hi Sebastian, entscheidend ist an welcher Stelle die Beschädigung ist und wann die letzten arbeiten vorgenommen wurden (Zählerwechsel usw.)wobei ich auch sagen muss das bei 25000!m³ das gesamte Areal unterspült sein müsste last den Wasserzähler auf richtige Funkion prüfen, es geht ja um viel Geld. Schaut auch ob ihr Gewährleistungsansprüche geltend machen könnt. Nach BgB sinds glaub ich 5 Jahre nach VoB 4. Wenns ne PE-Leitung ist sucht den Momteur ders repariert hat und befragt ihn .Ich habs erlebt da war der Klemmring falschrum eingesetzt. Ist Dicht und hält bis zu nem Druckstoß,wenn er das bestätigt ist auch das mit den 5 Jahren Gewärleistung hinfällig. viel glück du pechvogel, Flipmo |
Gast (sepp s) (Gast - Daten unbestätigt) 30.08.2007 |
Hallo Sebastian ist Dir bei einen derartigen Wasserfluss nichts aufgefallen? Schließlich muss dieses ja irgendwohin gekommenn sein 25.000 m³ im Jahr sind immerhin fast 50 Liter pro Min.da muss die Zuleitung scho ziemlich " kräftig" sein sonst hättest du kaum noch Wasser abbekommen. mfg sepp Oder sind es doch "nur" 2500 m3 |
Gast (Hartmut Schmitt) (Gast - Daten unbestätigt) 30.08.2007 |
Sehr geehrter Herr Huber, vielleicht können Sie sich rein informativ einmal die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/avbwasserv/gesamt.pdf anschauen. Möglicherweise ist da etwas dabei, was Sie wenigstens in Zukunft nutzen können. Mit freundlichen Grüßen Hartmut Schmitt |
Gast (Sebastian Huber) (Gast - Daten unbestätigt) 30.08.2007 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wulf vom 30.08.2007! danke für die schnelle Antwort leider ist das leck auf unserer Seite...naja ich warte momentan auf die Antwort der Versicherung |
Wulf beo.wulfweb.de (gute Seele des Forums) 30.08.2007 |
Hallo Sebastian, wo ist denn das Leck: vor oder hinter dem Wasserzähler? Der Wasserzähler inklusive der Leitung zum Zähler ist normalerweise im Eigentum des Wasserversorgers. Sollte das Leck in diesem Bereich sein, liegt meiner Meinung nach kein Verschulden o. ä. bei euch. D. h. der Versorger hätte den Mehrverbrauch selber zu vertreten, sprich zahlen. Schau mal in die Technischen Anschlussbedingungen des Versorgers. Es gibt Versicherungen, die den "Mehrverbrauch" bei Rohrbrüchen mit abdecken. Auch hier musst du mal in deine Versicherungsbedingungen schauen oder mit der Versicherung sprechen. Evtl. lässt sich auch der Versorger "runterhandeln". Viel Glück Wulf |
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