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Kategorie: > Wissenschaft > Wasserqualität
Eigenversuche bei Geruchsproblemen
Gast (Hartmut Schmitt)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.09.2007

Liebe Forumsteilnehmer/innen,

Immer wieder kommt es im Trinkwasserbereich zu Geruchsbelästigungen. Um zu prüfen, ob man in der eigenen Hausinstallation solche Probleme hat oder zur besseren Eingrenzung schon vorhandener Geruchsprobleme kann man einige einfache Eigenversuche machen.

1. Wenigstens zwei geruchsfreie Glasflaschen (z.B. Mineralwasserflaschen) gut spülen, trocknen und auf Geruchsfreiheit einschließlich der Verschlüsse prüfen.
2. Erste Flasche langsam mit Stagnationswasser (z.B. über Nacht oder mehrere Tage stehen lassen) ohne Vorspülen (Stagnationswasser in der Leitung darf durch den Probenahmevorgang nicht ausgetauscht werden) bis etwa zur Hälfte füllen, sofort verschließen und kennzeichnen.
3. Zweite Flasche nach Austauschen des Stagnationswassers langsam mit Frischwasser bis etwa zur Hälfte füllen, sofort verschließen und kennzeichnen.
4. Beide Probenflaschen an einen geruchsneutralen Ort verbringen. Dort dürfen in der Umgebungsluft keinerlei Gerüche (z.B. Reinigungsmittel, Aromastoffe usw.) wahrnehmbar sein.
5. Probenflaschen gut schütteln und von geruchsempfindlichen Personen prüfen lassen. Dabei sollte die Nase bereits beim Öffnen der Verschlüsse in der Nähe der Flaschenöffnung sein.
6. Prüfergebnis nach Art und Stärke des Geruchs protokollieren.

Diese Eigenversuche ersetzen keine ordnungsgemäße Prüfung nach der Trinkwasserverordnung, können aber bereits wertvolle Hinweise zur Vorbereitung einer solchen Prüfung oder zur besseren Beschreibung der Problemstellung geben. Die Geruchsstoffe, die man in der Stagnationsprobe im Vergleich zum Frischwasser wahrnimmt, werden vermutlich innerhalb der Hausinstallation in das Trinkwasser abgegeben. Ist in einer oder beiden Proben ein Geruch wahrnehmbar, ist das Trinkwasser gemäß den Bestimmungen der Trinkwasserverordnung zu prüfen.

Diese Versuche können auch dann durchgeführt werden, wenn bisher noch keine Probleme vorliegen. Man sollte dabei jedoch berücksichtigen, dass der Geruch eine Sinneswahrnehmung und daher von Mensch zu Mensch unterschiedlich ist. Auch wenn Gerüche im Trinkwasser bei vielen Menschen verständlicherweise Unbehagen und Angst hervorrufen, ist Besonnenheit panikartigen Reaktionen vorzuziehen.

Euer Hartmut Schmitt



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 16
Gast (A. Sorbas)
(Gast - Daten unbestätigt)

  28.06.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast vom 04.10.2007!  Zum Bezugstext

Warum verwenden Trinkwasserversorger Aluminium zum Aufbereiten/Ausflocken von Wasser?
Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.06.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von hmnaja vom 19.05.2008!  Zum Bezugstext

Hmnaja, Deine Frage verstehe ich nicht so ganz.......

Der Wasserversorger kennt doch (hoffentlich! ;-))
die AVBWasserV. Nach § 12 (2) dürfen nur Installationsunternehmen, die in einem Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmen eingetragen sind, die Arbeiten an Trinkwasserinstallationen ausführen.

Diese Vorschrift dient u.a. der Sicherstellung der Lebensmittelqualität des Trinkwassers und somit dem Schutz aller an das Versorgungsnetz angeschlossenen Verbraucher.

Jetzt kann doch nur ein Installationsunternehmen in ein Installateurverzeichnis aufgenommen werden, wenn  der Vertrag aufgrund der Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen v. 3.2.1958 i.d.F. v. 2.12.2002 erfüllt wird. Dieser Vertrag schreibt in § 4 "Pflichten des IU" vor:

(1) Das IU erkennt die in Abschnitt 3 und 4 der Richtlinien genannten Anforderungen und Verpflichtungen als für verbindlich an.

(2) Darüber hinaus verpflichtet sich das IU,

1. ......
2. ......
3. alle Arbeiten an den Anlagen, die an das Netz des VU angeschlossen sind oder werden sollen, gemäß den Rechts- und Verwaltungsvorschriften, den Allgemeinen Versorgungsbedingungen des VU, den Anschlussbedingungen und sonstigen Bestimmungen des VU sowie nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen,
4. - 13. ........


Wenn nun Firmen Epoxidharzbeschichtungen in Hausinstallationen einbauen wollen, die nicht die a.a.R.d.T. einhalten und gegen die TrinkwV und AVBWasserV verstoßen, hat der Wasserversorger nach o. Vertrag das Recht, diesen Vertrag fristlos zu kündigen, s. § 5 Rechte des VU:

(2) Erfüllt das IU seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht, so kann das VU insbesondere

5. den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.


Diese Kündigung MUSS m.E. der Wasserversorger auch aussprechen, wenn Firmen die Anforderungen der TrinkwV, AVBWasserV und a.a.R.d.T. nicht einhalten.
Denn der Nachweis der Sachkunde und der Kenntnis des einzuhaltenden Regelwerkes dient dem Zweck, Gefährdungen der menschlichen Gesundheit der Nutzer von Trinkwasserinstallationen und Schäden am Versorgungsnetz zu vermeiden.


Gruß

KIM ALEXANDER
Gast (hmnaja)
(Gast - Daten unbestätigt)

  19.05.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 18.05.2008!  Zum Bezugstext

Hallo,
auf welcher rechtlichen Grundlage sollen Wasserversorger die Anwendung von Epoxi in privaten Hausinstallationen verbieten ?
Gruß
Hmnaja
Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  18.05.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Hartmut Schmitt vom 04.10.2007!  Zum Bezugstext

Neue Nachrichten aus der Schweiz!

Hier die aktuellen Probleme der Schweizer mit Epoxidharzbeschichtungen in Hausinstallationen:

http://www.sonntagszeitung.ch/nachrichten/artikel-detailseiten/?newsid=24292

Dort ist u.a. zu lesen:

"Die seit zweieinhalb Jahren geltenden Anforderungen für eine Zertifizierung erreicht laut Haas kein Schweizer Anbieter. Weil es keine offiziell geprüften Sanierer gibt, haben die Stadtwerke Luzern einen Stopp für solche Anwendungen verfügt."


Hoffentlich WACHEN UNSERE WASSERVERSORGER AUCH ENDLICH AUF UND VERBIETEN EPOXIDHARZBESCHICHTUNGEN IN HAUSINSTALLATIONEN, die keine DVGW-Zertifizierung haben und nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Ich denke da besonders an Köln!


Wie hieß es in der "rechtlichen Würdigung" von Prof. Dr. Josef Falke:

"Schließlich steht es Wasserversorgungsunternehmen frei, den Pflichtenkatalog der Unternehmen, die in das Installateurverzeichnis aufgenommen worden sind oder werden wollen, um die Verpflichtung zu ergänzen, ROHRINNENSANIERUNGEN VON TRINKWASSER-INSTALLATIONEN DURCH EPOXIDHARZBESCHICHTUNG NUR UNTER BEACHTUNG DER EPOXIDHARZLEITLINIE DES UBA UND DER GENANNTEN EINSCHLÄGIGEN TECHNISCHEN REGELN DER DVGW DURCHZUFÜHREN."


Dies wäre eine Lösung i.S. der TrinkwV und AVBWasserV, die auch in Deutschland problemlos umsetzbar, ja sogar Pflicht sein sollte!


Gruß

KIM ALEXANDER
Gast (Hartmut Schmitt)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast vom 04.10.2007!  Zum Bezugstext

Hallo KIM ALEXANDER,

ich möchte in unserer Diskussion keinen falschen Eindruck erwecken. Auch wenn ich den einen oder anderen Vorgang im Trinkwasserbereich aus der Kenntnis menschlicher Schwächen heraus nachvollziehen kann, bedeutet das nicht, dass ich ein Fehlverhalten gutheiße. Ich bin strikt gegen entsprechende Rechtsverletzungen und entschuldige diese auch nicht, vor allem nicht aus wirtschaftlichen Erwägungen.

Ich hoffe, dass damit meine grundsätzliche Haltung in dieser Diskussion geklärt ist.

Viele Grüße

Hartmut Schmitt
Gast (KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  04.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Hartmut Schmitt vom 04.10.2007!  Zum Bezugstext


Geschäfts- und Rufschädigung sollte kein Argument sein! Immerhin haben wir noch Gesetze und Verordnungen, die eingehalten werden müssen.

Bestes Beispiel ist/war das Tiptalverfahren der Firma Guldager. Warum sind die Gesundheitsämter nicht sofort Sturm gelaufen, als diese Anlagen z.B. in Schulen  eingebaut wurden? Die TrinkwV verbietet ganz eindeutig Aluminium als Aufbereitungsstoff im Kaltwasserbereich. Dieses Wasser darf nicht abgegeben werden, s. §§ 11 und 24 TrinkwV - Straftaten.
Hier mussten erst Privatpersonen auf diese Verstöße aufmerksam machen und auf die Gefährdung der Verbraucher (Schüler, Kranke, Mieter etc.).
Aufsichtsbehörden, Ministerien und Umweltbundesamt haben vollkommen versagt oder wollten Sie nicht hinschauen?

Ist deshalb Gammelfleisch & Co. bei uns möglich?

Bin nur gespannt, ob es jetzt eine Fortsetzung der Tiptalanlagen gibt? Mitinhaber der inzwischen insolventen Firma Guldager GmbH & Co KG, Duisburg haben zumindest am 4.8.07 die Firma Berosafe-Elektrolyse GmbH, Dinslaken eröffnet. Soll jetzt u.a. Namen weitergemacht werden?

Hoffentlich passen die Aufsichtsbehörden diesmal besser auf unser Lebensmittel Nr. 1 auf!


Gruß

KIM ALEXANDER ein "Aufmerksamer Gast"
Gast (Hartmut Schmitt)
(Gast - Daten unbestätigt)

  04.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast vom 01.10.2007!  Zum Bezugstext

Hallo KIM ALEXANDER,

wenn ich an so manchen "meiner Fälle" zurückdenke, kann ich Deine Worte sehr gut verstehen. Dass es so ist, wie Du es beschreibst, liegt wohl im unvollkommenen Wesen der Menschen selbst begründet. Unsere ganze Wirtschaft funktioniert so. Der eine hat ein Problem oder glaubt es zumindest, zu haben. Und der andere hat eine Problemlösung oder gaubt es, sie zu haben und will damit Geld verdienen.

Im pharmazeutischen Bereich gibt es die Formulierung "zu den Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker", im Trinkwasserbereich habe ich vergleichbares noch nicht gesehen. Und das mit dem "zugelassen" oder "nicht zugelassen" und dessen Überwachung ist so eine Sache. Der eine hält sich daran und der andere nicht. Und diejenigen, die von diesen "Nebenwirkungen im Trinkwasserbereich" betroffen sind, brauchen dann einen guten Rat von Wasserfachleuten (vielleicht auch den von uns).

Ob den Fragestellern schließlich geholfen wird oder nicht, wissen wir in den meisten Fällen nicht, da wir in der Regel keinen Feedback erhalten, obwohl dies eine nette Geste der Fragesteller wäre.

Und da auch die Behördenvertreter nur Menschen sind, kann ich auch nachvollziehen, dass so mancher nicht mehr so vehement an bestimmte Dinge heranwill, wenn er schon mit Vorwürfen wie "Geschäfts- oder Rufschädigung" u.ä. konfrontiert wurde und erleben mußte, dass er ggf. vor Gericht ganz allein dasteht. Aber was da im Einzelfall tatsächlich geschieht, wissen wir oft auch nicht. Ich glaube halt, dass das so weitergehen wird, so lange es Menschen gibt. Und deswegen werden vermutlich Diskussionen wie die unsrige immer wieder geführt werden. Aber ich will jetzt nicht noch weiter ins Philosophische abschweifen.

Viele Grüße

Hartmut Schmitt
Gast (KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  01.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Hartmut Schmitt vom 16.09.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Hartmut!

Seltsam ist, warum Du/Wir noch Diskussionen mit den Vertretern von Epoxidharzbeschichtungen führen müssen. Entscheidend ist doch die ZWINGENDE FORDERUNG an die verschiedenen Beschichtungen, dass die den Zulassungskriteren für Trinkwasser entsprechen. Solche Überschriften

- Chemisch verunreinigtes Trinkwasser nach Epoxidharz-Sanierung in einem Schulhaus -

dürfte es m.E. nicht geben. Nur weil hier das Trinkwasser seit der Leitungssanierung einen "chemischen" Geruch aufwies, ist der Missstand überhaupt bemerkt worden, dass Stoffe aus der Epoxidharz-Beschichtung in das Trinkwasser übertraten.


Warum wird der Verbraucher in Sachen Epoxidharz-Beschichtungen und Trinkwasser nicht besser geschützt?

Warum wird der Verbraucher nicht besser aufgeklärt? Gesundheits- und Verbraucherministerium und Umweltbundesamt müssen bessere Aufklärungsarbeit leisten!

Warum können Beschichtungsfirmen relativ unbehelligt ihre Arbeiten - obwohl keine Firma eine Zulassung für den Trinkwasserbereich hat - verrichten? Fühlt sich kein Ministerium und keine Aufsichtsbehörde für unser Trinkwasser zuständig.

Ein Beispiel soll die merkwürde Vorgehensweise der Behörden aufzeigen:

In Deutschland können keine Beschichtungen für Abwasserleitungen - Bauprodukte - ohne Zulassungen eingebaut werden, warum werden aber die Beschichtungen von Trinkwasserleitungen - Bauprodukte - nicht besser kontrolliert, warum ist es den Beschichtungsfirmen immer noch möglich, ihre Epoxidharz-Beschichtungen ohne jegliche Zulassungen in Trinkwasserleitungen einzubauen. Das bedeutet doch, den Ministerien und Aufsichtsbehörden ist

UNSER ABWASSER MEHR WERT ALS UNSER TRINKWASSER.

Das Lebensmittel Nr. 1 - Trinkwasser - wird hier mit Füßen getreten.

Hartmut, für mich ist vollkommen unverständlich, warum DU/WIR INFORMIEREN und DISKUTIEREN müssen, dies wäre die Aufgabe der Ministerien und Aufsichtsbehörden!
Hoffentlich wird in Zukunft die Arbeit der zuständigen Behörden mehr im Dienste der Verbraucher stehen.


Gruß

KIM ALEXANDER ein "Aufmerksamer Gast"

Gast (Hartmut Schmitt)
(Gast - Daten unbestätigt)

  16.09.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast vom 16.09.2007!  Zum Bezugstext

Hallo KIM ALEXANDER,

ich habe auf Grund der missglückten Sanierungsversuche mit Epoxidharzinnenbeschichtungen diese Methode noch nie empfohlen. Deshalb hatte ich mit Vertretern von Epoxidharzbeschichtungen auch schon heftige Diskussionen. Doch wenn ich damit zu tun hatte, dann waren die Beschichtungen schon im Leitungsnetz. Die Probleme gab es dann also schon.

Ich habe leider keinerlei Überblick darüber, wie häufig diese Methode schon angewendet wurde und wie groß der Prozentsatz der Misserfolge ist. Denn wenn es keine Probleme gibt, erfahre ich in der Regel auch nicht, dass dieses Verfahren überhaupt verwendet wurde.

Ich nehme einmal an, dass die Methode auch weiterhin verwendet wird und es deshalb auch weiterhin zu Problemen kommen wird, die auf irgendeine Art und Weise abgearbeitet werden müssen. In diesen Streitfällen wird sich jeder Beteiligte auf die Argumente konzentrieren, die seine Meinung stützen und die anderen Meinungen verwerfen. Was dann im Endeffekt herauskommt, möchte und kann ich nicht prognostizieren.

Viele Grüße

Hartmut Schmitt
Gast (KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  16.09.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Hartmut Schmitt vom 15.09.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Hartmut,

wenn's überhaupt zum Gerichtsverfahren kommt. Ich könnte Dir auf Anhieb zwei - in Foren oft erwähnte - Beschichtungsfirmen nennen, die in den letzten Wochen Insolvenz angemeldet haben.


Was macht dann der Kunde und Betreiber einer Wasserversorgungsanlage mit einer missglückten Beschichtung (s.u. Foto WmaW)? An die ausführende Firma kann er sich nicht mehr wenden.
Wer bezahlt die Kosten für die evtl. Erneuerung der Trinkwasserleitungen? Bei einer Insolvenz kann auch kein Gericht mehr helfen.
Was macht der Kunde, wenn eine Reparatur an den beschichteten Leitungen fällig ist? Auf die Firma und das eingebrachte Epoxidharz kann er ja nicht mehr zurückgreifen. Dürfen dann überhaupt unterschiedliche Harze in einer Hausinstallation verwendet werden?


Hartmut, Du erkennst jetzt vielleicht, was für ein Abenteuer eine Epoxidharzbeschichtung für den Betreiber einer Wasserversorgungsanlage sein kann. Deshalb sollte sich jeder Kunde vorher dreimal überlegen, ob er sich auf so ein gewagtes Unternehmen einlassen will und darf, zumal für Deutschland auch noch keine Firma die notwendigen Zulassungen hat.


Gruß

KIM ALEXANDER ein "Aufmerksamer Gast"
Gast (Hartmut Schmitt)
(Gast - Daten unbestätigt)

  15.09.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast vom 15.09.2007!  Zum Bezugstext

Hallo KIM ALEXANDER,

nach dem Exkurs in die Welt der Namensgebung habe ich als alter Knochen auch wieder etwas dazulernen können. Ich hoffe, dass ich künftig bei der Anrede eine bessere Trefferquote erziele.

Hinsichtlich der Epoxidharzinnenbeschichtungen sind die Diskussionen auch nach der Epoxidharzleitlinie und dem dazugehörigen Rechtsgutachten sicherlich noch nicht abgeschlossen. Schade nur, dass so vieles immer wieder vor Gericht landet. Denn dort ist man, wie erfahrene Praktiker zu berichten wissen, wie auf hoher See allein in Gottes Hand. Ich wünsche allen, dass ihnen ein solcher Gang erspart bleibt.

Viele Grüße an alle

Hartmut Schmitt
Gast (KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  15.09.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Weiß manchmal auch was vom 13.09.2007!  Zum Bezugstext

Hallo, WEIß manchmal auch WAS,

s'passt schon, Hartmut hat's richtig erkannt! Mir gefallen meine beiden Vornamen - KIM ALEXANDER - und in dieser Eintracht ist das Geschlecht doch ganz deutlich erkennbar. Dein Vorname "WEIß" könnte zumindest zur Verdeutlichung etwas ROSA oder BLEU vertragen;-))


Deine Aussagen zu den Epoxidharzbeschichtungen in Hausinstallationen und v.a. Deine Bilder sind hervorragend, DANKE! Du zeigst uns damit die Realität und nicht die Illusionen der Werbeprospekte.



@Hartmut Schmitt

Der Prof. aus Bremen gab zwar oben in seiner Würdigung Daten der Epoxidharzlinie REIN, aber es kamen nicht unbedingt am Ende die richtigen Aussagen zu den "allgemein anerkannten Regeln der Technik" RAUS. Vielleicht war es nur ein Fütterungsfehler, dies wollen wir hier aber besser nicht weiter diskutieren.


Gruß

KIM ALEXANDER ein "Aufmerksamer Gast"
Weiß manchmal auch was
schlaumeier54web.de
(Mailadresse bestätigt)

  13.09.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Hartmut Schmitt vom 13.09.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Schmitt,

mit der gewählten Anrede “Sehr geehrter Herr Alexander” gehen sie davon aus, dass KIM ALEXANDER männlichen Geschlechts ist. Eine kurze Googelei mit KIM als Suchbegriff führte zu dem Ergebnis: >>Kim ist ein männl. englisch- irischer Vorname, sowie ein weibl. englisch- amerikanischer Phantasiename und eine bulgarisch- mazedonisch- und nordische Kurzform von "Joakim" <<  Da lobe ich mir doch eindeutige teutsche Vornamen wie Hans, Peter und Otto - oder Hartmut.   :-)
Soviel dazu.

Zu der von ihnen angeführten “Rohrinnensanierung mit Epoxidharz” und der erwähnten Leitlinie des UBA muss ich mich allerdings etwas ernsthafter und umfassender äußern, bevor hier der Eindruck entstehen könnte, dass diese Sanierungsverfahren und insbesondere das eine, in der Anlage aufgeführte Epoxidharzsystem aus der SCHWEIZ, damit auch schon “zugelassen” seien, nur weil die Anforderungen der Leitlinie erfüllt sind. Das ist nur die eine Seite der Medaille.

Gerade vor dem Hintergrund des von KIM erwähnten Schweizer Jahresberichts vom Amt für Verbraucherschutz/Kanton Aargau "Geruchliche, chemische und mikrobiologische Mängel nach Epoxidharzbeschichtung” zeigt sich, wie wichtig es ist, sich mit diesen Verfahren eingehender auseinander zu setzen. Es genügt eben nicht (und das ist nicht nur meine Ansicht), dass diese Produkte die Anforderungen einer Prüfung nach der UBA-Leitline erfüllen und damit dann bedenkenlos eingesetzt werden können.

Hier ist, mag man meiner Ansicht sein oder nicht, der DVGW (als staatsentlastendes Organ ... wer hat den Begriff nur erfunden??) mit seinem Regelwerk gefragt. Die entsprechenden Arbeitsblätter W545, W548 und VP548 sind ja vorhanden. Eine Prüfung und Zertifizierung hat danach meines Wissen nach immer noch nicht statt gefunden. Hat derzeit jemand bessere Prüfgrundlagen zu bieten, dann möge er sie zur Diskussion stellen anstatt nur zu kritisieren.

Bis heute liegen meiner Ansicht nach auch noch immer viel zu wenig Untersuchungsergebnisse aus in den letzten 15 Jahren beschichteten Hausinstallationen vor. Vereinzelte Untersuchungsergebnisse zeigen immer wieder, dass selbst nach Jahren noch verschiedene Stoffe ins Wasser migrieren. Eine Diskussion über Konzentrationen und mögliche Toxizität lassen wir hier mal außen vor.

Es gibt Installationen, bei denen, ebenfalls nach Jahren, immer noch oder erst recht Teile der Beschichtung am Wasserhahn auftreten, mit allen möglichen Begleiterscheinungen (Geruch, Verfärbung, Geschmack, Trübung). Aber bspw. auch Rost, der eigentlich mit der Beschichtung ja hätte beseitigt werden sollen, zeigt sich immer wieder. Mein Vertrauen in solche Systeme steigt dadurch nicht unbedingt.

Hier will ich nur das Thema der Vorbereitung/Reinigung der zu beschichtenden Installation und die anschließende Ausführung sprich Beschichtung ansprechen. Die Verfahren bieten offensichtlich einige Möglichkeiten um Fehler zu machen. Aus ihrer Praxis kennen sie solche Fälle ja anscheinend auch selbst.

Ich habe es andernorts schon mehrfach erwähnt, dass es ja anscheinend auch Installationen gibt, die zur Zufriedenheit der Betreiber beschichtet wurden. In welcher Relation diese zu den zu beanstandenden Installationen stehen, entzieht sich meiner Kenntnis. Zumindest derzeit möchte ich hier aber keine weitere Diskussion über dieses Thema auslösen. Im Auge behalten müssen wir es aber allemal.

@alle: wer mehr wissen möchte, zu diesem Thema einfach mal mit “Epoxid” in diesem Forum oder evtl. auch einem Nachbarforum das sich mit Haustechnik beschäftigt, suchen.

@KIM: Ist der Bericht aus dem Land der "Schoggi" im Internet zugänglich? Oder wie kommt man daran?

Um eine Vorstellung zu bekommen, wie solche Installationen nach einer Beschichtung aussehen können, abschließend noch das Foto aus einer etwas mißratenen Beschichtungsaktion. Wer sowas mag-

Gruß
Wmaw


Gast (Hartmut Schmitt)
(Gast - Daten unbestätigt)

  13.09.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast vom 13.09.2007!  Zum Bezugstext

Sehr geehrter Herr Alexander,

bei mir liefen die Epoxidharzbeschichtungen unter Migrate aus Werkstoffen. Sie haben aber Recht, die Sache ist so bedeutend, dass eine Extraerwähnung gerechtfertigt ist. In meiner Berufspraxis habe ich auch Fälle erlebt, die so ähnlich abliefen wie der von Ihnen beschriebene. Ich habe zwar auch Fälle erlebt, bei denen die Beschichtung funktioniert hat, die negativen Beispiele mahnen aber zur Vorsicht.

Gerade zur Rohrinnensanierung mit Epoxidharzen gibt es die Epoxidharzleitlinie des Umweltbundesamtes und das dazugehörige Rechtsgutachten, wo es vor allem um die Zulässigkeit dieses Verfahrens nach der Trinkwasserverordnung und der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser geht.

Vielen Dank für den Hinweis

Hartmut Schmitt
Gast (KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  13.09.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Hartmut Schmitt vom 13.09.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Hartmut,

Du solltest vielleicht noch Epoxidharzbeschichtungen in Hausinstallationen erwähnen!

Lese zurzeit einen Schweizer Jahresbericht (Amt für Verbraucherschutz/Kanton Aargau), worin folgende Aussagen gemacht werden:

"Geruchliche, chemische und mikrobiologische Mängel nach Epoxidharzbeschichtung

In einem mehrgeschossigen Geschäftshaus traten nach der Leitungssanierung durch Epoxidharzbeschichtung eine "starke Geruchsbelästigung" und Schaumbildung auf. Besonders nach Standzeiten war klares, geruchsfreies Trinkwasser erst nach ausgiebigem Vorlaufenlassen des Wassers zu haben. Für den Betrieb der Arztpraxis, aber auch für alle anderen Arbeitenden und die Kundschaft war diese Situation sehr unangenehm.
Ohne Vorlaufen wies das Trinkwasser zu diesem Zeitpunkt eine milchige Verfärbung, einen starken Fremdgeruch und ein TOC-Gehalt bis 66 mg/l auf. Zudem war der Toleranzwert für aerobe mesophile Keime massiv überschritten. Nach 10-minütigem Spülen entsprachen die Werte an allen Probenahmestellen den gesetzlichen Anforderungen an Trinkwasser resp. dem Erfahrungswert (TOC) für unbelastetes Wasser.

Auch in diesem Fall wurden wiederholte Spülungen der Hausleitungen empfohlen und vom Gebrauch von gestandenem Wasser abgeraten. Die spezifischen Ursachen, die zur mangelhaften Beschichtung geführt haben, und die Verantwortlichkeiten sind in Abklärung. Im Gebäudeteil, der am stärksten beeinträchtigt ist, wird der Ersatz der Leitungen erwogen."


Leider landen in Deutschland diesbezüglich gemachte Erfahrungen mit Epoxidharzbeschichtungen in die Aktenschränke der Gesundheitsämter, Verbraucherschutz und -informationen sehen anders aus! Deshalb geht mein Dank - Amt für Verbraucherschutz/ Kanton Aargau - in die Schweiz, so sollte Aufklärungsarbeit im Trinkwasserbereich (Lebensmittel Nr. 1) aussehen, dann könnten einige fragwürdige Materialien für Trinkwasserleitungen ausgemustert werden.


Gruß

KIM ALEXANDER ein "Aufmerksamer Gast"
Gast (Hartmut Schmitt)
(Gast - Daten unbestätigt)

  13.09.2007

Liebe Forumsteilnehmer/innen,

ergänzend zu meinem Themenbeitrag möchte ich einge Angaben zu Geruchsartenbeschreibungen geben, wie sie in der Trinkwasserüberwachungspraxis immer wieder vorkamen:

Geruch nach Chlor
Apothekenartig
Ozonartig
Muffig
Schimmelig
Nasser Keller
Kork
Stechend
Katzenurin
Mineralöle

Als mögliche Ursachen für Geruchsbelästigungen wurden genannt:

Besondere hydrochemische Gegebenheiten
Hohe Salzgehalte
Migrate aus Werkstoffen (z.B. Kunststoffrohre, Rohrverbinder)
Restgehalte an Desinfektionsmitteln, Aufbereitungsstoffe und Reinigungsmitteln
Reaktionsprodukte Wasserbehandlung
Reaktionsprodukte aus organischen Materialien
Schmier- und Gleitmittel beim Verbinden von Rohrleitungsstücken
Stoffwechselprodukte von Organismen (z.B. Biofilme)

Diese Listen sind nicht vollständig, geben aber oft schon einen Hinweis, mit welchen Problemen man es bei Geruchsbelästigungen zu tun hat und wie man ein Geruchsproblem näher beschreiben kann.

Euer Hartmut Schmitt



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