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Kategorie: > Umwelt
Leben im WSG Zone 2 ?
Gast (Christian Kroll)
(Gast - Daten unbestätigt)

  18.09.2007

Hallo Forum,

unser Wasserversorger möchte bei uns ein Wasserschutzgebiet einrichten. -Soweit so lobenswert.

Dumm ist nur das nicht nur die Ländereien, sondern der komplette Ort ( 500 EW) in die Zone 2 kommt.

Kann mir jemand im Forum bei folgenden Fragen helfen?

- ist weitere Bebauung möglich?
- Kanalisation doppelwandig?
- Ölheizung? wenn ja Ölanlieferung möglich?
- Friedhof? wenn nein Umbettung der Verstorbenen?


Ich bin mir sicher, daß dieses erst ein Bruchteil der evtl. Probleme sein wird, aber hat da jemend bereits Erfahrung? Gibt es eigentlich weitere Orte die in der Zone 2 liegen?

Dabke für die Mühe,

Christian



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 9
Gast (Christian Kroll)
(Gast - Daten unbestätigt)

  20.09.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von JayBee vom 20.09.2007!  Zum Bezugstext

@ jaybee

Sicher ist es richtig die Kosten umzulegen aber wer will denn freiwillig teures Regenwasser wenn günstigeres Quellwasser vor der Tür?
Es ging weniger um die Kosten als um das Wasser.

Die Idee mit dem NLWKN ist gut, ich werde es mal probieren.

Danke
Christian
JayBee
aquagmx.eu
(gute Seele des Forums)

  20.09.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von christian kroll vom 20.09.2007!  Zum Bezugstext

@Christian

Sorry, dass hat ja jetzt nichts mit Deiner eigentlichen Frage zu tun, aber: Es war doch Versorger A, der die Ausweitung des WSG beantragt hat. Außerdem ist es gängiger Brauch, dass Kosten auf alle Teilnehmer umgelegt werden - was meinst Du es sonst kosten würde, einen Brief auf eine Hallig zu schicken ;-)

btw.: Ihr habt ja immer noch den Klageweg offen. Habt Ihr Euch eigentlich schon mal ans NLWKN gewandt? Die sind zwar seit 2005 nicht mehr für WSG zuständig, aber vielleicht können die Euch Tipps geben, da sie die engeren Zusammenhänge bei Euch wohl am besten kennen.
Gast (christian kroll)
(Gast - Daten unbestätigt)

  20.09.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von JayBee vom 19.09.2007!  Zum Bezugstext

@jaybee

Bei uns ist die Sache etwas komplex:

1965 verkaufte unser Dorf die Quelle an Versorger A und hatrte seither 30.000m³ kostenloses Frischwasser pro Jahr.

1974 wurden wir eingemeindet und die Rechte wurden auf alle umgelegt. Wir zahlten nun also Wassergeld, aber an Versorger B der zu der Stadt gehörte.

Nun sollte die ganze Gemeinde durch Versorger B an das weiche Sösewasser angeschlossen werden.Die Preiserhöhung hätte 25% auf 1,91€/m³ betragen. wir wehrten uns, weil:
-wir mit der Qualität der Quelle zufriden waren ( die letzten 10 Jahre fast konstanter Nitratwert von 30 )
- die Quelle 300 mtr.vom Dorf liegt
-für uns dann keine extra Leitung gelegt werden müßte.

Entschluß des Rates:

Ihr behaltet Euer Wasser, zahlt aber den hohen Preis.

@ Fred:

Ich fürchte ja das die Bestadswahrung bei einfachen Heizölbehältern o.ä. aufhören wird.

Kennt noch jemand einen Ort in Zone 2?

Mit freundlichem Gruß

Christian



Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  19.09.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von H2O vom 19.09.2007!  Zum Bezugstext

Hallo zusammen
"bedeutet das schon recht drastische Veränderungen die da wahrscheinlich auf Euch zukommen."

Stichwort: "Bestandsschutz" erscheint mir da wichtig, erwähnt zu werden.

Grüsse

Fred

JayBee
aquagmx.eu
(gute Seele des Forums)

  19.09.2007

Hallo Christian,

mir ist Dein konkreter Fall nicht unbekannt. Nur um Missverständnisse auszuräumen, da Du ja einen "Verdacht" hegst - Du lebst in einer Gemeinde, in der ein benachbarter Versorger einen Brunnen betreibt. Neben der Förderung für sein eigenes Versorgungsgebiet verkauft er auch Wasser an den Versorger, der für Deine Gemeinde zuständig ist. Der Brunnenbetreiber hat die Erweiterung des WSG angeregt! Ein Zusammenhang mit der Einkaufspolitik Eures Versorger für andere Stadtgebiete erscheint da doch eher unlogisch. Meinst Du nicht, die WSG-Erweiterung könnte auch etwas mit dem hohen Nitratgehalt Eures Wassers zu tun haben?

Gruß

JB

H2O
(gute Seele des Forums)

  19.09.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von christian kroll vom 19.09.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Christian,

vielleicht wirds nicht ganz so schlimm. Fred hat ja von angepassten Bedingungen gesprochen. Aber selbst wenn man sich nur an schon vorhandenen Verwaltungsvorschriften orientiert, oder annlehnt, bedeutet das schon recht drastische Veränderungen die da wahrscheinlich auf Euch zukommen.

Deshalb viel Glück und alles Gute für die anstehenden Veränderungen, wenns denn tatsächlich soweit kommt.

Gruß
H2O
Gast (christian kroll)
(Gast - Daten unbestätigt)

  19.09.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 19.09.2007!  Zum Bezugstext

Hallo H2O und Fred,
danke für Eure Mithilfe.

Das interessante an unserem Fall ist, daß wir bis vor 4 Wochen für "unser Quellwasser" kämpfen mußten, da der Rest der Gemeinde Sösewasser beziehen wollte.
Nun, da für uns alles beim Alten bleibe, kommt diese Geschichte. - Ein Schelm der böses dabei denkt.

Im folgenden Link kann man sich ein bild über die Zone 2 machen(Danke H2O). Da selbst Tanzveranstaltungen und Wocenmärkte, sowie Straßenausbesserung mit Teer verboten sind,macht hier wohl bald - Die letzte Kuh das Gatter zu -

http://www.mlur.brandenburg.de/cms/media.php/2318/vv_wsg.pdf

Christian

Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  19.09.2007

Hallo Christian,

die Wasserschutzgebiete legt nicht der Wasserversorger fest, sondern - so zumindest in NRW - die Bezirksregierungen.
Die Regelungen mögen zwar, wie H2O schon anmerkte, aus vorhandenen Vorschriften abgeleitet werden, werden jedoch auch noch auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst.
Die Entwürfe liegen dann auch öffentlich aus und die "Betroffenen" können Einsicht nehmen und auch Anregungen und Bedenken vorbringen.
Man möge jedoch auch bedenken, dass die letztendlich getroffenen Regelungen dem Schutz des Trinkwassers dient, dass auch Ihr wahrscheinlich nutzen werdet. Also sind die Bestimmungen indirekt auch zu Eurem Schutz.

Grüsse Fred
H2O
(gute Seele des Forums)

  19.09.2007

Hallo Christian,

eventuell hilft bei Deinen Fragen das Studium der entsprechenden Verwaltungsvorschriften. Dort sind die Schutzmaßnahmen für die unterschiedlichen Zonen definiert.

Dazu einfach mal googeln mit den Suchbegriffen "Verwaltungsvorschrift über Wasserschutzgebiete" oder "VV WSG"

Gruß
H2O



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